THG Ladesäule(n)

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Re: THG Ladesäule(n)

stefan684
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@Volt Den Beitrag verstehe ich nicht ganz. Du meinst es wird auch die Einnahme der THG zu versteuern sein, auch wenn man den Strom verschenkt? Aber die "normale", pauschale THG-Quote ist ja auch steuerfrei?
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Re: THG Ladesäule(n)

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stefan684 hat geschrieben: ... pauschale THG-Quote ist ja auch steuerfrei?
Nein - diese ist nur steuerfrei, wenn du sie für ein privat genutztes Fahrzeug beantragst(*). Bei gewerblicher Nutzung ist das auch diese zu versteuern. Beim THG Vergütung für Ladestrom an einer öffentlichen Ladesäule ist ja schon durch die "Öffentlichkeit", welche Bedingung für die THG-Quote ist es kein privates Vergnügen mehr.

(*) Hintergrund für die Steuerfreiheit der THG-Quote bei Privatfahrzeugen ist, dass man dann auch einklagen könnte alle anderen Aufwände steuerwirksam gegen zu rechnen - und diese Büchse der Pandora will nun wirklich kein Finanzbeamter oder Politiker eröffnen.

Re: THG Ladesäule(n)

stefan684
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"Gewerblich" unterstellt aber ja anscheinend eine Gewinnerzielungsabsicht. Und die hätte ich nicht, wenn ich den Strom verschenke oder auf Spendenbasis anbiete, wie das anscheinend manche machen. Wenn nun über die THG-Quote doch ein Gewinn erzielt wird...
Hm, kompliziert, ich hatte gehofft, dass es hier schon "Best Practices" zu dem Thema gibt.
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Re: THG Ladesäule(n)

MerivaGlühkopf
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Die THG Prämie kann bei Privatpersonen in der Einkommensteuer nicht angegeben werden da keiner Einkunftsart zuordenbar.
Was anderes ist, wenn der/die Ladepunkte gewerblich betrieben werden. Dann müssen die THG Prämien als Betriebseinnahmen angegeben werden. Es können aber auch alle Kosten im Zusammenhang des Ladepunktes in Abzug gebracht werden.

Wird der Strom nicht abgerechnet, der Ladepunkt nicht gewerblich betrieben, gilt der erste Satz.
Wie immer, dies ist keine Steuerliche Beratung!


Update von elektrovorteil:
Die fehlende Auszahlung der Ladeprämie aus 2022 wurde angekündigt.




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Re: THG Ladesäule(n)

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MerivaGlühkopf hat geschrieben: ...Wird der Strom nicht abgerechnet, der Ladepunkt nicht gewerblich betrieben, gilt der erste Satz.
Allein das Beantragen der THG Quote erfordert ja, dass man mindestens einmal im Jahr den Zählerstand ggü. dem THG-Quoten Anbieter "abrechnet". Also ist die Gewinnerzielungsabsicht per se gegeben. Wer unbedingt aus Barmherzigkeit Strom verschenken will - kann das natürlich auch ohne THG-Quote tun.

Wer aber unbedingt wohltätig sein möchte - investiert sein Geld lieber in eine Spende z.B. an die Tafel und hilft wirklich Bedürftigen - das kann man dann übrigens steuerwirksam tun - Details kann man beim Steuerberater erfragen.

Re: THG Ladesäule(n)

MerivaGlühkopf
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Ich verstehe den Ladepunkt nicht als Betriebsvermögen wenn nicht als Gewerbe angemeldet und betrieben.
Sobald Strom verkauft wird ist die Rechtslage klar.
Da aber kein Strom verkauft sondern nur die Ladeprämie aus den Quotenhandel beantragt wird, gibt es keinen Grund ein Gewerbe zu betreiben.
Steuerlich kann nur berechnet werden was zwischen den Vertragspartner umgesetzt wird, z.B. 30Cent pro kWh die der Kunde für die Leistung des Ladesäulenbetreiber bezahlt.
Diese Grundlage zur steuerlichen Erfassung ist hier nicht gegeben.
Der Ladesäulenbetreiber hat bei der THG Quote/Ladeprämie auch keinen Einfluss auf die Höhe dieser Quote, kann somit keine Gewinne kalkulieren und würde bei seinen Versuch, den Ladepunkt als Gewerbe zu führen, womöglich und unverschuldet in die Liebhaberei abrutschen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... quote.html



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Re: THG Ladesäule(n)

Alex01
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stefan684 hat geschrieben: 5) Eine steuerlich einfachere Alternative könnte es vielleicht sein, nur PV-Strom anzubieten und den zu verschenken?
Exakt das mache ich. Bei PV-Überschuss verschenke ich den Strom. Das können bei mir bis zu weit über 50 Kwh pro Tag sein.

Re: THG Ladesäule(n)

MerivaGlühkopf
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Bald doppelte THG Ladeprämie möglich (PV Überschussladen)
https://www.pv-magazine.de/2023/06/28/p ... rechenbar/




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Re: THG Ladesäule(n)

koaschten
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Damit auch zu Zeiten geringen Ertrags geladen werden kann, muss der Anteil des Netzstroms und der Anteil des erneuerbaren Stroms an der Ladestrommenge genau gemessen und verrechnet werden, teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage von pv magazine mit.
Diese Einschränkung in dem Artikel muss ich nicht verstehen oder? Jeder der nur bis zu seiner Nasenspitze denken kann würde doch eeh einen Erzeugungszähler an der PV und einen zwingendermaßen vorhandenen Zwei-Richtungs-Zähler am Netzanschlusspunkt haben. Somit sollte also immer gegeben sein wie viel PV und wie viel Fremdstrom verbraucht wird?!

PV-Strom: Erzeugungzähler minus Einspeisezähler
Netzstrom: Bezugszähler

Oder bin ich so falsch davor?
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Re: THG Ladesäule(n)

MerivaGlühkopf
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Pressemitteilung
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bu ... adesaeulen
Soll in wenigen Wochen in Kraft treten.

Gesetzliche Grundlage (wird angepasst?)
https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... 7/__5.html

mit Verweis auf §61a EEG (hier entfallen)
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61.html


Im Blog von elektrovorteil wird von einen 15-Minuten-Abfrageintervall gesprochen, was bedeutet würde, eine iMSys wäre Pflicht.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... start.html

Moderne Messeinrichtungen können mit einen Kommunikationsmodul zum iMSys nachgerüstet werden. Interessant wäre, ob Module wie der TibberPulse diese Voraussetzungen erfüllen.
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... poster&v=8
https://tibber.com/de/pulse


Blog-Artikel
https://elektrovorteil.de/blog/posts/ok ... -thg-quote
https://www.elektroauto-news.net/news/a ... te-geplant

Stellungnahme Bundesverband THG Quote
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU ... ons_bf.pdf





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