Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Helfried
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benwei hat geschrieben: Diese Probleme gibt’s echt nur bei den kostenlosen Ladesäulen...
Selbstverständlich nur bei den Kolos.
Sonst regelt das Geld den Egoismus der Dauerständer.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

MrTrebron
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Nach der Bitte den Lader frei zu geben, bis zum Wegfahren nach seinem Einkauf waren es noch eineinhalb Stunden.

Ikea mit Kaufland zu vergleichen finde ich komisch. Bummeln vs. kurz einkaufen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Oberstdorf Nebelhornparkplatz.
10:30 stand das Auto schon da und um 14:30 immer noch.
Laut Schild darf man nur solange parken wie man ladet.Parkgebühr hat er auch nicht bezahlt obwohl auf dem Schild extra darauf hingewiesen wird.
Vielleicht hat die Protzkarre ja soviel gekostet das er/sie kein geld mehr dafür hat.
IMG_20190824_143006-1.jpg
Gruss
Andreas

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Hier noch das Schild.
IMG_20190824_171243_876.jpg
Gruss
Andreas

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Tja. Schild leider ohne jegliche StVO-Wirkung.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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benwei hat geschrieben: Schild leider ohne jegliche StVO-Wirkung.
Sieht nach einem privaten Parplatz aus. Da entfalten solche Schilder jedoch eine juristische Wirkung. Allerdings muss da der Eigentümer aktiv werden.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

MrTrebron
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benwei hat geschrieben: Tja. Schild leider ohne jegliche StVO-Wirkung.
Wenn ich mich nicht ganz irre, kann man auf seinem Privatgrund die Regeln selbst bestimmen.
Bezahlter Parkplatz ist, meiner Meinung nach, kein öffentlicher Verkehrsraum.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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War der Parkplatz von der Nebelhornbahn.
Also privat.
Gruss
Andreas

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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MrTrebron hat geschrieben: Wenn ich mich nicht ganz irre, kann man auf seinem Privatgrund die Regeln selbst bestimmen.
Bezahlter Parkplatz ist, meiner Meinung nach, kein öffentlicher Verkehrsraum.
Private Parkplätze sind i.d.R. öffentlicher Verkehrsraum. Dieser liegt nur dann nicht vor, wenn öffentlicher Verkehr explizit ausgeschlossen und auch nicht gedultet wird - dies betrifft auch Fußgänger u.s.w. Also umzäuntes Gelände mit Tor / Schranke und ggf. auch Zugangs- / Zufahrtkontrolle.

Dennoch gilt: Die Verkehrsfläche ist (offenbar) Privatbesitz und damit darf der Eigentümer mit den Schildern seiner Wahl seine Bestimmungen verkünden und am Ende auch Zuwiederhandlungen ahnden. Die Ordnungsbehörden sind bei solchen Schildern allerdings außen vor. Das wären sie aber auch dann, wenn es sich um "echte" StVO-Verkehrszeichen handelt, die ohne verkehrsrechtliche Anordnung aufgestellt wurden.

Das gezeigte Schild macht den Willen des Verfügungsberechtigten jedenfalls hinreichend bekannt - er muss es nur durchsetzen.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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steiner hat geschrieben: Hier noch das Schild.

IMG_20190824_171243_876.jpg
Am Parkplatz des Volvos ist ein grünes Schild zu sehen, was hat das für eine Beschriftung?
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