Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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Hallo zusammen,

Mir sind derzeit drei Konstellationen von Supercharger-Standorten in Deutschland benannt:

1) noch nicht auf CCS umgerüstete SuC
2) bereits auf CCS umgerüstete SuC
3) SuC mit Schranke (also nur für Tesla befahrbar)

Aus meiner Sicht verstoßen alle drei Varianten gegen die LSV.

Wie seht ihr das?
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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IMHO greift die LSV bei den Superchargern nicht, da sie ausdrücklich für Tesla only definiert sind. Damit können sie eben nicht mehr von einem unbestimmten Personenkreis befahren werden, sondern der Personenkreis ist auf Teslafahrer beschränkt.

Aber ich bin gespannt und sehe hier eine sehr interessante Diskussion voraus. :-)
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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Du beziehst dich dabei auf §2, Punkt 9?

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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  • Tigger
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Ja, ich denke der ist letzten Endes der Knackpunkt...
Argumentationskette: Auf den ausgewiesenen Ladeplätzen dürfen nur Tesla-Fahrzeuge stehen, ergo dürfen auch nur Tesla-Fahrzeuge diesen Parkraum befahren.
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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Tigger hat geschrieben: Aber ich bin gespannt und sehe hier eine sehr interessante Diskussion voraus. :-)
Diese Diskussion gab es hier schon einmal, inklusive einer schriftlichen Beschwerde bei der zuständigen Behörde.
Dabei herausgekommen ist meines Wissens nichts ...
@Teekay müsste da Bescheid wissen.
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(ex Audi A3 1.8 TFSI LPG) Passat Variant CNG + Porsche 968 - warte auf (ID, e-tron,) Taycan als Leasingrückläufer

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Simon1982 hat geschrieben: 3) SuC mit Schranke (also nur für Tesla befahrbar)
Das verstößt nicht gegen LSV, analog zum beschrankten Mitarbeiterparkplatz.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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SuC verstossen nicht gegen die Verordnung, weil die Verordnung nur für Ladepunkte gilt, die generell für alle Elektroautos aufgestellt und bestimmt sind. Der Bestimmungszweck eines SuC ist das Laden von Tesla-Fahrzeugen. Dafür wurde er gebaut, damit wird geworben, etwas anderes kann er technisch nicht. Entsprechend ist die Verordnung nicht anwendbar für SuCs (Punkt 6 in der Begriffsklärung der Verordnung).

Das ist gut so. Mir ist schleierhaft, wieso es Leute wie dich gibt, die hier einen Verstoss gegen eine Bürokratie-Verordnung an den Haaren herbeiziehen und Tesla Schaden zufügen wollen. Sinn nun Zweck der Verordnung ist die Standardisierung von Ladesäulen, die dafür gedacht sind, generell Elektroautos verschiedener Typen zu laden. Da macht das vielleicht ja Sinn (wobei man sich Fragen muss, ob das wirklich Aufgabe des Staats ist). SuC haben weder den Anspruch solche Ladesäulen zu sein, noch hat irgendjemand einen Schaden davon, wenn sie es nicht sind (abgesehen von der deutschen Autoindustrie, die so nicht einfach billig an ein tolles Schnelladenetz herankommt, ohne dafür das eigene Geld zu investieren). Wo ist also das Problem?
"Tesla is predator, not prey" - Model X75D Bj. 2016 / BMW i3 22 KWh REX Bj. 2015
Der Fall Audi | Die Geheimakte VW

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

BED
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Tesla ist bisher weltweit der einzigste Hersteller, der ein eigenes, engmaschiges und zuverlässig funktionierendes Ladenetzwerk realisiert hat. Chapeu.

Warum ausgerechnet in einem EV-Forum dieses kritisiert wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

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Weil es der Verbreitung der Elektromobilität nur so naja hilft...
Lassen wir uns mal überraschen, wie es weitergeht.
Teekay hat ja eine Beschwerde eingereicht und bisher ist noch nichts bei rumgekommen.
Wir wissen auch nicht, was da im Hintergrund eventuell für Sachen laufen.
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Supercharger und die Ladesäulenverordnung

Simon1982
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beemercroft hat geschrieben: SuC verstossen nicht gegen die Verordnung, weil die Verordnung nur für Ladepunkte gilt, die generell für alle Elektroautos aufgestellt und bestimmt sind. Der Bestimmungszweck eines SuC ist das Laden von Tesla-Fahrzeugen. Dafür wurde er gebaut, damit wird geworben, etwas anderes kann er technisch nicht. Entsprechend ist die Verordnung nicht anwendbar für SuCs (Punkt 6 in der Begriffsklärung der Verordnung).
Schwarzarbeiter verstossen nicht gegen die Steuergesetzgebung, weil diese nur für Arbeitnehmer gilt, die regulär erwerbstätig sind. Der Bestimmungszweck eines Schwarzarbeiters ist das Optimieren seines Netto-Lohns und die Reduktion der Kosten des Auftragsgebers. Dafür wurde er beauftragt, etwas anderes soll er nicht leisten. Entsprechend ist die Steuergesetzgebumg nicht anwendbar für Schwarzarbeiter.
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