Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

SVtechnik
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Hallo zusammen,

ich habe mich nun in das "Hai-Fisch-Becken" geschmissen um heraus zu finden wo die ganzen "Fallen" lauern :-)

Bild

das ganze ist "Natürlich" als Heimischer Handwerker Fachmann mit Jahrzehnte Erfahrung in "Elektronik" sorgfältig aufgebaut und geplant.
--> bedeutet so viel wie: ich darf das Gerät laut §13 NAV und diverse VDE Themen das Gerät "NICHT in Betrieb" nehmen
und das werde ich auch "Nicht" bis das Thema irgendwie geklärt ist

Umliegende Fach-Firma hat sich "quasi" schon verweigert um die Wallbox In-betrieb zu nehmen, da diese ja leider nicht von "ihm" gekauft wurde.

--> jetzt benutzt man mal die "Förderung der Ladeinfrastruktur" NICHT und kann nun im Nachgang vermutlich doch "mehr bezahlen" wie wenn man sie "Rechts-konform" angefragt hätte.

Hat jemand einen Tip oder Rat wie ich die Box am "einfachste" für den "Halb-Öffentlichen" Raum nutzbar machen kann ?
das Thema "Eichrecht" wäre mittels Grau Zone durch den "Hersteller und deren Nutzungs-App" geregelt.
(für ganz genaue; dieser befindet sich gerade im "Eich-Konformitäts-Prüfungs-Prozess")

Möchte "ungern" die Box einfach wieder abmontieren und das Thema eMobilität wie viele andere damit einfach "begraben"

Ideen ?
Tags: Ladestation pflichten rechte
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Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

DiLeGreen
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Vermutlich verhält sich das wie mit mitgebrachten Teilen bei der Autowerkstatt, da hat dich als Kunde wohl niemand gern und es gibt genug andere Kunden...
Wäre es evtl. ein Ausweg nicht nach „Inbetriebnahme der fertigen Installation“ zu fragen, sondern nach „Anschluss einer E-Auto Wallbox“? Dass da schon ein Kabel liegt wird der Elektriker ja dann sehen und wird wohl kein zweites ziehen wollen, sofern das vorhandene tauglich ist.
ZOE Q210 2016-2024, Fiat Doblò 2,0 L Diesel 2024-2025, E-Berlingo ab 2025
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Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

Kajatan
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SVtechnik hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe mich nun in das "Hai-Fisch-Becken" geschmissen um heraus zu finden wo die ganzen "Fallen" lauern :-)

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das ganze ist "Natürlich" als Heimischer Handwerker Fachmann mit Jahrzehnte Erfahrung in "Elektronik" sorgfältig aufgebaut und geplant.
--> bedeutet so viel wie: ich darf das Gerät laut §13 NAV und diverse VDE Themen das Gerät "NICHT in Betrieb" nehmen
und das werde ich auch "Nicht" bis das Thema irgendwie geklärt ist

Umliegende Fach-Firma hat sich "quasi" schon verweigert um die Wallbox In-betrieb zu nehmen, da diese ja leider nicht von "ihm" gekauft wurde.

--> jetzt benutzt man mal die "Förderung der Ladeinfrastruktur" NICHT und kann nun im Nachgang vermutlich doch "mehr bezahlen" wie wenn man sie "Rechts-konform" angefragt hätte.

Hat jemand einen Tip oder Rat wie ich die Box am "einfachste" für den "Halb-Öffentlichen" Raum nutzbar machen kann ?
das Thema "Eichrecht" wäre mittels Grau Zone durch den "Hersteller und deren Nutzungs-App" geregelt.
(für ganz genaue; dieser befindet sich gerade im "Eich-Konformitäts-Prüfungs-Prozess")

Möchte "ungern" die Box einfach wieder abmontieren und das Thema eMobilität wie viele andere damit einfach "begraben"

Ideen ?
Verstehe nicht wo dein Problem ist. Wenn's fachgerecht gemacht ist, Normen eingehalten wurden. Anlage durch dich geprüft, wurde und du dazu fähig bist, dann schalte es ein und benutzen. Fertig
Wie kommst du denn darauf dass du es nicht in Betrieb nehmen darfst? Du schreibst dass die Normen das vorderen. Was stimmt denn mit dir nicht, dass du das nicht darfst?

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Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

SVtechnik
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ich habe "keinen Meisterbrief"

und ich möchte die Station ja "nicht nur mir allein" zugänglich machen

Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

kutscher_tom
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Anklemmen, Sicherung rein, fertig.
Zoe Phase 1 R110 EZ 6/2019

Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

Kajatan
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SVtechnik hat geschrieben:ich habe "keinen Meisterbrief"

und ich möchte die Station ja "nicht nur mir allein" zugänglich machen
Wenn's richtig gemacht ist kann dir keiner n Strick draus drehen! In den Foren wird mir viel zu viel Angst verbreitet.

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Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

smarty79
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Ansonsten: Schon bei myhammer gesucht? Irgendwer findet sich bestimmt :)
e-Up! style am 02.07.20 in WOB abgeholt.

Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

SVtechnik
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das ist auch mal eine gute Idee, My Hammer

wie mache ich das um "Öffentlich-Konform" zu werden zum Thema:
- Jährliche Prüfungen
- VDE Normen usw.

Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

360SL
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Nabend,

übliches Problem: etwas selbst gebaut oder anderweitig erworben (Im Internet ist ja alles so viel günstiger)
und dann wird jemand gesucht der die Sache in Betrieb nimmt, habe auch öfter solche Anfragen....
Meine Antwort in solchen Fällen:
der volle Stundensatz (sonst oft Pauschalen)
zzgl. Gewinnspanne der anderweitig erworbenen Artikel
zzgl. 75 % vom Artikelpreis für Gewährleistungsrücklagen.....

Beispiel
Kunde Bäcker (oder anderer Beruf, keine elektrotechnische Fachkraft) kauft Wallbox (oder x-beliebigen Artikel) bei Lieferant im I-Net
Ich installiere die WB
Nach 3 Monaten WB defekt
Kunde reklamiert beim Lieferanten,
dieser lehnt Gewährleistung ab mit dem Hinweis daß Aufbau durch eine elektrotechnische Fachkraft zu erfolgen hatte.
Kunde wendet sich an mich als Errichter (Fachfirma),
ich wende mich an den Lieferanten, dessen Antwort:
"Aber gern schicken wir eine neue WB (oder anderen Artikel),
bitte überweisen Sie vorab den Kaufpreis..."
Mein Einwand auf Gewährleistung wird mit Recht abgewiesen:
"Sie haben bei uns nichts erworben, und für einen nicht von Ihnen bei uns erworbenen Artikel
kann aus verständliche Gründen keine Gewährleistungs-Ersatzlieferung an Sie erfolgen."

Ich hätte dann als Errichter/Inbetriebnehmer nach Gewährleistungsrecht die A-Karte und müsste dem Kunden eine neue WB bezahlen.

Derjenige der vom Kunden fremdbeschaffte Artikel (z.B WB, gebrauchter AT-Motor usw...) einbaut/errichtet oder in Betrieb nimmt
hat für diese Artikel 2 Jahre Gewährleistungspflicht! (Ausschluß nicht möglich!)

Es dürfte schwierig werden eine Firma für die Inbetrieb/-Abnahme zu finden......

Und einfach Sicherung rein und fertig ist so lange eine Lösung bis eine ANDERER durch die Nutzung der WB einen Schaden erleidet...

Reinhard
Gebe ab Verkleidungen Innenraum VW UP

Re: Wallbox für "Halb-Öffentlich" installiert und was jetzt ?

Ronny89
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Eigtl fordert die Firma bei einem Defekt nur den Nachweis (Rechnung) und schickt darauf hin eine neue wallbox oder fragt noch einmal ob geprüft wurde woran es liegt.

Heißt also für mich (ganz blöd) wenn meine bereits installierte wallbox plötzlich nicht mehr gehen würde bräuchte ich bei ihnen nicht fragen ob sie sich das mal anschauen können? Auf die mögliche Reparatur müssten sie ja 2 Jahre Gewährleistung geben.

Verstehe die Sache und bin auch neidisch ein wenig, ich kann mir die Kunden leider nicht so aussuchen...
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