Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

DiLeGreen
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Noch ein Urteil aus München, oder ist das auch das im Merkur genannte? "Landgericht München I entschied in dem Verfahren gegen den Kläger (Az. 36 S 2041/15)." WEG §21 Abs. 5 Nr. 6 geht also offenbar in der Praxis nicht. Sehr schade! http://www.mein-elektroauto.com/2017/01 ... ten/21884/ und http://m.focus.de/auto/elektroauto/eige ... 38297.html
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Ich habe mir die Begründung noch mal angesehen. Meine Meinung über die Justiz hat sich weiter verstärkt. Von nix ne Ahnung aber davon eine ganze Menge. Dann dürfte man im bestehende Gebäude auch kein Glasfaserkabel fürs Internet verlegen. Typisches Urteil von praxisferne Sesselpupser, die sich aber fürchterlich aufregen, wenn der Beamtensold in fünfstelliger Höhe ein Tag zu spät aufs Konto überwiesen wird.

Aber das Urteil bietet die Möglichkeit, die Herren mit ihre eigenen Argumente zu schlagen. Eine normale Schuko wird wohl als "Stand der Technik" angesehen. Wenn Dan alles in "Trockenen Tücher" ist, die Wallbox anbauen.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

geko
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ecopowerprofi hat geschrieben:Typisches Urteil von praxisferne Sesselpupser, die sich aber fürchterlich aufregen, wenn der Beamtensold in fünfstelliger Höhe ein Tag zu spät aufs Konto überwiesen wird.
Ich finde diese Art der Kritik an unserer unabhängigen Justiz vollkommen daneben. Du diskreditierst dich damit selbst in vollem Umfang. Niemand erwartet von dir, dass du dieses konkrete Urteil nachvollziehen kannst oder als für dich als richtig akzeptierst. Einen gewissen Mindestrespekt gegenüber dem Gericht und dessen menschlicher Besetzung kann man aber auch von dir erwarten. Lass es mich deutlich sagen: Praxisfern bist du, bin ich, sind wir E-Mobilisten zur Zeit. Wir stellen eine absolute Minderheit des Kfz-Verkehrs in Deutschland dar. Dies wird sich im Laufe der nächsten zehn Jahre sicher ändern, aber eine Anspruchshaltung, dass sich bitte sofort alles zugunsten von "E" ändern muss, halte ich für nicht begründet und insgesamt nicht angebracht.

Zum Thema: Im Rahmen der in den nächsten Jahren zunehmenden Elektrifizierung des Kfz-Verkehrs wird sich sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung zugunsten von Lademöglichkeiten ändern. Ein erster wichtiger Schritt wird die Modifikation der nach §22 Abs. 1 WEG notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit Ladesäulen darstellen.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Versagt hat die Politik, nicht die Justiz. Wie soll denn Deutschland zum Leitmarkt werden (Bundeskanzlerin Merkel Januar 2010 im ADAC Journal), wenn bis heute solche grundlegenden Gesetzänderungen noch nicht beschlossen sind? Auch das Zitat "Eine Million Elektroautos bis 2020" stammt aus dem letzten Jahrzehnt. Wir können von Glück reden wenn am Ende dieses Jahrzehnts Deutschland nicht das Schlusslicht der Elektromobilitäts-Gesetzgebung der "ersten Welt" darstellt.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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geko hat geschrieben:Ich finde diese Art der Kritik an unserer unabhängigen Justiz vollkommen daneben. Du diskreditierst dich damit selbst in vollem Umfang. Niemand erwartet von dir, dass du dieses konkrete Urteil nachvollziehen kannst oder als für dich als richtig akzeptierst. Einen gewissen Mindestrespekt gegenüber dem Gericht und dessen menschlicher Besetzung kann man aber auch von dir erwarten. Lass es mich deutlich sagen: Praxisfern bist du, bin ich, sind wir E-Mobilisten zur Zeit. Wir stellen eine absolute Minderheit des Kfz-Verkehrs in Deutschland dar. Dies wird sich im Laufe der nächsten zehn Jahre sicher ändern, aber eine Anspruchshaltung, dass sich bitte sofort alles zugunsten von "E" ändern muss, halte ich für nicht begründet und insgesamt nicht angebracht.
Ein Gericht hat nicht nach Mehrheitsmeinung zu entscheiden. Oft ist es aber so. Ein Energieanschluss ist zu dulden. Punkt. Wofür steht nicht im Gesetz und auch nicht ob eventuell andere ggf. dies auch dann fordern könnten. Du solltest die Begründung mal mit Sinn und Verstand lesen. Richter sind nicht besser und schlauer als der Rest der Bevölkerung. D.h. unter ihnen gibt es auch jene, die nicht in der Lage sind erlerntes korrekt anzuwenden. Die haben die Prüfungen nur durch auswendig lernen bestanden.
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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Aktuelle Gesetze

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 40-16.html

Für mich kein Problem aufgrund der Beschlussdrucksache eminem Anschluss zu bekommen.

Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

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Re: Urteil E-Auto: Kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgara

DiLeGreen
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Hi Axels, herzlich willkommen im Forum! :)
Schön dass es bei dir mit dem Gesetzesentwurf aus dem Bundesrat reibungslos geklappt hat, ein gültiges Gesetz wird daraus aber erst später durch den Bundestag und den Bundespräsidenten. Die Bundesregierung will das Thema "zu Beginn der nächsten Legislaturperiode" angehen und das WEG grundlegend reformieren. Bis dahin können noch viele Elektronen durch unsere Akkus tanzen...
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