Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

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Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

geko
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@mobafan: Ich kenne die LSV fast auswendig, ich verdiene u.a. mit ihr mein Geld. Mit deiner Definition von "allgemein" und "speziell" irrst du. Deiner Argumentation folgend, wäre der Firmenparkplatz des Unternehmens XY öffentliches Gelände, da ja jeder einen Arbeitsvertrag unterzeichnen könne. Und am Ende wäre auch dein privater Carport öffentlich, denn jeder könnte ja auch einen Nutzungsvertrag mit dir unterschreiben. So wie jeder ein Hotelzimmer buchen könne. Alle drei Fälle erfordern die Zustimmung des Vertragspartners. Im Fall des Hoteliers fließt kein Strom, wenn du nicht Gast bist. Im Falle des Unternehmens bekommst du keine Parkberechtigung ohne Arbeitsvertrag. Und daheim wird niemand ohne dein Einverständnis den Carport nutzen können. Anders sieht es beim großen Flughafenparkhaus aus. Es ist für die Öffentlichkeit gewidmet und jedermann kann einfach einfahren ohne weitere Qualifikationen. Gleiches gilt für den Parkplatz vor dem großen Supermarkt auf der grünen Wiese. Tatsächlich hast du aber genau das Argument gebracht, weshalb die Lademöglichkeit des Hotels nicht öffentlich ist: Du musst Hotelgast sein und einen Beherberhungsvertrag geschlossen haben.

Schauen wir in ein BGH-Urteil (BGH 4 StR 165/17):
"Dieses Tatbestandsmerkmal [öffentlicher Verkehrsraum, Anm. v. geko] ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann erfüllt, wenn die betreffende Verkehrsfläche ungeachtet der Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird (Senatsbeschlüsse vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61, BGHSt 16, 7, 10 f. und vom 30. Januar 2013 - 4 StR 527/12, VRR 2013, 148; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 1991 - 5 Ss 343/91, NZV 1992, 120). Entgegenstehende äußere Umstände, etwa in Form von Zugangssperren, mit denen der Verfügungsberechtigte unmissverständlich erkennbar gemacht hat, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird, hat das Landgericht nicht festgestellt. Der Parkplatz war für das vom Nebenkläger geführte Fahrzeug vielmehr ohne Schwierigkeiten erreichbar."

"Parken nur für Hotelgäste!" - "Nutzung der Ladestationen nur für Hotelgäste!".

Es gibt bisweilen keine Rechtsprechung zur LSV, daher müssen viele Punkte im Kontext anderer Gesetze interpretiert werden. Natürlich beschäftigt die Frage der Wirksamkeit der LSV bei Gewerbebetrieben schon zig Anwaltskanzleien.

Ich berate derzeit eine größere Hotelkette in Europa und wir haben zwei Rechtsgutachten eingeholt, da der Aufbau der Ladeinfrastruktur gemeinsam mit Tesla erfolgen soll. Beide Gutachten kommen zur übereinstimmenden Einschätzung, die ich oben dargelegt habe. Ziel des Hotelbetreibers ist - das nur als Entwarnung - nicht der Ausschluss anderer Marken, jedoch die Nutzung des Marketinginstrumentes "Tesla Navigation" und "Destination Charger". Auf die Installation einer für Fremdmarken freigeschalteten Wallbox wird daher geachtet.

Was bei der Debatte um die LSV ein wenig zu kurz kommt bei einigen, ist der Respekt vor den Grenzen des Eingriffs in private Unternehmen. Ziel der LSV ist nicht, jeden Hotelier der Republik zu zwingen, eine Lademöglichkeit für alle E-Kfz anzubieten. Der gesamte Regelungsadressat der LSV ist ein anderer - nämlich der öffentliche Verkehrsraum!

Die LSV ist mit der heißen Nadel gestrickt und nicht gut gelungen. Das Ziel, dass alle E-Kfz diskriminierungsfrei an öffentlichen Ladepunkten laden können sollten per Typ 2, finde ich gut. Wie aber mit CHAdeMO und Typ 2 Mid-DC umgegangen wird, finde ich beschämend und destruktiv. Jeglicher Versuch Übergangsregelungen zu schaffen fehlt (Bestandsschutz ist problematisch kontraproduktiv, da er den Ausbau bestehender Ladeparks behindert). Die LSV spaltet ja sogar die "E-Community". Man lese nur was bei TFF so los ist. Ich fahre ein CCS-Fahrzeug und eines mit Typ 2 Mid-DC, bekomme also beide Welten hautnah mit.
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Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

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Helfried hat geschrieben:Wozu gibt es dann jetzt zwei Einträge im GE-Verzeichnis zu dem Hotel?
Die Löschung des alten Eintrags habe ich im Erlangen-Thread erbeten.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

Helfried
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mweisEl hat geschrieben:
Helfried hat geschrieben:Wozu gibt es dann jetzt zwei Einträge im GE-Verzeichnis zu dem Hotel?
Die Löschung des alten Eintrags habe ich im Erlangen-Thread erbeten.
Dann gehen aber die Daten des alten Eintrags verloren (Erfahrungen zum Frühstück etc.).
Das Löschen kann man durch ein spezielles Formular beantragen.

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

siggy
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Löschung beantragt. Was man da wie rüberretten will kann wohl nur derjenige entscheiden der das macht. Wurde anscheinend schon beim Eintragen nicht bemerkt oder gedacht die andere Station existiert noch.
Freizeitfahrer mit Model S seit 20.03.2014, bis jetzt 540.000km selbst gefahren (12/23)

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

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Sogar die Gesetzungsbegründung zur LSV selber sagt, dass Kundenparkplätze als öffentlich im Sinne der LSV anzusehen sind.

"Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die
Begriffsdefinition ohne Bedeutung. Dabei ist entscheidend, dass der Parkplatz, auf dem sich der
Ladepunkt befindet – gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund – von
einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis befahren
werden kann (zum Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze).

Eine etwaige Notwendigkeit des vorherigen Erwerbs einer Zutrittsberechtigung schließt die
öffentliche Zugänglichkeit eines Ladepunktes nicht aus, sofern die Möglichkeit des Erwerbs der
Zutrittsberechtigung dem Grunde nach jedem eröffnet ist
. Auch kann sich der Betreiber nicht
den Anforderungen dieser Verordnung entziehen, indem er unterschiedliche Arten der
Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung wählt oder anderweitige Maßnahmen ergreift, die
ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den
Zugang zum Ladepunkt zu verwehren."


Da können die Tesla-Jünger, die für alle Nutzbare Typ 2-Ladepunkte abreißen lassen und durch Tesla-Only Ladepunkte ersetzen (die dann nur noch von dem engen Bonzenkreis nutzbar sind), noch so viele Rechtsgutachten in Auftrag geben.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

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Liebe Neider,

ich glaube niemand bezweifelt, dass die LSV ( LobbySäulenVerordnung ;) ) auch zum großen Teil zum Ziel hatte TESLA einen auszuwischen. Ihr könnt euch drehen und winden TESLA ist und bleibt das was Rolex heute ist; die Ersten !

So liebe Neider und nun regt euch mal schön weiter auf. Es ist sehr unterhaltsam. :)


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Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

Niev
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mweisEl hat geschrieben:Sogar die Gesetzungsbegründung zur LSV selber sagt, dass Kundenparkplätze als öffentlich im Sinne der LSV anzusehen sind.

"Nutzungsbezogene Aspekte, wie zum Beispiel das gewählte Abrechnungssystem, sind für die
Begriffsdefinition ohne Bedeutung. Dabei ist entscheidend, dass der Parkplatz, auf dem sich der
Ladepunkt befindet – gleich, ob im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund – von
einem unbestimmten oder nach allgemeinen Kriterien bestimmbaren Personenkreis befahren
werden kann (zum Beispiel Geschäftshaus- oder Kundenparkplätze).

Eine etwaige Notwendigkeit des vorherigen Erwerbs einer Zutrittsberechtigung schließt die
öffentliche Zugänglichkeit eines Ladepunktes nicht aus, sofern die Möglichkeit des Erwerbs der
Zutrittsberechtigung dem Grunde nach jedem eröffnet ist
. Auch kann sich der Betreiber nicht
den Anforderungen dieser Verordnung entziehen, indem er unterschiedliche Arten der
Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung wählt oder anderweitige Maßnahmen ergreift, die
ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, anderen Fahrern von Elektromobilen den
Zugang zum Ladepunkt zu verwehren."


Da können die Tesla-Jünger, die für alle Nutzbare Typ 2-Ladepunkte abreißen lassen und durch Tesla-Only Ladepunkte ersetzen (die dann nur noch von dem engen Bonzenkreis nutzbar sind), noch so viele Rechtsgutachten in Auftrag geben.
Die Sache mit den Bonzen lasse ich jetzt bewusst unkommentiert.
Aber die Begründung trifft m. M. n. nur auf bspw. Parkhäuser zu, zu der jedermann Zutritt durch einen Parkschein bekommen kann.
Handelt es sich bspw. um einen firmenparkplatz für ausschließlich Angehörige der Firma, greift die LSV für dort errichtete ladepunkte nicht zu. M. M. n. gilt das dann auch gleichermaßen für Hotels, die gesonderte Parkbereiche für Elektro Fahrzeuge, zusätzlich zu den üblichen, für jeden Hotelgast zugänglichen, anbietet.

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

Niev
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Ich stimme der Auslegung und den Ausführungen von geko vollkommen zu.

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

geko
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Die Diskussion war bisher doch - trotz unterschiedlicher Standpunkte - sachlich. Weshalb nun "Bonzen" und "Jünger" sein müssen, erschließt sich mir nicht.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Tesla Destination Charger auch für andere EVs nutzbar?

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Pelle_HB hat geschrieben: Ihr könnt euch drehen und winden TESLA ist und bleibt das was Rolex heute ist; die Ersten !
Die waren garantiert nicht die Ersten, denn vor 1900 gab es schon E-Fahrzeuge. Der Elon hat nur seine Popularität zu nutzen gewusst. Wenn Audi, BMW und Daimler (die Reihenfolge ist dem ABC geschuldet) ihre Premium-Fahrzeuge entsprechend ausstatten, ist der Hype um Tesla vorbei. Die Zulassungszahlen lassen den Trend schon erkennen. "Made in Germany" hat trotz der Schummelei (interessiert in den entsprechenden Kreisen niemand) einen guten Ruf. Das kann man auch an der Bilanz von VW erkennen. Die verkaufen so viele Auto wie nie zuvor.

PS: Wer bisher einen Roles-Royce (BMW), Bentley (VW), Daimler usw. gekauft hat wird nicht dauerhaft auf die "Billigmarke" Tesla umsteigen. Deswegen sehe ich mittelfristig Tesla als kleinerer Hersteller in Mittelfeld u.v.a. abrutschen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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