Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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Jeggo hat geschrieben:Aber nur solange es nicht zu Personenschäden kommt.
Wenn wegen einer nicht genehmigten Installation ein Feuer ausbricht, spielt es auch keine Rolle ob diese Vorschriftsmäßig war. Das sieht der Staatsanwalt schon etwas anders.

Klar, dass sind alles die schlimmsten möglichen Szenarien. Aber der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen...

Bis bald

Jens
Erstens handelt es sich bei einem Verlängerungskabel nicht um eine Installation, sondern um eine Behelfslösung. Und zweitens kann man so etwas gar nicht genehmigen. Drittens ist es dem Staatsanwalt ziemlich egal ob es genehmigt war wenn es zu einem Brand mit Personenschaden kommt.

Aber viertens - das mit dem Eichhörnchen versteh ich nicht. Oder meinst Du das Eichhörnchen macht einfach während andere noch diskutieren ob der Staatsanwalt die Nüsse später mal findet?

Grüazi MaXx
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Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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Warum nimmst Du keine Steckdose im Keller?
Sollte der Keller zum Gemeinschaftseigentum gehören, würde ich dort einfach mit einem Unterzähler arbeiten.
Gruß Ingo

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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Jeggo hat geschrieben:Aber nur solange es nicht zu Personenschäden kommt.
Wenn wegen einer nicht genehmigten Installation ein Feuer ausbricht, spielt es auch keine Rolle ob diese Vorschriftsmäßig war. Das sieht der Staatsanwalt schon etwas anders.
Wenn alles Vorschriftsmäßig war, wer war denn der Täter? Das die Versicherung die Zahlung verweigern kann, ist eben Zivilrecht.

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

BED
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BjBerry00 hat geschrieben:Genau so ist der Plan! ;-)
Nie Fragen! Machen!

Aufgrund der Uninformiertheit der Bevölkerung würde eine offizielle Anfrage bestimmt ein "NEIN" zur Folge haben.

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

drilling
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BED hat geschrieben:Aufgrund der Uninformiertheit der Bevölkerung würde eine offizielle Anfrage bestimmt ein "NEIN" zur Folge haben.
Vor allem in Deutschland wo ja die Bedenkenträger die allergrößte Mehrheit ausmachen (wie man ja auch in diesem Thread sehen kann).

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

Jeggo
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MaXx.Grr hat geschrieben: Aber viertens - das mit dem Eichhörnchen versteh ich nicht. Oder meinst Du das Eichhörnchen macht einfach während andere noch diskutieren ob der Staatsanwalt die Nüsse später mal findet?

Grüazi MaXx
https://de.m.wiktionary.org/wiki/der_Te ... 3%B6rnchen

Soweit ich es in der Presse mitbekommen habe, ist da ja auch etwas in der Planung bzgl. Lademöglichkeit in Mietobjekten.

Aber es muss ja jeder selber wissen, was er mach und welche Risiken er bereit ist einzugehen...

Bis bald

Jens
Zuletzt geändert von Jeggo am Mo 6. Aug 2018, 07:44, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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Anmar hat geschrieben:
BjBerry00 hat geschrieben:Das Hausnetz ist doch mehrfach abgesichert, ich sehe da keine Probleme. Man darf auch nicht immer den Teufel an die Wand malen.
Das schon, wenn aber der Schleifenwiderstand zu groß ist, schaltet der LS-Schalter nicht ab.
Bedenkenträger pur ohne mal die Fakten zu überprüfen. Wir haben ca. 25 bis 30m im ungünstigsten Fall mit 1,5² ab Si-Automat. Da beträgt der Widerstand der Zuleitung ab Automat ca. 0,7 Ohm. Beim Kurzschluss am Ende des Kabels fließen ca. 320 A. Das dürfte Ausreichen jeden 16A Si-Automat auszulösen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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ecopowerprofi hat geschrieben:
Anmar hat geschrieben:
BjBerry00 hat geschrieben:Das Hausnetz ist doch mehrfach abgesichert, ich sehe da keine Probleme. Man darf auch nicht immer den Teufel an die Wand malen.
Das schon, wenn aber der Schleifenwiderstand zu groß ist, schaltet der LS-Schalter nicht ab.
Bedenkenträger pur ohne mal die Fakten zu überprüfen. Wir haben ca. 25 bis 30m im ungünstigsten Fall mit 1,5² ab Si-Automat. Da beträgt der Widerstand der Zuleitung ab Automat ca. 0,7 Ohm. Beim Kurzschluss am Ende des Kabels fließen ca. 320 A. Das dürfte Ausreichen jeden 16A Si-Automat auszulösen.
Es reicht nicht aus, nur die Zuleitung zu wissen, es muss auch der Leitungswiderstand zu Hausanschluss - weiter zum Netztrafo und zurück betrachtet werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schleifenimpedanz

Ach ja, ich muss mich entschuldigen, ich meinte Erdschluss und nicht Kurzschluss.

Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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Anmar hat geschrieben:Es reicht nicht aus, nur die Zuleitung zu wissen, es muss auch der Leitungswiderstand zu Hausanschluss - weiter zum Netztrafo und zurück betrachtet werden.
Das ist wieder so ein Bedenken mit einem Halbwissen ohne die Realität zu kennen. Von der UV bis zum Zählerschrank liegt min. 10². Macht nochmal ca. 0,05 Ohm. Da es ein MFH ist hat die Stichleitung mit 95² zum Zählerschrank nochmal ca. 0,007 Ohm. Die Hauptleitung zum Trafo hat min. 150². Da kommt noch mal im ungünstigsten Fall 0,023 Ohm hinzu. Ergibt in der Summe einen Widerstand von 0,78 Ohm. Da fließen dann halt anstatt 320 A eben nur ca. 295 A. Ist so nicht ganz richtig, da der VNB am Hausanschluß mindestens 230V über einen längeren Zeitraum garantiert und damit habe ich gerechnet. Wegen der Garantie liegen meistens aber 235 bis 239V an. Das erhöht den Strom wieder auf 306 A. Selbst der halbe Strom reicht aus um den SI-Automat ansprechen zu lassen.
Anmar hat geschrieben:Ach ja, ich muss mich entschuldigen, ich meinte Erdschluss und nicht Kurzschluss.
Da redest Du dich um Kopf und Kragen. Der FI löst bei max. 30 mA aus. Da spielt der Leistungswiderstand und damit Länge im Wohnhausbereich kaum eine Rolle. Die 30 mA kommen da immer zu Stande.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Rechtliche Situation: Verlängerung von Balkon in Garage?

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ecopowerprofi hat geschrieben:Ist so nicht ganz richtig, da der VNB am Hausanschluß mindestens 230V über einen längeren Zeitraum garantiert und damit habe ich gerechnet. Wegen der Garantie liegen meistens aber 235 bis 239V an.
Wo wird das denn garantiert? Meines Wissens gilt immer noch eine Toleranz von +/- 10 %, insofern könnte ich auch nichts machen wenn ich nur 207 V bekomme.
Oder muss ich mich mal bei meinem VNB beklagen, dass die Nennspannung von 230 V fast permanent unterschritten wird?
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