Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Der Nachweis sagt doch nur, dass das Ladegerät es könnte. Nicht dass das Auto es auch nutzt und schon gar nicht, dass Du das brauchst.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Solarmobil Verein
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Solarmobil Verein hat geschrieben: Ich habe mal bei meinem VNB nachgefragt, was im Sinne der Verordnung eine "Ladeeinrichtung" ist.
Eine "Einrichtung" hört sich für mich eher nach etwas ortsfest Installiertem an.
So, hat ein Weilchen gedauert ... Urlaubszeit. Antwort ist da.

Was ist eine Ladeeinrichtung?
Angeblich steht es sogar in der AR-4100 drin (welche eine Verordnung ist und kein Norm, so die Aussage des Antwortenden).
Die Definition von "Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge" ist in der Norm wiefolgt beschrieben:

Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Einrichtung nach DIN EN 61851 (VDE 0122) (alle Teile) oder nach DIN EN 61980 (VDE 0122-10) (alle Teile)6
mit der ein Energieaustausch eines Elektrofahrzeuges zwischen einem Niederspannungsnetz/einer
Elektroinstallation und einer Stromquelle oder einer Last hergestellt werden kann

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Ladeeinrichtung besteht entweder aus stationären Komponenten wie einer AC- oder einer
DC-Ladestation oder einem nach DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722) errichteten Stromkreis, der für den Anschluss von
ladeleitungsintegrierten Steuer- und Schutzeinrichtungen für die Ladebetriebsart 2 von Elektrofahrzeugen nach
DIN IEC 62752 (VDE 0666-10) installiert worden ist.

Anmerkung 2 zum Begriff: Eine AC-Ladeeinrichtung versorgt das Elektrofahrzeug mit Wechsel-/Drehstrom (Umrichter im
Fahrzeug), eine DC-Ladeeinrichtung versorgt das Elektrofahrzeug mit Gleichstrom (Umrichter in der Ladeeinrichtung).
Mit Ladebetriebsart 2 ist Mode2-Laden gemeint. Mode3 mit Wallbox ist da auch enthalten. Der NAV ist es egal, ob die Intelligenz in einem ICCB oder in einer Wallbox steckt.

Fazit des Antwortenden:
"Ladeeinrichtungen nach NAV müssen unabhängig von ihrer Leistung gemeldet werden."

Ab 12kVA Summenbemessungsleistung will/muß mein VNB die Ladeeinrichtung(en) auch genehmigen (kann bei anderen VNB anders aussehen).
Dazu zählt er auch 4 Ladeeinrichtungen á 3kW = 12kVA.
Boah ey, ich habe insgesamt 4 ICCBs mit je 3,7kW Leistung ... aber nur 2 ladbare Fahrzeuge ...

Ich bleibe dabei, die NAV ist einfach idiotisch und geht zumindest teilweise an der Realität vorbei.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Sehr interessant. Also muss man eine Steckdose dann melden, wenn sie für den Betrieb von Elektrofahrzeugen installiert wurde.

Somit fällt schon einmal heraus, dass ich melden muss, wenn ich mich an einen Stromkreis anschließe, die schon bestand, bevor ich an ein Elektroauto gedacht habe. Wenn ich an einen bestehenden Stromkreis eine CEE blau anbringen lasse, scheint das auch nicht meldepflichtig zu sein.

Aber was ist die Bemessungsleistung für einen neuen Stromkreis mit Steckdose, der für das Laden eines Elektroautos installiert wurde? Was ist, wenn ich eine Leitung mit 5 Adern à 10 mm² legen lasse, die auch 43 kW übertragen könnten, daran aber nur eine CEE blau 16 A anbringe?

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

Solarmobil Verein
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Du mußt die Ladeeinrichtung melden, nicht die Steckdose ...

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

gekfsns
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Neugierig geworden hab ich mich bei Bayernwerk auf die Suche gemacht und tatsächlich, die haben ein Formblatt wo man auch Steckdose auswählen kann.
formblatt.png
Angenommen, man wolle das wirklich abschicken, was gibt man da als Anlagenerrichter für eine Firma an ? Einfach leer lassen weil man es selber ansteckt ?
Praktikabel ist das alles nicht. Ich hab schon eine Weile gebraucht, bis ich das Formblatt gefunden hab. Jetzt müsste ich mich auch noch auf die Suche machen, welcher Bayernwerk-Stützpunkt für mich zuständig ist. Das werden vermutlich nicht mal 0.01% aller EV-Fahrer ausfüllen.
Sollten die wirklich intelligenten Stromzähler kommen, also nicht nur der wo das Ferrari-Messwerk durch eine LCD Anzeige ersetzt wurde, dann bekommen die Netzbetreiber eh die Informationen über das Lastprofil. Lohnt sich doch gar nicht mehr, mit so einem Papiertieger anzufangen.
Sinnvoller und einfacher wär es, man bekommt 50€ wenn man auf einer zentralen Internetseite seine Adresse und den Typ von seinem Ladeziegel angibt. Dann macht wirklich jeder mit und sie bekommen einfach ihre Daten (wenn sie die wirklich brauchen).

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Solarmobil Verein hat geschrieben: Du mußt die Ladeeinrichtung melden, nicht die Steckdose ...
Hier klingt es doch eher so, dass bei einer mobilen Ladelösungen die Leitung samt Steckdose gemeint ist:

"Die Ladeeinrichtung besteht entweder aus stationären Komponenten wie einer AC- oder einer
DC-Ladestation oder einem nach DIN VDE 0100-722 (VDE 0100-722) errichteten Stromkreis, der für den Anschluss von
ladeleitungsintegrierten Steuer- und Schutzeinrichtungen für die Ladebetriebsart 2 von Elektrofahrzeugen nach
DIN IEC 62752 (VDE 0666-10) installiert worden ist.
"

Die Normen sind natürlich nicht frei verfügbar, aber andere Dokumente erwähnen, dass nach VDE 0100-722 keine Schukosteckdosen verwendet werden dürfen, sondern nur CEE-Stecker, die für mindestens 16 A ausgelegt sind.

Schukosteckdosen müssen wohl also nicht gemeldet werden, sondern nur für das Laden von Elektroautos installierte CEE-Steckdosen.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Langsam aber stetig hat geschrieben: Schukosteckdosen müssen wohl also nicht gemeldet werden, sondern nur für das Laden von Elektroautos installierte CEE-Steckdosen
Was ist mit einer CEE-Steckdose die schon fast 40 Jahre vorhanden ist und ich dort mal eine Ladeeinrichtung, mal den Hächsler, mal die Kreissäge anstecke. Und was ist, wenn die Wallbox vor der Änderung der TAB usw. installiert wurde. Es gibt auch noch den Bestandschutz und eine Erneuerung einer Wallbox berührt den Bestandsschutz nicht. Ihr macht viel zu viel gedöns um die dämliche Anmeldepflicht. Was wollen die machen, wenn man nix anmeldet? Einem den Strom abstellen?

Ich habe einem Kunden vor ca. 8 Jahren ein BHKW installiert und alles dem VNB gemeldet. Da soll angeblich eine Bescheinigung fehlen. Die war aber dabei. Bis heute wurde kein Zweirichtungszähler installiert. Der Ferraris-Zähler läuft fleisig vor und zurück. Dem Kunden ists recht, denn so bekommt der anstatt 3 ct/kWh für seinen Überschuss inzwischen fast 30 ct/kWh. Nur soviel zu dem Thema Anmeldepflicht.

PS: Der VNB verlangt eine Anmeldung aber die Zähler werden vom Messstellenbetreiber installiert. Der Messstellenbetreiber darf dem Netzbetreiber nur die für die Abrechnung notwendigen Daten melden. Privathaushalte werden nach Standartlastprofile abgerechnet daher benötigen die VNB nur den Anfangs und Endwert. Mehr nicht.
Zuletzt geändert von ecopowerprofi am So 8. Sep 2019, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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ecopowerprofi hat geschrieben: Was ist mit einer CEE-Steckdose die schon fast 40 Jahre vorhanden ist und ich dort mal eine Ladeeinrichtung, mal den Hächsler, mal die Kreissäge anstecke. Und was ist, wenn die Wallbox vor der Änderung der TAB usw. installiert wurde. Es gibt auch noch den Bestandschutz und eine Erneuerung einer Wallbox berührt den bestandsschutz nicht.
Da der CEE-Stecker vor 40 Jahren sicher nicht für die Ladung eines Elektroautos installiert wurde, sehe ich keine Meldepflicht.

Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Langsam aber stetig hat geschrieben:
ecopowerprofi hat geschrieben: Was ist mit einer CEE-Steckdose die schon fast 40 Jahre vorhanden ist und ich dort mal eine Ladeeinrichtung, mal den Hächsler, mal die Kreissäge anstecke. Und was ist, wenn die Wallbox vor der Änderung der TAB usw. installiert wurde. Es gibt auch noch den Bestandschutz und eine Erneuerung einer Wallbox berührt den Bestandsschutz nicht.
Da der CEE-Stecker vor 40 Jahren sicher nicht für die Ladung eines Elektroautos installiert wurde, sehe ich keine Meldepflicht.
Und wer will beweisen, dass die CEE-Steckdose nicht vor 40 Jahren installiert wurde. Eine Erneuerung einer defekten Steckdose bewirkt keine Anmeldepflicht.
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Re: Anmeldepflicht für "mobile" Wallbox, und welche Daten müssen mitgeteilt werden?

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Ob es jemand beweisen kann oder nicht, ist ja für die Bewertung der Regelung erst einmal egal. Es ist immer möglich, sich nicht an Regeln zu halten.
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