Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

Toumal
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Ich wuerde argumentieren dass die Parkflaeche selbst farbig anmalen nicht unbedingt besser ist, denn unten hat man keine augen - aber die bunten Streifen von Wien Energie und "HIER LADEN SIE WIENER ENERGIE" (oder so) direkt vor der Nase des Fahrers, kaum zu uebersehen sind.

Oder anders gesagt, jemand der behaupted dass er Dinge direkt vor seinem Auto nicht sehen kann, der kann auch kein Auto lenken.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Toumal hat geschrieben:Ich wuerde argumentieren dass die Parkflaeche selbst farbig anmalen nicht unbedingt besser ist, denn unten hat man keine augen - aber die bunten Streifen von Wien Energie und "HIER LADEN SIE WIENER ENERGIE" (oder so) direkt vor der Nase des Fahrers, kaum zu uebersehen sind.

Oder anders gesagt, jemand der behaupted dass er Dinge direkt vor seinem Auto nicht sehen kann, der kann auch kein Auto lenken.
Schon weiter oben geschrieben... das ist Werbung.

Ob da nun steht "Hier laden sie Wiener Energie" oder "50% Nachlass auf Fernseher" kommt aufs Gleiche raus... Ich würde das für Werbung halten. Und selbst wenn man erkennen kann, dass das irgendwie mit dem Parkplatz zusammenhängt, ist das genauso unverbindlich, wie ein Zettel: "Hier bitte nicht parken".

Ich denke nicht, dass es zumutbar ist, sich alle Plakate anzusehen um festzustellen, ob es sich um ein rechtlich verbindliches Verkehrszeichen oder doch nur Werbung handelt. Dafür gibt es ja die Verkehrszeichen.

Aber wie gesagt... in AT mag das ausreichen... es mag auch ausreichen, wenn es sich um ein Privatgelände handelt auf dem die Strassenverkehrsordnung NICHT gilt (Achtung: in DE gilt die StVO auch auf Privatgelände, sofern dies allgemein zugänglich ist - Parkplatz, Parkhaus etc).

Cheers

Stefan
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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BangOlafson hat geschrieben:(Achtung: in DE gilt die StVO auch auf Privatgelände, sofern dies allgemein zugänglich ist - Parkplatz, Parkhaus etc).
Abgesehen von Diplomatenparkplätzen. ;) *duckundwech*

OT:

Ist dem aber tatsächlich so? Also kann ich mich auf einem Parkplatz bei Obi tatsächlich auf rechts-vor-links berufen, wenn es geknallt hat? Was ist, wenn Obi vor der Einfahrt auf sein Parkplatzgelände schreibt, dass links-vor-rechts gilt und Kreisverkehre im Gegenuhrzeigersinn zu befahren sind? Das wären ja zwei gegensätzliche Vorgaben.
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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mlie hat geschrieben:
BangOlafson hat geschrieben:(Achtung: in DE gilt die StVO auch auf Privatgelände, sofern dies allgemein zugänglich ist - Parkplatz, Parkhaus etc).
Abgesehen von Diplomatenparkplätzen. ;) *duckundwech*

OT:

Ist dem aber tatsächlich so? Also kann ich mich auf einem Parkplatz bei Obi tatsächlich auf rechts-vor-links berufen, wenn es geknallt hat? Was ist, wenn Obi vor der Einfahrt auf sein Parkplatzgelände schreibt, dass links-vor-rechts gilt und Kreisverkehre im Gegenuhrzeigersinn zu befahren sind? Das wären ja zwei gegensätzliche Vorgaben.
Jein
§1 Rücksichtnahme!
Kreisverkehre sind ja deshalb auch extra beschildert und haben spezifische Regeln.

... gegen den Uhrzeigersinn ist doch korrekt bei dir... bei mir hier ist es anders rum :D

Cheers

Stefan
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Wie deutlich sollen Elektro Ladeplätze noch gekennzeichnet werden die

die 2 oberen Bilder sind
Falschparker.png
von Heute
die unteren etwas Älter :(

lg.
Citroen Saxo Electric seit Juli 2011 , I Bike seit April 2012.
Ab 06 06 2014 ohne eigenen Verbrenner ! Ab 07 10 2015 Peugeot iOn, 100% electric auf der Strasse !
Juli 2018 Rasenmäher "electric" mit Kabel ,der Verbrenner geht in Rente !

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Hinundher hat geschrieben:Wie deutlich sollen Elektro Ladeplätze noch gekennzeichnet werden die

die 2 oberen Bilder sind
Falschparker.png
die unteren etwas Älter :(

lg.
Die Markierungen sind doch prima. Jetzt brauchen wir nur noch einen Abschleppwagen, damit das alle verstehen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Mobile Schrottpresse :twisted:
Twizy 3/2015-1/2023, Zoe Q210 12/2015-11/2017, Ioniq 12/2017-2/2020, Kona seit 2/2020
CF Box 43kW Typ2 Kabel / 22kW Typ2 Buchse / 32A CEE

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Auf Parkplätzen gilt eben nicht die STVO. Selbst dann nicht wenn der Betreiber ein Schild aufstellt. Das ist genau so unwirksam wie Eltern haften für ihre Kinder oder das berühmte keine Haftung für Garderobe.
Auf Parkplätzen haben entgegen der STVO Fußgänger immer Vorfahrt, und wer in den Gassen mehr als Schrittgeschwindigkeit fährt bekommt bei Kollisionen mit Rückwärtsausparkern auch regelmäßig eine Teilschuld.

mfg
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Aha und ein Restaurant ersetzt mur dann das aus der Manteltasche gestohlene ipad? :-)
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Misstände mit

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Michael_Ohl hat geschrieben:Auf Parkplätzen gilt eben nicht die STVO. Selbst dann nicht wenn der Betreiber ein Schild aufstellt. Das ist genau so unwirksam wie Eltern haften für ihre Kinder oder das berühmte keine Haftung für Garderobe.
Auf Parkplätzen haben entgegen der STVO Fußgänger immer Vorfahrt, und wer in den Gassen mehr als Schrittgeschwindigkeit fährt bekommt bei Kollisionen mit Rückwärtsausparkern auch regelmäßig eine Teilschuld.

mfg
Michael
"Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber gehört ein Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum? Bei städtischen oder kommunalen Parkflächen ist die Sache klar. Aber auch der Parkplatz vor einem Einkaufszentrum kann öffentlicher Verkehrsraum sein, wenn er für jedermann oder zumindest für allgemein bestimmte Gruppen von Benutzern zugänglich ist, wie das Landgericht Potsdam entscheiden hat. (Az.: 27 Ns 143/03). Wem die Fläche gehört, ist in diesem Fall egal, es gilt die StVO."
Quelle: http://www.n-tv.de/ratgeber/Welches-Rec ... 33021.html

Auf der Seite steht auch noch mehr...
Ein privater Parkplatz ist nur nicht öffentlich, wenn er baulich (Schranke etc) vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist. Aber auch dann kann der Eigentümer ein Schild "Hier gilt die StVO" aufstellen, die dann aber auch nicht 1:1 gilt...
Immer gilt jedoch die Rücksichtnahme.

Daß Fußgänger immer Vorrang haben, stimmt so also auch nicht, wer jedoch einen umnietet, war eben nicht rücksichtsvoll.
Und wer sich strikt auf rechts vor links beruft und alles niederwalzt, was von links kommt, hat eben auch vor Gericht ein Problem. Rücksichtnahme!

Unerwartet für mich: Die Richtungspfeile auf den Parkplatzstraßen haben nur Empfehlungscharakter... (AG Homburg Az.: 4 C 175/02). Da kann man sich also das Hupen sparen :D :roll:

Auch interessant: der Eigentümer darf Abschleppen lassen... (Urteil des BGH von 2009). Damit ist doch alles klar :)

Cheers

Stefan
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