Einführung monatliche Grundgebühr bei Bestandskunden

Einführung monatliche Grundgebühr bei Bestandskunden

Tobi42
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Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass es nicht schon einen Thread zu dem Thema gibt, den ich übersehen habe.

Als E-Autofahrer habe ich mit der Zeit relativ viele Ladekarten angeschafft und Apps diverser Betreiber installiert, da die Angebote in der Regel ohne fixe Kosten waren und ich damit einfach mehr Optionen habe, Ladesäulen freizuschalten.

Nun gibt es immer mehr Anbieter, die ihre Tarife mit einer monatlichen Grundgebühr versehen.

Beispiel 1:
Ladekarte der Rheinhessischen. Von mir bestellt als Karte für Ladenetz Säulen, da mit 30 ct/kWh ohne Grundgebühr vergleichsweise günstig und Maingau damals noch nicht an Ladenetz funktionierte.
Meine Nutzung der Karte ist allerdings sehr gering.

Inzwischen verlangt die Rheinhessische 3,80 € pro Monat Grundgebühr und 34 ct/kWh, womit die Karte für mich nicht mehr interessant wäre. Allerdings habe ich hier im Forum gelesen, dass für Bestandskunden der alte Tarif weiter gilt. Die Karte liegt also immer noch in meinem Handschuhfach und wäre mit altem Tarif weiter erste Wahl an Ladenetzsäulen.

Beispiel 2:
Ladeapp der deer GmbH ehemals ENCW Calw. Die App wurde von mir installiert (mit persönlicher Registrierung) als die Säulen im Kreis Calw sich damit noch kostenlos freischalten ließen.
Die Säulen wurden dann kostenpflichtig mit völlig überteuertem Tarif (zuletzt 4 Euro Startpauschale pro Ladevorgang (!) und zusätzlich 30 ct/kWh für den Strom). Ich habe die App dann natürlich nicht mehr genutzt, aber sie ist nach wie vor auf meinem Smartphone installiert.
Nun wurde der Tarif umgestellt auf monatliche Grundgebühr von knapp 5 Euro plus 32 ct/kWh plus "Parkgebühr" von 1 € pro Stunde ab der 5. Stunde.

Für Bestandskunden wie mich würde laut Auskunft per E-Mail automatisch der neue Tarif gelten. Daraufhin habe ich natürlich sofort gekündigt.

Meine Frage hierzu:
Ist jemand ein wenig juristisch bewandert und kann Auskunft dazu geben, ob ein solches Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig ist.
Meiner Meinung nach ist es schon ein starkes Stück, Kunden, die sich irgendwann vor relativ langer Zeit mal kostenlos irgendwo registriert haben, jetzt einen Vertrag mit monatlicher Gebühr unterzuschieben, ohne dass der Kunde aktiv zustimmt. Die Info kam im Falle der deer GmbH per Mail (bei mir im Spamverdacht-Ordner) gerade einmal fünf Tage vor Gültigkeit des neuen Tarifs.

Übrigens erwarte ich keine verbindliche Rechtsberatung mit Gewähr, aber vielleicht kann jemand eine kompetente Stellungnahme abgeben.
Gruß Tobi

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Re: Einführung monatliche Grundgebühr bei Bestandskunden

iks77
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oh, gut das ich das hier mit der Rheinhessischen Ladekarte lese. Die verwende ich immer an den Säulen in Düsseldorf. Ich würde davon ausgehen das eine Preisänderung ohne vorherige Informierung des Kunden nicht rechtswirksam wäre.

Re: Einführung monatliche Grundgebühr bei Bestandskunden

Misterdublex
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Meerbusch ist doch im 50 km-Umkreis um Wuppertal. Da kannst du doch deren Karte bestellen.
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Re: Einführung monatliche Grundgebühr bei Bestandskunden

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Tobi42 hat geschrieben:
Meine Frage hierzu:
Ist jemand ein wenig juristisch bewandert und kann Auskunft dazu geben, ob ein solches Vorgehen überhaupt rechtlich zulässig ist.
Meiner Meinung nach ist es schon ein starkes Stück, Kunden, die sich irgendwann vor relativ langer Zeit mal kostenlos irgendwo registriert haben, jetzt einen Vertrag mit monatlicher Gebühr unterzuschieben, ohne dass der Kunde aktiv zustimmt. Die Info kam im Falle der deer GmbH per Mail (bei mir im Spamverdacht-Ordner) gerade einmal fünf Tage vor Gültigkeit des neuen Tarifs.

Übrigens erwarte ich keine verbindliche Rechtsberatung mit Gewähr, aber vielleicht kann jemand eine kompetente Stellungnahme abgeben.
Da der Thread schon jetzt anfängt, abzugleiten, versuche ich es mal:

Du hast vermutlich alle Verträge online angeschlossen. Die zugehörigen AGB werden sicherlich darauf hinweisen, dass
1. Die beiderseitige Kündigungsfrist (z. B.) 1 Monat beträgt
2. Die Kommunikation via E-Mail erfolgt

Punkt 1 heißt für Dich, dass Änderungen am Vertragswerk minimal einen Monat vor Eintritt angekündigt werden. Unabhängig davon, hasst Du natürlich immer die Möglichkeit bei einer Vertragsänderung zu kündigen

Punkt 2 ist leider schlimmer: Du musst auf dem beim Vertragszeitpunkt genannten Kommunikationskanal erreichbar sein, damit Dir Änderungen zugestellt werden können. Bzgl. der Verbindlichkeit der Zustellung kann ich Dir leider keine Gerichtsurteile nennen (anyone?). Eine Frist von 5 Tagen halte ich allerdings für zu knapp und unseriös!

Bye Thomas
MY LR | Model 2023 | 2023.38.6
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