Ladekarte der Maingau Energie

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Re: Ladekarte der Maingau Energie

est58
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Ich hab mich auf der Tabelle auch eingetragen. Ich hab mit Maingau nur DC geladen an ENBW, Innogie und Ionity für 72 Euro.

Also eiin ähnliches Ladeprofil wie @brumsel und ich bin nicht abgestraft worden.

Also würfeln die doch oder es gibt noch andere Kriterien wie Alter und Gewicht und dergleichen.

Das geht gar nicht und das war auch der Grund zu kündigen.

Mehr und mehr komme ich auch zu der Überzeugung, dass ist von Maingau der Austieg aus dem Ladekarten(nicht)geschäft mit Ansage.
Zuletzt geändert von est58 am Do 27. Aug 2020, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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kub0815 hat geschrieben:
iOnier hat geschrieben: Jupp, ein Markt braucht Regeln, nichts anderes bedeutet Regulierung.
Was so eine "regulierung" anrichten kann sieht man ja im Telekommunikationsbereich.
Oder bei den Spritpreisen...
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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  • Gerald
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Ich bin übrigens zum 1.7. mit Strom und Gas zu Maingau gewechselt. Und jetzt werde ich mit einer massiven Preiserhöhung beim Ladestrom abgestraft. Das ist schon krass. Die zahlen einfach ordentlich drauf! Sie haben viele Kunden für Hausstrom und Gas nun eingesammelt (geködert) und jetzt ziehen sie beim Ladestrom die Reissleine. Telekom hat am Anfang auch viele geködert. Im Endeffekt haben sie es aufgegeben.....
Hyundai Kona 64kWh
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

Eschlecktrönchen
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Mich beschleicht das Gefühl, dass Maingau ganz raus will und es auf diese perfide Art probiert, in der Hoffnung, dass ein paar gewonnene Energiekunden bei der Stange bleiben.
Da haben sie sich aber gewaltig geschnitten, so meine Einschätzung. Mit mir z.B haben sie nun auch einen 'Altkunden' verloren, denn ich war lange vor meinem ersten E-Auto dort Kunde.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Ladesaeule hat geschrieben: Auch das ist bei der riesigen Anzahl an Preisänderungen dämlich, gilt aber immerhin für alle Kunden gleich und da ist kein ominöser Kundenscore hinterlegt.
Einverstanden, allerdings ist der Unterschied marginal und die Auswirkung fast identisch: man nehme anstelle des Kundenscores ein time scoring = morgens absichtlich teuer, abends etwas günstiger (oder umgekehrt, ich weiss es nicht mehr, hat mich auch nie interessiert), fertig ist das Tankstellen-Konzept. Und schon hat man die Auslastung gleichmässiger verteilt und nebenbei erfolgreich dem Kunden die Kohle aus der Tasche gezogen.

Ich kann bei Maingau die Absicht dahinter verstehen und kann grundsätzlich nicht viel Verkehrtes an dieser Optimierung ihrer Wertschöpfung finden. Ungünstig ist sicherlich die Kommunikation des Ganzen, wie auch die wenig hilfreiche Info allein, dass das individuelle Ladeverhalten berücksichtigt wurde.

Kundenfreundlicher wäre eine moderate Erhöhung für alle gewesen, plus z.B. die Schaffung von kWh-Kontingenten. Hochpreisige Anbieter wie Ionity hätte man ja trotzdem ausklammern können. Gut, die unterschiedlich hohen Roaming-Kosten machen die Preisfindung für einen Verrechner wie Maingau natürlich nicht gerade einfacher, schon gar nicht im preissensitiven Fahrstrom-Markt.

Ich werde die Karte weiterhin nutzen, und zwar dort, wo es gerade passt. Habe die "normale" Erhöhung bekommen, aber z.B. nicht an Ionity mit Maingau geladen. AC für 37 Cent finde ich nicht so verkehrt, mit 46 Cent DC kann ich halbwegs leben.
Can't beat stupid

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Gerald hat geschrieben: Ich bin übrigens zum 1.7. mit Strom und Gas zu Maingau gewechselt. Und jetzt werde ich mit einer massiven Preiserhöhung beim Ladestrom abgestraft. Das ist schon krass.
Ja, das lässt das ursprüngliche Fahrstromangebot wie einen reinen Lockvogel aussehen.

Ich habe es bisher immer so gehalten, dass ich Fahrstromverträge nur ohne Grundgebühren und ohne weitere Bindungen abgeschlossen habe. Der ganze Markt ist einfach viel zu dynamisch, als dass man sich da auf etwas festlegen sollte. Außerdem gab es bisher kein einziges Angebot mit Grundgebühr, das ich kenne, welches sich bei mir gelohnt hätte.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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  • Gerald
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So mache ich es auch. Immer ohne Grundgebühr, da es sich bei mir nicht rechnet.
Zukünftig ist wohl meine ADAC-Ladekarte meist die erste Wahl. Aber in Italien funktioniert sie schon mal nicht. :-( Dort nehm ich dann Maingau.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

ubit
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ADAC = Grundgebühr - halt den Mitgliedsbeitrag falls man da nicht zufällig eh schon Mitglied ist. Und nicht Jeder will Mitglied im ADAC sein.

Ciao, Udo
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Stimmt natürlich. Ich war aber schon Mitglied.
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

mickk
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Ich möchte kein Spielverderber sein, aber ich bin ziemlich sicher, dass das Preisniveau gerade bei den anderen großen Playern im Lade-Business auch aus Rechtsgründen bald steil nach oben gehen wird - soweit sie miteinander im Wettbewerb stehen.

Das Wettbewerbsrecht verbietet nämlich überlegen marktmächtigen Unternehmen den "nicht nur gelegentlichen" Verkauf gewerblicher Leistungen unter Einstandspreis (vgl. § 20 Abs.3 Nr.2 GWB). Ziel des Gesetzes ist hier nicht etwa der Schutz der Kunden, sondern der Schutz der nicht so marktstarken Wettbewerber. Letzten Endes geht es darum, dass ein neuer, kleiner Wettbewerber auf dem Markt keinerlei Möglichkeit eines Markteintritts hätte, denn wenn er anders als die marktmächtige Konkurrenz mit ihrer Quersubventionierung kostendeckend arbeiten muss, wird er keinerlei Kunden finden.

Dass gerade EnBW/ADAC ebenso wie Maingau aktuell gegenüber den kleineren Anbietern eine überlegene Marktmacht aufweisen, wird vermutlich niemand ernsthaft bestreiten. Durch ihren frühen Einstieg in einen damals noch sehr kleinen Markt haben sie mit ihrem Preismodell in kurzer Zeit enorme Marktanteile gewonnen. Die Reißleine von Maingau war daher schon aus diesem Grund folgerichtig (auch wenn die Entwicklung dort so zu Beginn vermutlich niemand vorhergesehen hatte und sogar die aktuelle Entscheidung vielleicht nur betriebswirtschaftlich getroffen wurde).

Deutschland und sogar die EU könnten an diesen Rahmenbedingungen nicht einmal ohne weiteres etwas durch eine "Regulierung" ändern. Denn wenn die Regulierung weiterhin zur Folge hätte, dass kleinere Unternehmen keine realistische Chance auf Markteintritt haben, würde diese Regulierung gegen die vorrangigen Grundfreiheiten eines freien Binnenmarkts verstoßen (Art. 101ff AEUV). Im Interesse des technischen Fortschritts sind zwar theoretisch Ausnahmen möglich, die aber nicht zur Ausschaltung des Wettbewerbs führen dürften.
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