Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

PeloAlto
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bm3 hat geschrieben:Das Problem ist halt wie er dann über die Bordsteine kommt, dann müsste er jedesmal dort kleine Rampen auslegen.Aber hat das etwas mit dem Bauamt zu tun oder eher mit der Stadt ? Wenn man schon gefragt hat und die Anfrage schon abschlägig beschieden wurde ist es dann immer doof hinterher einfach noch was zu machen.
Es gibt keine Bordsteine, auch keine Gehwege, verkehrsberuhigte Zone (sog. Spielstraße und das hier im wahrsten Sinn des Wortes), Schrittgeschwindigkeit und Parkverbot (wird großzügig gehandhabt) außerhalb gekennzeichneter Stellflächen. Mein Grundstück grenzt direkt an die Straße, man braucht bloß ebenerdig in bzw. auf den Vorgarten fahren. Die Stadt hätte gar nichts zu tun, nur das Abstellen zum Laden in meinem Vorgarten tolerieren sollen. Das ist und bleibt laut Bebauungsplan eben verboten; so war eben bisher die Ideologie: je weniger Stellflächen, desto weniger Autos. Sollte ich hier ungefragt eine feste Wallbox installieren und z.B. nachts das Auto laden, bekäme ich sehr bald Post oder gleich persönlich Besuch vom Ordnungsamt. "Hab ich nicht gewußt" bringt mir nachträglich keine Genehmigung. Sicherlich wären die Ordnungshüter zunächst freundlich ("gut, dann wissen Sie es jetzt, in Zukunft kein Auto im Vorgarten abstellen, das könnte ja sonst jeder machen"). Die fahren regelmäßig hier zum Strafzettel Verteilen durch, insbesondere wenn der Blockwart sie ruft. Soll ich es denn eskalieren lassen, obwohl ich eh weiß wie es ausgeht?
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Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

PeloAlto
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benwei hat geschrieben:Welcher Plugin ist denn an 22 kW in so kurzer Zeit voll? Die können doch fast alle nur mit 3,7 kW laden...
Danke für den Einwand! Ich habe einfach nur gerechnet: 7,5kW/h Akkuleistung müssten mit 22kW doch in 20min geladen sein. Natürlich total naiv! Dann dauert es eben auch an einer richtigen Ladesäule doch 2 Stunden. Ich kann den Plugin (225ex) zuhause nur über Verlängerungskabel an die Schukodose hängen. Das habe ich bisher ca. 5 Mal getan. Dabei fliesen - am Zähler geschätzt - weniger als 2 kW. So regelt es das mitgelieferte Ladegerät. Wenn er leer gefahren ist, braucht er mit dieser Methode gut 4h zum Vollladen, bringt gut 30km. Das reicht zum Büro - dort wird er üblicherweise geladen - und wieder zurück.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

Aurelius
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Hallo zusammen!
Hab leider das gleiche Problem, auch in München. Bei mir ist es leider noch problematischer: Einfamilienhaus, Vorgarten, dann Gehsteig, dann ca. 2m Grünstreifen, dann Straße. Nachbarn haben fast alle eine Garage, ich nicht. Aber die Münchner Vorgartenverordnung verbietet auch mir das Anlegen eines Stellplatzes in meinem Vorgarten. Jemand noch eine Idee oder hat sich bei jemandem was getan in der Hinsicht? Ansonsten bleibt mir wohl nur der Bau einer Garage, was dann wieder weitere Flächen versiegelt.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

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Aurelius hat geschrieben: Ansonsten bleibt mir wohl nur der Bau einer Garage, was dann wieder weitere Flächen versiegelt.
Die bekloppten Vorschriften von irgend welche Sesselpuper ausgedacht. Beantrage den Bau einer Garage. Vor der Garage muss normaler Weise noch ein Fläche sein um das Auto abzustellen. Bau diese Fläche, wenn Du die Genehmigung hast. Dann kann Dir das Geld für die Garage ausgehen. ;)
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Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

mobafan
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Verstehe ich das richtig? Einen PKW-Stellplatz darf man nicht bauen, ein Carport oder Garage dagegen schon? Das wäre ja mal richtiger Blödsinn.
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Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

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Bei uns dürfen Garagen, Carports und Stellplätze nur im Baufenster gebaut werden. Stellplätze werden allerdings auch außerhalb des Baufensters toleriert (zum Beispiel vor dem Haus), wenn diese nicht stören. Hier scheint die Erkenntnis sich durchzusetzen, dass, wenn man hier streng sein würde, noch mehr Autos als jetzt schon auf der Straße geparkt werden.
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Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

Aurelius
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Nein, sorry, das habe ich evtl. nicht klar ausgedrückt: Wir haben vor dem Haus einen ca. 15m langen und 3,50m breiten Vorgarten. Dort darf nach der Münchener Vorgartenverordnung einfach gar nichts gebaut werden (nichtmal Mülltonnenhäuschen, was einige Nachbarn trotzdem haben oder Fahrradschuppen) und eben auch keine "Autoabstellplätze". Wen der genaue Wortlaut interessiert: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr ... garten.pdf auf Seite 11 der pdf. Hinweis dazu noch: ich wohne innerhalb des "Mittleren Rings".
Eine Garage darf ich natürlich auch nicht im Vorgarten bauen, wohl aber hinter der Baulinie in meinem "Hauptgarten". Dort könnte ich natürlich auch "nur" einen Carport bauen, allerdings stehen auf der Fläche einige Büsche, ein Baum und ein Gemüsebeet. Der Vorgarten ist halt "leer", Strom wäre direkt aus dem Keller vorhanden und es würde minimale bauliche Veränderungen mit sich bringen, dort ein e-Auto zu laden; ich wäre jedoch in der ganzen Nachbarschaft der erste und würde dadurch mit Sicherheit Fragen nach der Vorgartenverordnung aufwerfen (die hier ja fast jeder kennt, da sich alle daran halten müssten).
Also langer Text, bringen wirds vermutlich trotzdem nicht viel, da die Regeln wohl recht klar sind und der Lokalbaukommission in München die e-Mobilität ziemlich egal sein wird.
Zuletzt geändert von Aurelius am Do 17. Okt 2019, 10:42, insgesamt 5-mal geändert.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

Boelkow
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Verstehe ich das richtig? Einen PKW-Stellplatz darf man nicht bauen, ein Carport oder Garage dagegen schon? "

Auch einen Carport oder eine Garage kannst du lt. Münchner VorgartenVO im Vorgarten nicht bauen, aber im hinteren Teil des Grundstücks evtl. schon. Der leicht kreative Vorschlag ging wohl dahingehend, dass man den Bau einer Garage oder eines Carports im hinteren Teil des Grundstücks beantragt. Dafür braucht man eine Zufahrt oä. durch den Vorgarten. Man befestigt die Zufahrt, dann geht das Geld für Garage oder Carport aus und dann parkt man auf der Zufahrt im Vorgarten. Naja ... Man sieht den ganzen Widersinn der deutschen Verordneritis. Hat der Betroffene in München denn eine förmliche Befreiung von der Bausperre der Münchner VorgartenVO zur Errichtung eines befestigten Außenstellplatzes (sickerfähiger Belag) beantragt und auch einen Ablehnungsbescheid erhalten oder war das nur eine informelle Auskunft der Stadtverwaltung ? Falls ein förmlicher Ablehnungsbescheid erteilt wurde, kann der hier evtl. anonymisiert eingestellt werden ?

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

Aurelius
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Der Einzige Ansatz, über den ich aktuell noch nachdenke, ist, wie denn "Autoabstellplätze" definiert sind (die Frage hatte ein Vorposter auch schon mal aufgeworfen). Denn ich habe ja nicht vor, dort mein Auto dauerhaft zu parken, sondern eben nur für die Zeit des Ladens. Vermutlich läuft das aber so: Auto im Vorgarten? -> Abstellplatz. Die Nummer mit Garage beantragen und dann nicht bauen ist ja von der Idee her ganz spannend, ändert ja aber nichts daran, dass ich dann in meiner Einfahrt das Auto immer nocht nicht abstellen darf... Machen zwar manche Nachbarn hin und wieder, aber keiner über längere Zeit oder "regelmäßig", zumindest das könnte man mir dann allerdings schon vorwerfen.

Re: Keine Genehmigung für priv. Stellplatz mit Ladestation

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Wenn ich alles richtig verstanden habe, könnte doch ein Stellplatz neben dem Haus (Im Baufeld) angelegt werden. Die Zufahrt erfolgt durch den Vorgarten. Problem gelöst. Oder habe ich etwas überlesen?
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