von Vanellus » Di 15. Nov 2016, 15:43
@Panoptikum:
die sog. "Zapfhahnverriegelung" verriegelt ja keineswegs den Zapfhahn im Einfüllstutzen (nur das würde ich Verriegelung nennen - so wie ein Typ 2-Stecker in der Steckdose verriegelt wird und nicht rausrutschen kann), er setzt ja nur die automatische Schließung des Benzinflusses außer Kraft, die verhindern soll, dass ohne anwesende Person mit Handdruck Benzin irgendwo hin fließt.
Das war mir immer schon suspekt und ich verstehe nicht, wieso so etwas zulässig war.
Dass Benzindämpfe, die im Wechsel mit dem einströmendem Benzin aus dem Tank strömen, abgesaugt werden, sehe ich nicht. Die merkwürdigen Stülprüssel, die es vor 10-20 Jahren gab, sind verschwunden. Der Einfüllstutzen am Auto ist offen und lässt genug Platz, um die Dämpfe ausströmen zu lassen. Vorgeschrieben ist die Gasrückführung aus dem Fahrzeugtank nur bei Tankstellen, die nach dem 1.4.2003 gebaut wurden. Es wurden aber nur wenige neu gebaut, es wurden vor allem welche geschlossen.
Zoe Zen seit 10.7.2013, perlmuttweiß