Ladesäulenpranger ohne große Diskussion (Falschparker, sonstige Mißstände) aber mit Foto
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Genau es geht um eine Person. Wenn du jetzt noch unter dem Bild den nahmen des Haltes Postes wird ein Schuh draus. Weil ein Auto und eine Autonummer ist keine PERSONzoppotrump hat geschrieben:Das ist falsch. Das Autokennzeichen sind personenbezogene Daten und die dürfen nur gespeichert (und somit veröffentlicht) werden, wenn Dir eine Erlaubnis vorliegt. Ich gehe mal stark davon aus, dass die hier nicht vorliegt. Somit ist es nicht rechtens das Kennzeichen zu speichern und zu zeigen.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Wissenschaftlich ist jeder Denkvorgang eine Datenverarbeitung.zoppotrump hat geschrieben:Nein, muss man nicht, schließlich liegt keine Datenverarbeitung vor.mweisEl hat geschrieben:Muss man jetzt als Fußgänger immer beide Augen zudrücken, weil man sonst eine DSGVO geschütztes Kfz-Kennzeichen sehen und sich daran erinnern könnte?
Nein. Ein KFZ-Kennzeichen ist einem KFZ zugeordnet. Du kannst die Kennzeichen nicht einfach auf ein anderes KFZ schrauben. Das Kennzeichen ist der Fahrgestellnummer zugeordnet. Daher ist es kein personenbezogenes Datum.zoppotrump hat geschrieben:Das KFZ Kennzeichen bezieht sich auf eine Person
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Bevor wieder wer schreibt: immer die Ausländer, was verstehen die vom Deutschen Recht... Ich beziehe mich auf die Eropäische Grunverordnung.
Ja, das Kennzeichen ist ein Personenbezogenes Merkmal. Aber es ist bewusst ohne direkten Zusammenhang mit dem Namen gestalltet (ausser man will das) sodass die Nummer allein Anonym ist. Die Datenbank, wo der Bezug hergestellt wird unterliegt dieser Verordnung. Ohne Berechtigung kriegst Du den Bezug nich raus.
Niemand könnte mehr Urlaubfotos machen und veröffentlichen. Das Recht auf mein Foto bleibt bei mirb egal wer da drauf zu sehen ist. (Oder welche Nummer), Ausnahme sind Personen von öffentlichen Interesse oder Berühmtheiten. Das Fahrzeug von der Kanzlerin vor einer Ladestation könnte ein Problem werden.
Aber: hier gilt das Forumrecht, herausgegeben von Guy, der will es ohne Nummer, also ist das hier Gesetz.
Ja, das Kennzeichen ist ein Personenbezogenes Merkmal. Aber es ist bewusst ohne direkten Zusammenhang mit dem Namen gestalltet (ausser man will das) sodass die Nummer allein Anonym ist. Die Datenbank, wo der Bezug hergestellt wird unterliegt dieser Verordnung. Ohne Berechtigung kriegst Du den Bezug nich raus.
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Zuletzt geändert von AbRiNgOi am Di 21. Aug 2018, 16:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Juristisch im Sinne des DSGVO aber nicht. Dein Gehirn ist keine Datenverarbeitungsanlage im Sinne des DSGVO. Zudem hat da niemand drauf Zugriff. Die Datenbank hier im Forum ist eine solche Datenverarbeitungsanlage und Zugriff darauf haben auch etliche Leute. Das ist hoffentlich unstrittig.ecopowerprofi hat geschrieben: Wissenschaftlich ist jeder Denkvorgang eine Datenverarbeitung.
In meinem Fahrzeugschein (oder Zulassungsteil A oder wie das nun heisst) ist mein KFZ-Kennzeichen meiner Person zugeordnet. Das ist bei Dir sicher auch so. Bei allen anderen auch.ecopowerprofi hat geschrieben: Nein. Ein KFZ-Kennzeichen ist einem KFZ zugeordnet.
Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst, KFZ-Kennzeichen fallen unter das DSGVO. Das steht auch überall auf den Infoseiten zum DSGVO. Ich verstehe gar nicht, wieso das angezweifelt wird.
Ich würde Dich daher bitten, Dir nicht irgendwelche Theorien auszudenken, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast, sondern einfach das Gesetz zu akzeptieren.
Das sehe ich nicht so. Ich kenne zig KFZ-Kennzeichen meiner Freunde, meiner Kollegen, meines Nachbarn, etc. Und ich habe noch nie in der Datenbank des KBA danach gesucht, sondern den Bezug einfach selbst herausgefundenAbRiNgOi hat geschrieben: Ja, das Kennzeichen ist ein Personenbezogenes Merkmal. Aber es ist bewusst ohne direkten Zusammenhang mit dem Namen gestalltet (ausser man will das) sodass die Nummer allein Anonym ist. Die Datenbank, wo der Bezug hergestellt wird unterliegt dieser Verordnung. Ohne Berechtigung kriegst Du den Bezug nich raus.

So ist es. Machen darfst Du die Fotos, besitzen auch, aber eben nicht veröffentlichen ohne Erlaubnis.AbRiNgOi hat geschrieben: Niemand könnte mehr Urlaubfotos machen und veröffentlichen.
Eventuell meinst Du das Recht am eigenen Bild? Dieses gehört dem Fotografierten und nicht dem Fotografen!AbRiNgOi hat geschrieben: Das Recht auf mein Foto bleibt bei mirb egal wer da drauf zu sehen ist.
Das ist im KunstUrhG bestimmt. Dort heisst es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Das hat jetzt aber nix mehr mit der DSGVO zu tun und wir schweifen ab...
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Nunja, Ihr Österreicher wart so schlau und habt das Kunsturhebergesetz als Ausnahme definiert. Die deutsche Politik hat da geschlafen, wollen aber nachbessern.AbRiNgOi hat geschrieben: Niemand könnte mehr Urlaubfotos machen und veröffentlichen. Das Recht auf mein Foto bleibt bei mirb egal wer da drauf zu sehen ist. (Oder welche Nummer), Ausnahme sind Personen von öffentlichen Interesse oder Berühmtheiten. Das Fahrzeug von der Kanzlerin vor einer Ladestation könnte ein Problem werden.
Also ist die Frage, wo steht der Server?
Zuletzt geändert von Anmar am Di 21. Aug 2018, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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HAst du da eine angabe wo das steht?AbRiNgOi hat geschrieben:Aber: hier gilt das Forumrecht, herausgegeben von Guy, der will es ohne Nummer, also ist das hier Gesetz.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit
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Wenn Du ein Bild im Stromtankstellen-Verzeichnis hochladen willst.Mit dem Hochladen des Fotos bestätigst du, dass du über die notwendigen Rechte zur Veröffentlichung auf dieser Seite verfügst sowie Personen und Kennzeichen unkenntlich gemacht hast. Weiterhin gestattest du die Verwendung des Fotos auf der Seite GoingElectric.de, über die API sowie in Apps, die auf diesem Angebot beruhen. Die Erlaubnis kann jederzeit durch Löschen des Fotos widerrufen werden.
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