Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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Screemer hat geschrieben: Bin gespannt ob wirelane seine klage von den destinationchargern noch auf die sucs ausweitet.

https://www.t-online.de/auto/elektromob ... eulen.html
Das ist ein interessanter Artikel, den Sachverhalt kannte ich so nicht. Wirelane zählt sowieso zu meinen „Lieblingsfeinden“, was die Ladeinfrastruktur angeht, weil nichts funktioniert, Abrechnungen nicht stimmen, die Datenbasis der Ladepunkte bei denen miserabel ist und eigentlich immer zuerst sehr viel Geld abgebucht wird, bevor man etwas bekommt.

Dass ausgerechnet diese Firma - das kundenfeindlichste Unternehmen im Ladestrombusiness, das ich kenne - sich jetzt zum Anwalt der Kunden aufschwingt und ausgerechnet Tesla ausbremsen will - ein Ladesäulenbetreiber, wo nun wirklich alles optimal und kundenfreundlich funktioniert, ist nicht nur vollkommen absurd, sondern auch lächerlich. Der E-Mobilität insgesamt erweisen sie damit einen Bärendienst.
Ich kann nur hoffen, dass sich die Justiz nicht auf die Argumente dieser Abzockerbude einlässt.
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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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R240Pe hat geschrieben: Man kann also "sehen, ob irgendwelche Charger eichrechtskonform arbeiten". Wer von den vielen E-Auto-Mobilisten ist - außer einer Handvoll Nerds - dazu wirklich in de Lage? Wer kontrolliert irgendwleche anzuzeigende Angaben auf Ladesäulendisplays oder Apps?
Wer kriecht, nachts mit Taschenlampe, rund um die Ladesäule, um auf Höhe 30cm über dem Boden die Zählerstände am geeichten Zähler vor und nach der Ladung abzulesen und die Differenz zu ermittlen, um sie 4 Wochen später mit der Laderechnung zu vergleichen?
Es reicht ja, wenn jeder Interessierte das ohne besondere Hilfsmittel könnte.
Das dürfte schon mal bewusstem Betrug vorbeugen.
Wenn es dennoch Auffälligkeiten gibt, dann werden diese über kurz oder lang auffliegen. Auch wenn nur einer von 1000 Ladevorgangen von einem Nerd durchgeführt wird.
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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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"aber der beitrag oben ist einfach :wand:"

Ist er das?
In Teilen vielleicht.

Nur der Begriff verwuchern passt schon mal. ( Wiewohl Amortisationen finanziert werden müssen)

Auch dass der Aufwand des Eichrechtswahns in keiner Realtion zu dem steht, was dieser Wahn an Aufwänden verursacht.

Ich persönlich lade gerne auf Zeitbasis.
An 50 kW Ladesäulen, welche "nur" 44 kW lt.Anzeige abgeben...

Allerdings auch, und umso lieber, an Ladesäulen welche 60 Kw abgeben, und den 50 kW Stundentarif abrechnen.
Dafür einmal in der Installation, mit allem drumherum, vermutlich 2-5.000€ weniger kosten, im Betrieb günstiger sind, da keien "Nacheichung" erfolgen muss und...
Die Energie oups... 30 ct und nicht 98ct wie bei der 100 m weiter stehenden "geeichten" kostet.

Genau genommen ist es mir jedoch "Wurscht", bis zu dem Punkt, wo die geeicht erfasste Energiemenge bis zum dreifachen der ungeeichten kostet.

Wiewohl ich lieber auch mal 50,75, oder 80 kWh lader bin, da meine Wichtigkeit nicht so hoch ist dass Minuten zählen, auf deren Basis ich in vielen Bereichen jedoch abrechne...
Man kann Kleinkariert die Eichrechtskonformität fordern.
Günstiger wird das Laden jedenfalls nicht werden.
Dies, da man, umso genauer man als Verkäufer kalkuliert, meist teurer wird.
Wiewhol der "Nerd" hier nicht hingehört, ides ist abwertend.
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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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An jeder Zapfsäule befindet sich ein Aufkleber "Es gelten die im Kassenraum angezeigten Werte". Dort kann man Werte einsehen, die von irgendeiner Messung kommen. Die Werte eines Durchflussmengenmessers - vor und nach der Tankung - für die von mir betätigte Zapfsäule bekomme ich nicht zu sehen. Zahle ich dort Nachts am Automaten, kann ich die "einzig relevanten" Werte im Kassenraum überhaupt nicht einsehen. Im grenzenlosem Vertrauen auf Eichrecht gehen alle davon aus, dass die Abrechnung korrekt ist.
Welche "Auffälligkeiten" könnte dort ein Nerd auffliegen lassen? Entweder ist der Fehler offensichtlich; ob eine Messung tatsächlich um 0,5 l abweicht ist soweieso nicht beweisbar - auch mit Klage nach Eichrecht nicht.
Bleibt die Hoffnung auf die nächste Eichung dieser Zapfsäule.

Und beim Srom?
Auffällig wird es, wenn in einen 50 kWh-Akku angeblich 60 kWh geladen wurden oder in der Abrechnung 70 kWh berechnet werden.
Wie "auffällig" ist es, wenn der Zähler um 1 % vorausläuft. Selbst wenn es so wäre, wer soll das - rechtlich durchsetzbar - wie auffliegen lassen?

Auf welcher Rechnung unserer eichrechtskonformen Ladesäulenbetreiber finde ich die CCS-Identifikation für meinen Ladeport? Wo finde ich gleiches für AC-
Ladevorgänge. War es wirklich das Fahrzeug, das hier geladen wurde?
Wo sollen die Möglichkeiten sein, das Auffliegen meines grenzenloses Vertrauen in eichrechtskonforme Abrechnungen gerichtlich durchzusetzen, wenn es um angebliche Messfehler oder vermutete Messtoleranzen handelt - wenn jede noch so aufwändige Messung eichrechtlich ohnehin nur "hinreichend korrekt" sein muss?

Die Abrechnung ist schon allein deshalb so gut wie nicht anfechtbar, gerade weil sie von einer angeblich "eichrechtskonformen" Ladesäule kommt. Das Eichrecht dient dem Schutz des Rechnungsstellers - nicht dem des Verbrauchers.

Es ist ja nichts gegen Eichrechtsvorgaben einzuwenden - wenn diese wie in vielen anderen Lebensbereichen angemessen sind und dem - echten - Schutz des Verbrauchers dienen und der Verbraucher diesen Schutz auch durchsetzen kann.

Wenn nicht, bleibt nerdisch (per definitionem) "hohe Intelligenz und starkes Interesse an technischen und naturwissenschaftlichen Themen, bei sozialer Inkompetenz", wenn am Schluss der Kunde der leidtragende in der Angelegenheit ist.
ZOE R240 10/2015 - Q90 ZE40 (D) 11/2017 - R135 ZE50 ab 07/2020 + TESLA M3P ab 08/2023
Alle sagten, das geht nicht! - Da kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht ... :? RENAULT schafft das sogar bei Fehlern ...

Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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R240Pe hat geschrieben: An jeder Zapfsäule befindet sich ein Aufkleber "Es gelten die im Kassenraum angezeigten Werte".


Dann hätte es sich in den letzten 7 Jahren, seit ich nicht mehr tanke, um 180 Grad gedreht. Früher stand da noch "es gelten die an der Säule angezeigten Werte".

Die Idee mit der MAC-Adresse des Fahrzeugs auf der Rechnung finde ich gar nicht so schlecht. Bei CCS sollte es kein größeres Problem darstellen, bei AC-Säulen dagegen dürften es weit über 90 % nicht implementiert haben.

Die erst mit der Eichrechtskonformität verlangte Messung der Gleichstrommenge machte aber eine Weiterentwicklung der CCS-Ladestationen erst möglich: die großen Ladeparks, die mit einer Gleichstromschiene die einzelnen CCS-Säulen versorgen. Ich schätze, daß wir sonst immer noch bei den 50-kW-Triplen feststecken würden, bei denen man auf der 400-V-AC-Seite mißt und dann mit 20% Abschlag weiter verrechnet...

Grüazi, MaXX
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

Screemer
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@env20040 keine frage, dass das eichrecht deutlich mehr nachteile für den kunden bringt als es vorteile hat. zumindest in den auswünchsen die ladesäulenbetreibern auferlegt werden. jeder hans-wurst kann seinem arbeitgeber mit nem billo midzähler seine stromkosten in rechnung stellen. selbst als vermieter kann ich meinen mietern mit nem midzähler die stromkosten weiterreichen.

dieser genauigkeitsgrad und ne möglichkeit den verbrauch einfach abzufotografieren zu können wäre völlig ausreichend.
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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

Screemer
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R240Pe hat geschrieben: Auf welcher Rechnung unserer eichrechtskonformen Ladesäulenbetreiber finde ich die CCS-Identifikation für meinen Ladeport? Wo finde ich gleiches für AC-
Ladevorgänge. War es wirklich das Fahrzeug, das hier geladen wurde?
es gibt durchaus lösungen die das auch bei ac bieten. auch ac säulen sind nach eichrecht und ladesäulenverordnung zu betreiben.

newmotion betreibt und vertreibt z.b. systeme die das tun: https://a.storyblok.com/f/85281/x/85e14 ... ital-1.pdf

da wird auf dem display zu jedem ladevorgang eine id angezeigt. diese ist nachvollziehbar und nicht manipulierbar an den ladevorgang gebunden. kann man sich dann aufschreiben, fotografieren oder einfach den qrcode scannen.

Bild

der technische aufwand ist natürlich riesig und imho völlig unnötig. solange man per mail oder app einen entsprechenden nachweis bekommen kann und die säule mit geichtem zähler ausgestattet ist, sollte das völlig ausreichend sein. ich finde auch die vorschrift jede ladesäule mit bezahlfunktion oder zumindest in der nähe eine bezahlfunktion wie einen parkautomaten anzubieten schrecklich.
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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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R240Pe hat geschrieben:
Auffällig wird es, wenn in einen 50 kWh-Akku angeblich 60 kWh geladen wurden oder in der Abrechnung 70 kWh berechnet werden.
Wie "auffällig" ist es, wenn der Zähler um 1 % vorausläuft. Selbst wenn es so wäre, wer soll das - rechtlich durchsetzbar - wie auffliegen lassen?

Was nicht Auffällig ist, sondern sich Ladeverlust nennt.
Insbesonders die Herrschaften, welche meinen mit noch mehr Leistung laden zu müssen Kühlen was das Zeug hält dabe runter ,und
das Ohmsche Gesetzt betreffend der Verlustleistung und des Innenwiderstandes der Batterie, inkl. BMS beim Laden kostet nun mal.. Verluste...
>6 kW und mehr sind da keine Seltenheit, insbesonders wenn der Lader am Anfang mal die "geilen" 200 kW lädt und die Batterie derart raschest Thermisch hochjagt....
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Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

KlareWorte
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R240Pe hat geschrieben:

Die Abrechnung ist schon allein deshalb so gut wie nicht anfechtbar, gerade weil sie von einer angeblich "eichrechtskonformen" Ladesäule kommt. Das Eichrecht dient dem Schutz des Rechnungsstellers - nicht dem des Verbrauchers.

Wenn dem so wäre, würden die Eichämter keine Bußgelder verhängen müssen. Natürlich dient eine Eichung dem Leistungsempfänger und dem fairen Wettbewerb.

Re: Warum kann Tesla Strom ohne Eichrechtskonformität verkaufen

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R240Pe hat geschrieben: An jeder Zapfsäule befindet sich ein Aufkleber "Es gelten die im Kassenraum angezeigten Werte".
MaXx.Grr hat geschrieben: Dann hätte es sich in den letzten 7 Jahren, seit ich nicht mehr tanke, um 180 Grad gedreht. Früher stand da noch "es gelten die an der Säule angezeigten Werte".
Das ist insofern vollkommen richtig, soweit es den Spritpreis pro Liter, angezeigt an der Zapfsäule im Vergleich zur Anzeige an der großen Preistafel, betrifft.
Als "verbindlich" getankte Spritmenge gilt die an der Kasse für die Zapfsäule angezeigte Spritmenge.
KlareWorte hat geschrieben:
R240Pe hat geschrieben: Die Abrechnung ist schon allein deshalb so gut wie nicht anfechtbar, gerade weil sie von einer angeblich "eichrechtskonformen" Ladesäule kommt. Das Eichrecht dient dem Schutz des Rechnungsstellers - nicht dem des Verbrauchers.
Wenn dem so wäre, würden die Eichämter keine Bußgelder verhängen müssen. Natürlich dient eine Eichung dem Leistungsempfänger und dem fairen Wettbewerb.
Die von den Eichämtern verhängten Bußgelder stammen so gut wie ausschließlich aus an den Ladesäulen direkt festgestellten konstruktiven oder formellen "Mängeln" und nicht aus behaupteten/nachgewiesenen Falschmessungen ...

Der angeblich so faire Wettbewerb hört leider bei der Eichung auf und als Alibi dient, dass wenigstens die Eichung um jeden Preis fair sei.

Um diese imaginäre Eich-Fairness auch nur im geringsten erlangen/einklagen zu können, erfordert dies ein generelles in der Praxis nicht realisierbares Aufzeichnungs- und Dokumentationsgebot je Ladevorgang . Zusätzlich erforderlich ist der Vergleich der Ladedaten mit den Fahrzeug-Akku-Werte beim Ladevorgang, um möglicherweise auftretende Irregularien auch nur ansatzweise erkennen zu können.
Solches zu erkennen ist bei den rudimentären und ungenauen - ungeeichten! - Angaben heutige Fahrzeuge in den Fahrzeug-Displays schon mal von Haus aus ausgeschlossen.

Wenn - wie beim Hauszähler - erst die 10-fache Meßwertabweichung die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" beweist (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 148/17), kann man sich jede Nutzung der eichrechtlich vorgeschriebenen Instrumentarien der Ladesäule ersparen.
ZOE R240 10/2015 - Q90 ZE40 (D) 11/2017 - R135 ZE50 ab 07/2020 + TESLA M3P ab 08/2023
Alle sagten, das geht nicht! - Da kam einer, der wusste das nicht und hat´s einfach gemacht ... :? RENAULT schafft das sogar bei Fehlern ...
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