GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

Re: ALDI Süd will weiter ausbauen

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  • benwei
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Anmar hat geschrieben: Außerdem hatte ich geschrieben, dass ich, von Dir, eine Fundstelle im Bundesgesetzesblatt haben möchte, bzw. Gesetze-im-Internet. Am wichtigsten ist das Bundesgesetzesblatt. Nur Gesetze, die in dieser Sammlung erschienen ist, ist auch ein Gesetz. Gesetze-im-Internet publiziert dann dieses in er leserlichen Form. Ist übrigens dann immer noch Juristen deutsch.
Ich bin mal so frei und unterstütze hier. Basis ist die EU-Richtlinie 2018/844, insbesondere Artikel 8.

Obwohl die EU nur bis 10.03.2020 Zeit gegeben hatte, die Richtlinie in deutsches Recht zu überführen, haben wir das in Deutschland bisher nicht geschafft. Die aktuelle Schleife des vorliegenden Gesetzentwurfes kann man hier einsehen.

Generell ist es aber so, dass man hier nur einen absoluten Mindeststandard definiert hat, wie von der EU gefordert. Man lehnt sich da nicht aus dem Fenster raus und tut was für die E-Mobilität. Beispiel: Wenn Aldi heute einen Markt hat, der mehr als 20 Stellplätze hat und dort bis 2025 nichts renoviert, dann müssen Sie nach dem Gesetz erst ab dem 1.1.2025 genau einen Ladepunkt dort errichten und haben das Gesetz damit erfüllt. Wie man das findet, muss jeder für sich selbst entscheiden.
seit 06/20 Renault ZOE ZE50 Intens (Blueberry Violett, EZ 06/20)
seit 07/21 Hyundai IONIQ 5 P45 (Atlas White / Full Black / VIN ..06xx, EZ 07/21)
seit 08/23 smart fortwo EQ Cabrio (Black/Black "Brabus Style", EZ 08/19)
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Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

holobro
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https://ecomento.de/2021/03/08/bundesra ... setz-geig/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artike ... esetz.html
Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen zudem mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Ausnahmen sind unter anderem für Nichtwohngebäude vorgesehen, die sich im Eigentum von kleinen und mittelständischen Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, oder für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Das GEIG wurde jetzt also beschlossen.
So wie ich das verstehe haben jetzt also alle Supermärkte, Einkaufszentren, Krankenhäuser und Rathäuser etc. 4 Jahre Zeit in der sie mindestens 1 Ladesäule aufstellen müssen. Richtig?

Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

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  • benwei
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Ja, so verstehe ich das auch. Es reicht, wenn auf einem bestehenden Supermarktparkplatz im Dezember 2024 ein Ladepunkt in Betrieb geht. Gesetz erfüllt.
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Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

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Betrifft das nicht nur Neubauten oder bei wesentlicher Renovierung?

Leider ist der Gesetzestext noch nicht auf gesetze-im-internet.de

SüdSchwabe.
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Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

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Nein, da ist es mehr. Die Mindestzahl 1 bezieht sich auf den Bestand, der nicht maßgeblich verändert wird bis dahin. So war es zumindest im letzten Entwurf, den ich gesehen hatte.
seit 06/20 Renault ZOE ZE50 Intens (Blueberry Violett, EZ 06/20)
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Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

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Hier der Entwurf, der in 2. und 3. Lesung und vom Bundesrat beschlossen wurde.
§ 10
Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird.
Mit folgender Änderung
§ 10 wird wie folgt geändert:
a)Der Wortlaut wird Absatz 1.
b)Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
„(2) Hat ein Eigentümer die Pflicht nach Absatz 1 für mehr als ein Nichtwohngebäude, so kann er die Pflicht auch dadurch erfüllen, dass er die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einer oder mehreren seiner Liegenschaften errichtet, wenn dem bestehenden oder erwarteten Bedarf an Ladeinfrastruktur in den betroffenen Liegenschaften dadurch Rechnung getragen wird. Will ein Eigentümer seine Pflicht nach Satz 1 erfüllen, muss er eine Planung für alle betroffenen Nichtwohngebäude und Stellplätze zugrunde legen, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.“
„(3) Absatz 2 kann auch in den Fällen des § 7 Nummer 2, des § 9 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 angewendet werden.“
Zu dem Begriff "Liegenschaft" die Wikipedia.
Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von ihrer Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen. In Deutschland wird der Begriff insbesondere im amtlichen Sprachgebrauch verwendet. Ein vergleichbarer Begriff ist Immobilie. Die ganzheitliche Betreuung von Liegenschaften, sowohl der Gebäude als auch der Außenanlagen, wird Liegenschaftsmanagement genannt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liegenschaft

Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

holobro
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benwei hat geschrieben: Ja, so verstehe ich das auch. Es reicht, wenn auf einem bestehenden Supermarktparkplatz im Dezember 2024 ein Ladepunkt in Betrieb geht. Gesetz erfüllt.
Es gibt jetzt aber zumindest eine recht klare Perspektive, dass viele bauen müssen.
Vermutlich werden viele Unternehmen nicht an allen Standorten gleichzeitig bauen, wurde bisher ja auch nicht so gemacht.
Ich habe aber schon die Hoffnung das Unternehmen die bisher noch überhaupt nicht angefangen haben (Aldi Nord, kommunale Krankenhäuser in der Region etc.)
jetzt zumindest die ersten Schritte bald gehen.

Dazu wird es für viele Unternehmen darum gehen, wenn sie sowieso bauen müssen, wenigstens so viel Förderung wie möglich mitzunehmen.
In Niedersachsen wird z.B. befristet bis 2022 nicht öffentliche Ladeinfrastruktur von Unternehmen mit bis zu 80 % gefördert.
https://www.strassenbau.niedersachsen.d ... 94599.html
In NRW wird öffentliche Ladeinfrastruktur derzeit mit bis zu 50 % gefördert.

Die Investition bis 2024 aufzuschieben und dann eventuell einen höheren Eigenanteil zahlen zu müssen ist durchaus unternehmerisch riskant, würde ich sagen.

Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

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Und bei der kfw soll etwas für gewerbliche Ladepunkte in der Mache sein - heißt es...

Grüazi, MaXx

Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

Diox85
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Gut ok, mal eine kleine Checkliste für mich und meinen Arbeitgeber:
- Teil einer großen Logistikgruppe: Check, groß genug für die vorraussetzungen
- mehr als 20 Stellplätze? joa sind glaub ich ca 200 oder mehr in Parkhaus
Ergo kann ich wohl jetzt davon ausgehen das in den nächsten 4 Jahren wenigstens die erste Ladestation errichtet wird in unseren Parkhaus.
Renault Zoe R110 ZE50 Experience

Re: GEIG - Ladesäulenpflicht bei Neu- und Umbauten

SamEye
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und wie viele E-Fahrzeuge wird es in Deinem Unternehmen bis dahin geben? Tropfen -> Stein?!
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