Die Eichämter sind erwacht...

Re: Die Eichämter sind erwacht...

stili
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Major Tom hat geschrieben:Doch, die kosten deutlich mehr. Ich hatte vor einiger Zeit ein Angebot vorliegen. Lesegerät allein ca. 1000€, zusätzlich monatliche Kosten und Kosten pro Transaktion.
Es handelt sich um Outdoor Geräte, die sind wesentlich teurer.
Schau dir mal sumUp an.
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Re: Die Eichämter sind erwacht...

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stili hat geschrieben:
Major Tom hat geschrieben:Doch, die kosten deutlich mehr. Ich hatte vor einiger Zeit ein Angebot vorliegen. Lesegerät allein ca. 1000€, zusätzlich monatliche Kosten und Kosten pro Transaktion.
Es handelt sich um Outdoor Geräte, die sind wesentlich teurer.
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Und wie baue ich das sumUp Gerät in die Ladestation ein? Nimmt mir das PtB das sumUp auch bei der Baumusterprüfung fürs Eichrecht ab?
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
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Re: Die Eichämter sind erwacht...

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Aus der Antwort der Bundesregierung zu einer sog. Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909187.pdf (08.04.2019)

Q: Wie viele Ladesäulen (bitte absolut und prozentual angeben) sind nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt nicht umrüstbar? Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Ladesäulen geschehen?

von 8 383 Normalladesäulen (öffentlich zugängliche bzw. private, an denen abgerechnet wird) 5 817 Ladesäulen (ca. 69 Prozent) umrüstbar. 2 566 Ladesäulen (31 Prozent) sind nicht umrüstbar, was teils technisch und teils wirtschaftlich bedingt ist. Von insgesamt 1 742 Wallboxen (nur ein Ladepunkt) sind nach dem Ergebnis der Umfrage 661 (38 Prozent) umrüstbar und 1 081 (62 Prozent) nicht umrüstbar. (Stand: Januar 2018)

Q: Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ab dem 1. April 2019 sog. Session fees, bei denen pro Ladevorgang eine pauschale Summe abgerechnet wird, unzulässig sind?

Alle Ladesäulenbetreiber sind ab dem 1. April 2019 gesetzlich verpflichtet, gemäß § 3 Preisangabenverordnung (PAngV) eine verbrauchsabhängige Abrechnung nach KWh zu ermöglichen. Die Frage, ob diese Abrechnung eich- und messrechtskonform geschieht, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Die sog. Session Fee ist damit ab dem 1. April 2019 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Der Vollzug der PAngV liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Die Eichämter sind erwacht...

Nachbars Lumpi
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Die Laender koennten die Kontrolle an Ladesaeulen ja aussetzen. Dann ginge es auch mit Pauschalbetraegen weiter.

Die zweite Antwort aus der kleinen Anfrage ist sehr interessant. Es heisst es dass eine kWh Abrechnung ermoeglicht werden muss. Dass heisst um umkehrschluss aus meinem Verstaendnis raus keine Minutenabrechnung mehr erfolgen darf. Wenn der Kunde mit einverstanden ist, sollte das weiter zulaessig sein. Das koennte ein Kartenabieter ja in die AGB aufnehmen, dass der Kunde mit Bestellung der Ladekarte der Abrechnung nach Minuten zustimmt. ;)
&Charge: Online shoppen und kostenlos das Auto aufladen. https://and-charge.com/#/invite-friends?code=ZGZRKM

Re: Die Eichämter sind erwacht...

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Der Zweck der Preisangabenverordnung ist ja vor allem, dass die Preise klar und transparent sind.

In §3 der Preisangabenverordnung steht: "Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller spezifischen Verbrauchssteuern (Arbeits- oder Mengenpreis) gemäß Satz 2 im Angebot oder in der Werbung anzugeben. Als Mengeneinheit für den Arbeitspreis bei Elektrizität, Gas und Fernwärme ist 1 Kilowattstunde und für den Mengenpreis bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden."
Alles klar, für den Arbeitspreis muss die kWh genutzt werden.

Der §3 geht jedoch weiter: "Wer neben dem Arbeits- oder Mengenpreis leistungsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe des Arbeits- oder Mengenpreises anzugeben. Satz 3 gilt entsprechend für die Forderungen nicht verbrauchsabhängiger Preise".

Session Fees oder Minutenpreise sind ja nicht verbrauchsabhängig. Diese müssten also erlaubt sein. Somit erlaubt wären "Session Fee €10 plus €0,01 pro kWh" oder "€0,25 pro kWh plus €0,01 pro Minute".

Natürlich müssen Sessions, kWh und Minuten eichrechtlich korrekt gemessen und übertragen werden.

Re: Die Eichämter sind erwacht...

zoppotrump
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Irgendwer hatte hier mal eine Quelle, aus der hervor ging, dass kWh der Hauptbestandteil der Preisfindung sein muss.

Re: Die Eichämter sind erwacht...

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zoppotrump hat geschrieben: Irgendwer hatte hier mal eine Quelle, aus der hervor ging, dass kWh der Hauptbestandteil der Preisfindung sein muss.
Das ist technisch nicht machbar.
Was machbar wäre ist, dass bei voll Ausnützung der angebotenen Leistung der kWh Anteil der Hauptanteil sein muss. Da aber der tatsächliche Bezug vom Nutzer abhängig ist, im extrem Fall 0, wird ab einer gewissen zu unterschreitenden Abnahmeleistung Deine Annahme nicht mehr durchführbar sein, es wird unter irgend einer Leistung immer der Zeittarif höher als der Leistungstarif sein.
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Re: Die Eichämter sind erwacht...

zoppotrump
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AbRiNgOi hat geschrieben:
zoppotrump hat geschrieben: Irgendwer hatte hier mal eine Quelle, aus der hervor ging, dass kWh der Hauptbestandteil der Preisfindung sein muss.
Das ist technisch nicht machbar.
New Motion weiß das wohl nicht im Ladenetz-Verbund-Roaming, denn die machen das.

Re: Die Eichämter sind erwacht...

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zoppotrump hat geschrieben: New Motion weiß das wohl nicht im Ladenetz-Verbund-Roaming, denn die machen das.
Wie soll das gehen, wen du mit 100% SOC an der Säule stehst ist jeder noch so kleine Zeitanteil automatisch der Hauptanteil. Wenn dieser Null ist, ist es kein Anteil mehr. Daher ist diese Aussage nicht technisch umsetzbar.
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Re: Die Eichämter sind erwacht...

zoppotrump
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AbRiNgOi hat geschrieben:
Wie soll das gehen, wen du mit 100% SOC an der Säule stehst ist jeder noch so kleine Zeitanteil automatisch der Hauptanteil. Wenn dieser Null ist, ist es kein Anteil mehr. Daher ist diese Aussage nicht technisch umsetzbar.
Ich hab´s gerade mal ausgerechnet. Wenn Du 44kWh lädst und Dein Auto dann auf 100% SOC ist, müsstest Du noch weitere 15,6 Stunden parken, damit der Zeitanteil den Energieanteil einholt und größer wird. Also völlig unrealistisch, das das jemand macht. Da der Parkplatz eh auf 2 Stunden zeitlich begrenzt ist, geht das gar nicht.
Bei genau zwei Stunden, wäre der Zeitanteil ca. 10% der Gesamtsumme.
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