Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Gausi hat geschrieben: PS: Ich fand die Kombination Schlafmöbel und Schnarchlader interessant
Vielleicht hat er ja gerade die Loungemöbel abgeladen die den Lader gemütlicher machen sollen zwecks Ladeweile und so :-D
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

drilling
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Gausi hat geschrieben: LKW-Schnarchlader ohne Ladung
Glaubst du wirklich der LKW war leer unterwegs? :P

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

Gausi
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SnowyZoe hat geschrieben:
Gausi hat geschrieben: Weder noch ..... es ist die https://www.goingelectric.de/stromtanks ... -69/39761/hier die erst am Dienstag unter Strom gegangen ist. Nein KEINE BESCHLILDERUNG.
Ah, ist auf einem Möbelhaus-Parkplatz, dann wartet der LKW dort vermutlich darauf, dass eine der Laderampen frei wird. Und ohne Beschilderung auf einem Privatparkplatz kann man den schlecht wegscheuchen, oder ihm was vorwerfen.
Gausi hat geschrieben: PS: Ich fand die Kombination Schlafmöbel und Schnarchlader interessant
Sorry, das hatte bei mir nicht geklickt. Habe jetzt Kaffee geholt um diesen Missstand zu beheben... ;)
um 21:30Uhr wir keine Laderampe mehr frei ..... und der Teil vor dem Möbelhaus ist öffentliches Terrain incl. Bushaltestelle

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

kaip-rinha
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SnowyZoe hat geschrieben:
kaip-rinha hat geschrieben: Gerade vor dem Kreishaus in Schwelm. Meines Erachtens eine eindeutige Beschilderung, aber wenigstens die Parkscheibe ausgelegt.
Die Parkscheibe ist in diesem Fall egal, er steht im Halteverbot, und ich bin mir sicher, dass er das weiß.
Das denke ich allerdings auch. Mit der Parkscheibe signalisiert er m.E. deutlich, dass er eigentlich weiss, dass das Blödsinn und verboten ist. Habe den Fahrer leider nicht angetroffen...

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Halteverbot ohne Zusatzschild gilt aber nur auf der Fahrbahn und auf Parkflächen gibt es eh kein Halteverbot ... die Beschilderung ist dem Sinn nach eindeutig, de jure aber eben nicht wirksam.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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iOnier hat geschrieben:Halteverbot ohne Zusatzschild gilt aber nur auf der Fahrbahn und auf Parkflächen gibt es eh kein Halteverbot ... die Beschilderung ist dem Sinn nach eindeutig, de jure aber eben nicht wirksam.
Kann man so nicht beurteilen. Wenn das Haltebuchten schräg zur Fahrbahn sind, ist da nix ein zu wenden. Es fehlt halt der Kontext.

Wenn es ein Parkplatz ist, hast Du natürlich Recht.

SüdSchwabe.

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

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Haltebuchten schräg zur Fahrbahn sind aber nun mal keine Fahrbahn, sondern eben Park- oder Abstellflächen.

Ein Halteverbot kann durch Zusatzbeschilderung auf den Seitenstreifen ausgeweitet werden, darüber hinaus geht mit Halteverbotsschildern fast nix.
Gruß
Werner
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

kaip-rinha
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Ist ein von der Straße deutlich abgesetzter Parkplatz. Also doch eine verkehrt gewählte Beschilderung. Mann, da soll noch einer durchblicken. Somit kann da eigentlich jeder parken, der das möchte?
Und ich hatte mich auf dem Weg zur Arbeit schon gefreut, da die Moovility-App einen der zwei Ladepunkte als frei angezeigt hatte. Meistens stehen da ein A3 etron und ein Mistubishi PHEV bis mittags, manchmal auch ne Zoe, und ich nutze die Mittagspause, um umzuparken und zu laden. Heute war ein Platz vermeintlich frei, aber Pustekuchen. Naja, habe ne Anfrage beim OAmt laufen, wie zukünftig mit Ladeplatzblockierern umgegangen werden soll. Aber wenn die Schilder nicht stimmen, wird ein ahnden echt zum Problem.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

StVO
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kaip-rinha hat geschrieben: Somit kann da eigentlich jeder parken, der das möchte?
Genau so ist es.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit Foto

SnowyZoe
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kaip-rinha hat geschrieben: Naja, habe ne Anfrage beim OAmt laufen, wie zukünftig mit Ladeplatzblockierern umgegangen werden soll. Aber wenn die Schilder nicht stimmen, wird ein ahnden echt zum Problem.
Dann würde ich vorschlagen die Anfrage beim Ordnungsamt gleich auch um die (mutmaßlich) fehlerhafte Beschilderung zu erweitern.
Ich wusste auch nicht, dass ein Halteverbot nur auf "Verkehrsflächen", nicht aber auf Parkplätzen gilt. Ich habe jetzt mal eine Seite rausgesucht, die das meiner Meinung nach gut zusammenfasst: http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Haltverbote.htm
Dort kann man unter "Parkplätze und sonstige Flächen" auch nachlesen was notwendig wäre um ein Parkverbot auf Parkplätzen richtig zu beschildern. Wenn das Zusatzschild das dir das Laden erlaubt mindestens auf Länderebene per Erlass zugelassen ist, dann ist ein Parkverbot auch auf Parkplätzen durchsetzungsfähig.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass der Wille und Grund der Beschilderung jedem Führerscheininhaber klar sein sollte. Sich dort hinzustellen ist rücksichtslos gegenüber denen, die den Platz bestimmungsgemäss nutzen wollen.
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