Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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geko hat geschrieben: ...Was einige hier oft verkennen: Im Markt draußen spielt sich ein wesentlich kooperativerer Wettbewerb ab, als einige denken. Es ist eben nicht so, dass verschiedene CPOs den Tesla Superchargern an den Kragen wollen. Mir scheint das eine Neid- bis hin zu Rechthaberdebatte Einzelner zu sein.
Dies sehe ich genauso. Die anderen Hersteller halten sich aber bei der Thematik auch deshalb zurück, weil sie eben auch schon für die Zukunft planen. Und da soll kein e-Golf mit 40kW Schnarchladung eine 350kW Säule blockieren, weshalb eine Ungleichbehandlung auch an für alle frei zugänglichen Ladern gewünscht ist. Da kann man jetzt schlecht auf tesla einprügeln. Siehe in Ansätzen auch hier: viewtopic.php?f=104&t=36874
Ich meine Porsche hat sich für eine Reservierung an schnellen Schnellladesäulen ausgesprochen (wegen des durchgehend schnellen Fahrerlebnisses).
Tesla Model 3, reserviert 31.03.2016, Bestellung SR+ MiC 31.05.2021, Lieferung 21.06.2021
VW e-up! Style, Bestellung am 28.03.2020 mit LT unverb. Nov. 2020, Abholung 30.04.2021
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Blue shadow hat geschrieben: Das selbst im Heimatland Neid herrscht sollte auch hier schon angekommen sein...dort sind es Pickup trucks, die die Säulen blockieren.
Neid unter E-Autos-Fahrern konnte ich dort noch nicht feststellen. Das ist eine deutsche Spezialität. Verbrennerzuparker kommen hier ja noch oben drauf.

Bye Thomas
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Stimmt ...hier sind es eher ahnungslose Lenker. Dort wohl ein paar Trumpianer.

Die einzigen die Suc‘s verteidigen sind die, die vorhaben einen Tesla zu bestellen oder schon drin sitzen. Das würde mir zu denken geben.
Zuletzt geändert von Blue shadow am Mi 3. Apr 2019, 11:36, insgesamt 2-mal geändert.
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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geko hat geschrieben: time=1554188267 user_id=1778]Deshalb macht es z.B. auch großen Sinn für Allego, Ionity, Fastned und andere professionelle HPC-Betreiber in unmittelbarer Nähe von Tesla SuC zu bauen.
Ist eine weit hergeholte Schlussfolgerung die bauen da weil da Infrastruktur und Kundschaft ist.
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Boelkow
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Diese Debatte ist wirklich komplett deutsch. Die LSV beruht auf einer in nationales Recht umgesetzten EU - VO, die EU - VO sieht aber gerade nicht das Verbot öffentlich zugänglicher proprietärer Ladenetze vor. Dem entsprechend haben die anderen EU - Staaten auch nichts dergleichen in nationales Recht umgesetzt und dort wird auch nichts dergleichen debattiert. Nur die spefizisch deutsche Ausprägung der EU - VO in Gestalt der LSV soll das - angeblich - so vorsehen. Da streiten die Juristen munter, aber was solls, ich bin auch Jurist, jeder kann meine Meinung kaufen - selbstverständlich in Form eines neutralen Gutachtens, rein dem objektiven Recht verpflichtet und mit langen Fundstellenfriedhöfen aus Literatur & Rechtsprechung samt verfassungsrechtlichen Bezügen (ROFL). Sollen wir wirklich die Debatte wieder aufwärmen, warum ausgerechnet die deutsche LSV so formuliert ist, wie sie formuliert ist ? Eines ist jedenfalls sicher: Am spezifisch deutschen Ladesäulenunwesen wird die Welt sicher nicht genesen.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Habe gerade transport evolved gesehen...thema: tesla klagt in New york wegen diskreminierung

https://youtu.be/LFRBXYWS9Aw

Also von wegen nur „deutsch“
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Boelkow hat geschrieben: Diese Debatte ist wirklich komplett deutsch. Die LSV beruht auf einer in nationales Recht umgesetzten EU - VO, die EU - VO sieht aber gerade nicht das Verbot öffentlich zugänglicher proprietärer Ladenetze vor. Dem entsprechend haben die anderen EU - Staaten auch nichts dergleichen in nationales Recht umgesetzt und dort wird auch nichts dergleichen debattiert. Nur die spefizisch deutsche Ausprägung der EU - VO in Gestalt der LSV soll das - angeblich - so vorsehen. Da streiten die Juristen munter, aber was solls, ich bin auch Jurist, jeder kann meine Meinung kaufen - selbstverständlich in Form eines neutralen Gutachtens, rein dem objektiven Recht verpflichtet und mit langen Fundstellenfriedhöfen aus Literatur & Rechtsprechung samt verfassungsrechtlichen Bezügen (ROFL). Sollen wir wirklich die Debatte wieder aufwärmen, warum ausgerechnet die deutsche LSV so formuliert ist, wie sie formuliert ist ? Eines ist jedenfalls sicher: Am spezifisch deutschen Ladesäulenunwesen wird die Welt sicher nicht genesen.
Deine Äußerung bzgl. Käuflichkeit finde ich ja etwas bedenklich, aber zumindest solltest du als Jurist den hinter einem Gesetz / Verordnung stehenden Willen des das Volk vertretenden Politikers würdigen.

Und der ist ganz klar (was im übrigen so auch in der EU Verordnung steht) ein einheitlicher und offener Ladestandard, der Niemanden ausschließt oder diskriminiert, so daß alle zum Ladestellenpool beitragen, was viel sinnvoller bezüglich Ressourceneinsatz und Abdeckung in der Fläche ist als proprietäre Systeme.

Wer unbedingt an seiner egoistischen proprietären Struktur festhält, der gehört mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt !


Gruß SRAM

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Boelkow
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"... den hinter einem Gesetz / Verordnung stehenden Willen des das Volk vertretenden Politikers würdigen."

Sorry, aber ein bißchen reality check ist schon notwendig. Ich nehme an, dass du Vorgeschichte der LSV selbst kennst - schon die diversen Entwürfe wurden als überbürokratisch, kostentreibend und über die EU - VO hinausgehend kritisiert. Wir müßten nochmal näher analysieren, welche Lobbygruppen da welchen Einfluss hatten, einschließlich der Rolle des damals federführenden BmWi unter einem gewissen Herrn Gabriel mitsamt dessen Verbindungen zur Autoindustrie als ehem. MP im VW - Land Niedersachsen, aber das kann man auch anderswo in extenso nachlesen. Es geht hier nicht nur um den Text der LSV und deren Auslegung, sondern auch um deren Vorgeschichte.
Es ist auch bekannt, dass die SuC, die vor Inkrafttreten der LSV genehmigt waren, Bestandsschutz haben und die Juristen - sieht man ja auch hier im thread - sich zu der Frage streiten, ob und ab wann bei Umbauten, Erweiterungen und/oder Änderungen der Bestandsschutz wegfällt. Soll doch mal eine der zuständigen Behörden gegen Tesla vorgehen, dann wissen wir es - nach einem mind. fünfjährigen nationalen Prozeßmarathon gehts dann beim EuGH weiter und bis dahin wird der Weiterbetrieb ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erlaubt. Seltsamerweise will bei den Behörden bisher aber keiner die heiße Kartoffel so recht anfassen, trotz neu eröffneter bzw. neu zu eröffnender Standorte, trotz der CCS- Umrüstung der SuC etc. Warum tun sie es nicht ?

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Wie stehts eigentlich mit dem Eichrecht bei den Suc‘s? Wäre doch ein Angriffspunkt.
LEAF 75000 km <15 kWh Rest Akku-Schäm Dich Nissan....Hand-Made egolf Dresden...Ahk liegt bereit...EV6 RunawayRot AWD LR AHK P1+2 WPnutzlos…Citroen AMI Getriebedefekt 1300km-nie wieder Stellantis = Citroen D:Km=5500

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Blue shadow hat geschrieben: Wie stehts eigentlich mit dem Eichrecht bei den Suc‘s? Wäre doch ein Angriffspunkt.
:shock: bist du neuerdings jemand, der das gut findet, tesla steine in den weg zu legen? wenn ja, wird glaube ich, ein besuch bei dir mal dringend nötig... :D
- Zoe: 13.02.15 - 30.12.16
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+ M3: "Freitag der 13." 13.03.2020
+ Ioniq vFL: 12.08.23
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