Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

orinoco
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Scheint sich in den letzten Monaten nicht viel in der Frage getan zu haben.

Das Problem scheint mir die schwammige bis widersprüchliche Formulierung der LSV zu sein, was als "öffentlich" zu gelten hat und was nicht. Danach kann man trefflich streiten, wann ein Ladepunkt "öffentlich" ist und wann nicht. Die Praxis betrifft ja nicht nur die SUC von Tesla, sondern jeden Ladepunkt, dessen Nutzung an bestimmte Vorbedingungen geknüpft ist und damit nicht für alle Elektroautofahrer frei verfügbar ist. Faktisch macht jedes Hotel mit Ladestation das, was Tesla mit seinen SUC macht: alle Nicht-Kunden des Betreibers werden ausgeschlossen.
Sollte entschieden werden, dass Tesla die (neuen/umgebauten) SUC freigegeben muss, dann steht auch die Freigabe all dieser Ladepunkte zur Debatte (so nicht unter Bestandsschutz fallend), so wie die LSV derzeit formuliert ist und alle Ladepunkte über 3,6 kW in dieser Frage über einen Kamm schert. Backfireeffekte nicht ausgeschlossen. Rechtliche Unsicherheit und ABM für Juristen garantiert.

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Summum ius summa iniuria.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

150kW
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Das Hotel, welches die Ladestation nur für Gäste hat, kennt aber seine Gäste in Person.

Ansonsten noch mal der Hinweis das es die Erläuterungen zur LSV gibt, wo so was noch mal aufgegriffen wird.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Erstmal müssten die Säulen tauglich für andere sein, daran scheitert es doch schon.

Freischaltung...Spannungslage ......und wenn dort Warte-Schlangen sind, will ich eh dort nicht laden.

Wie weit soll der Bestandsschutz gelten....bis heute oder seid Einführung der LSV?
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

SamEye
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LeakMunde hat geschrieben: Oh je.. Ich zitiere mich dann mal selber aus diesem Thread hier:
LeakMunde hat geschrieben: Für Tesla und die Ladesäulenverordnung gibt es einen eigenen Thread.
SamEye hat geschrieben: Die Personengruppe umfasst die Fahrer/Eigner der Tesla-Fahrzeuge, was gibt es da juristisch zu deuten?
Daran gibt es zu deuten, dass diese Personengruppe eben nicht im vornherein bestimmbar ist. Wäre das der Fall, könnte irgendjemand jetzt eine Liste mit den Namen dieser Personen vorlegen. Das kann aber niemand.
natürlich ist die Gruppe von vornherein bestimmbar: sie umfasst alle natürlichen Personen, die einen Tesla bewegen und damit die SUC aufsuchen.
Wo steht denn Bitteschön, dass diese Gruppe aufgelistet werden können muss? Bei der Definition, die in der LSV beschrieben wird, handelt es sich um einen logischen, variablen Personenkreis, nicht um einen jederzeit fest definierten Personenkreis mit natürlichen Personen!

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Relevant bzgl. "öffentlich zugänglich" ist laut LSV lediglich: ... wenn der dazugehörige Parkplatz von einem unbestimmten Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.

Das ist bei den SuC Standorten in der Nähe von Rasthöfen i.d.R der Fall. Jeder Depp kann seine Karre dort abstellen. Bei einer Hotelgarage hingegen ist das nicht so gegeben.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

SamEye
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ach so geht das, wenn die eine Voraussetzung nicht ganz passt, wird die andere herangezogen....
relevant sind beide Punkte. So kompliziert ist die LSV nicht formuliert!

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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natürlich ist die Gruppe von vornherein bestimmbar: sie umfasst alle natürlichen Personen, die einen Tesla fahren könnten...

Damit ist die Personengruppe auf die Weltbevölkerung eingeschränkt worden.

Somit ist die ganze Verordnung de facto nichtig.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Da die Netzbehörde auch auf mehrfaches Nachhaken nicht gewillt ist initiativ zu werden, ist es nun an der Zeit, Politiker direkt einzuschalten.

Gruß SRAM

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Strombolide
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Oder seine Energie für etwas Konstruktiveres einzusetzen.
Tesla Model X90D 03/2017, Citigo Style iV 01/2021

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Naheris
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Die SuC für alle Elektromobilisten zu öffnen ist also nicht konstruktiv? :roll:
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In der Tat ist sie nicht komplex formuliert. Man muss sie nur einfach so interpretieren, wie man das mit Legalese halt macht.

Und da bedeutet eine im vorhinein bestimmte Personengruppe halt faktisch, dass man einen Namensliste herausgeben kann, die das umfasst - zum Beispiel die Mitglieder eines Vereins oder Gäste im Hotel. Das kann Tesla aber nicht, denn sie kennen die Personen nicht.

Da sie das nicht können und die SuC öffentlich zugänglich sind (nach EU Direktive wäre sogar eine Schranke nicht ausreichend) sind die SuC öffentlich.

Da gibt es tatsächlich wenig zu interpretieren, wenn man ein bisschen echte Grundbildung in Jura hat. Zudem steht es auch so in den Kommentaren, in denen es ja auch Beispiele gibt. Und die EU Direktive ist auch sehr klar formuliert.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.
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