kostenfreies Laden am Arbeitsplatz für Behördenmitarbeiter in Bayern

Re: kostenfreies Laden am Arbeitsplatz für Behördenmitarbeiter in Bayern

GaudiMario94
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im Titel steht "Behördenmitarbeiter", und im ersten Beitrag schreibst Du auch "Mitarbeiter einer Behörde", hier dagegen nun explizit "Beamte" - also sind Verwaltungsmitarbeiter ausgeschlossen?
Im Haushaltsgesetz steht "Behördenmitarbeiter". Von "Beamten" war lediglich in der Antwortemail der übergeordneten Dienststelle die Rede. Ich geh mal davon aus, dass eher das Haushaltsgesetz maßgeblich ist.
ihr Fahrzeug am Verlängerungskabel an einer vorhandenen 230V-Steckdose zu laden
äh, also nicht an einer ggf. vorhandenen Wallbox? "Am Verlängerungskabel" impliziert ja auch das Vorhandensein eines ebensolchen seitens der Dienststelle, oder interpretiere ich da zuviel? Wenn eigenes, müsste das doch auch durch die jährliche Überprüfung fallen?!
Dazu kann ich keine Einschätzung treffen, genauere Infos habe ich nicht bekommen. Ich werde jedenfalls meine eigene mobile Wallbox nutzen; Mir reicht, dass die Steckdose bzw. der Strom genutzt werden darf.

Grundsätzlich sehe ich das Ganze auch positiv, Gegenwind kam nur zaghaft von meiner Dienststelle mit dem leidigen Thema des Brandschutzes, da E-Autos ja bekanntermaßen alle das brennen anfangen. Im Zweifel kann ich aber außerhalb der Dienststelle parken, sollte mir das auferlegt werden. Mein Kabel ist lang genug.
Interessant wäre mMn noch, ob das ein byerischer Alleingang ist, oder ob sowas auch in Hamburg in eine Verordnung gezimmert ist?
Zu Hamburg habe ich mich jetzt nicht informiert, aber ich gehe davon aus, dass es da analog ein Haushaltsgesetz geben wird, was da drin steht, weiß ich allerdings nicht. Wäre aber bestimmt für dortige Kollegen interessant.
Tags: Arbeitgeber CEE kostenlos laden
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Re: kostenfreies Laden am Arbeitsplatz für Behördenmitarbeiter in Bayern

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Spannendes Thema, danke für die Anregung! Ich arbeite ebenso im öffentlichen Dienst bei einer Kommune, allerdings in Hessen. Dort habe ich Ende letzten Jahres schon mal versucht, die KFW Förderung für Wallboxen für kommunale Beschäftigte (KFW 439) ins Rollen zu bringen, traf aber auf wenig (um nicht zu sagen keine) Motivation bei den zuständigen Stellen. Im hessischen Haushaltsgesetz 2022 wird in §12 Abs. 8 ebenso Bezug genommen auf das kostenfreie Aufladen von Elektrofahrzeugen, dem Wortlaut zufolge allerdings nur für Bedienstete des Landes, nicht der Kommunen bzw. allgemein des öD.
Abweichend von § 52 Satz 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung wird zugelassen, dass Bedienstete des Landes ihre privaten Elektrofahrzeuge an betrieblichen Ladevorrichtungen des Landes kostenfrei aufladen können. Näheres regelt das Ministerium der Finanzen. § 10 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Besoldungsgesetzes findet keine Anwendung.
Schade! Auch wenn ich selbst bei der Arbeit nicht laden brauche, ist jede weitere Lademöglichkeit sinnvoll und wichtig. Gerade für die Kolleginenn und Kollegen, die bisher vorm Kauf eines Elektroautos zurückschrecken, weil sie keine Lademöglichkeit greifbar haben.

Re: kostenfreies Laden am Arbeitsplatz für Behördenmitarbeiter in Bayern

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Hier musst Du zwischen Land und Kommune unterscheiden. Nur weil es im Landesgesetzt nicht explizit aufgeführt ist, heißt es nicht, dass du keinen Anspruch darauf hast. Hier ist die Kommune dein Ansprechpartner. Im Zweifel der Bürgermeister.

Re: kostenfreies Laden am Arbeitsplatz für Behördenmitarbeiter in Bayern

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Zumindest in unserer Haushaltssatzung wird darauf nicht weiter eingegangen. Ich frage aber mal intern nach, danke für den Hinweis!
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