kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
read
so seltsam. Meine Hausverwaltung meinte, ich brauche keine Eigentümerversammlung einberufen. Ich dürfe das auf eigene Kosten jederzeit durch einen Elektriker machen lassen.

Ich habe auch noch einen interessanten älteren Zeitungsschnipsel dazu gefunden:
Ladestation in der Gemeinschaftsgarage.jpg
Edit:
ich habe das entsprechende Gesetz gerade gegoogelt.
Der o.g. Abschnitt lautet:

Code: Alles auswählen

(5). Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
[...]
6. die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage [u]oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers[/u] erforderlich sind.
Bei den Urteilen die man oft in der Presse findet, war die zugrundeliegende Thematik bzw Argumentation oft eine andere.

Eine entsprechende Gesetzesänderung ist dem Bundestag vorgelegt. Soll aber nichtmehr in dieser Wahlperiode entschieden werden, heisst es.
http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt? ... Desc%3Dall
Ioniq electric vFL Premium
Anzeige

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
  • DocDan
  • Beiträge: 346
  • Registriert: Mi 9. Nov 2016, 17:12
  • Wohnort: D-86899
  • Hat sich bedankt: 20 Mal
  • Danke erhalten: 43 Mal
read
Meine Hausverwaltung und der Eigentümerbeirat haben auch entschieden, dass die Installation einer Steckdose (CEErot16) in unserer TG keine bauliche Veränderung ist und daher die Eigentümerversammlung nicht gehört werden muss. Ich sollte die Steckdose nur durch einen Fachbetrieb installieren lassen, was ich dann natürlich auch getan habe. Bisher hat scheinbar auch noch niemand ein Problem mit der Steckdose gehabt.
Mein "blaues Wunder". Ich erlebe es jeden Tag...
Ioniq Style, Marina Blue, abgeholt am 14.12.16 beim Händler des Vertrauens in Landsberg.

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

SaschaG
  • Beiträge: 588
  • Registriert: Di 19. Jul 2016, 08:52
  • Danke erhalten: 7 Mal
read
Der Einbau einer Ladesäule oder einer Wallbox löst schon umfangreiche Bauarbeiten aus. Am Ende reicht ein Eigentümer, der es anders sieht und die Maßnahme ist abgelehnt.

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
read
Wegen 4 statt 2 Dübellöchern in der Wand soll eine Wallbox eine "umfangreichere Baumaßnahme" wie eine Steckdose sein?
Nee, die Leitungsverlegung mit ggf. erforderlichen Brandschottungen etc. dürfte da mehrfach umfangreicher sein.
Trotzdem sollte man diplomatisch alle Miteigentümer ins Boot holen, statt mit der Holzhammermethode "Ich darf das aber" loszulegen.
DocDan hat geschrieben:Bisher hat scheinbar auch noch niemand ein Problem mit der Steckdose gehabt.
Das Problem tritt auch erst dann auf, wenn der Hausanschluss nichts mehr her gibt weil bereits 1/3 der Bewohner eine ungeregelte Wallbox/ Steckdose installiert haben. 11kW sind halt das 3-5-fache von dem, womit eine Wohneinheit früher ausgelegt wurde und ohne Lastmanagement gilt im Zweifelsfalle Gleichzeitigkeitsfaktor 1.
Ihr solltet das fairerweise vorher abklären/ berücksichtigen. Ich denke, bei so einem Vorhaben freut sich der Nachbar, wenn er zumindest gefragt wird, ob er sich an einer Installation ggf. beteiligen möchte
SmartED - einfach, wie für mich gemacht

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
read
spark-ed hat geschrieben:Das Problem tritt auch erst dann auf, wenn der Hausanschluss nichts mehr her gibt weil bereits 1/3 der Bewohner eine ungeregelte Wallbox/ Steckdose installiert haben. 11kW sind halt das 3-5-fache von dem, womit eine Wohneinheit früher ausgelegt wurde und ohne Lastmanagement gilt im Zweifelsfalle Gleichzeitigkeitsfaktor 1.
Das ist so nicht ganz richtig. Eine Wohnung hat eine Anschlussleistung von ca. 18 kW. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 4000 kWh hat man eine mittlere Leistungsaufnahme von 0,5 kW. Netzbetreiber gehen bei der Auslegung des Netzes daher von ca. 2 kW aus. Ein E-KFZ verbraucht im jahr bei ca. 15.000 km Fahrleistung ca. 3000 kWh Strom. Aber auch da stecken ja nicht alle das Auto gleichzeitig an die Steckdose. 3000 kWh/a bedeuten ca. 8 kWh pro Tag. Bei 11 kW wäre da Auto im Durchschnitt nach einer dreiviertel Stunde voll geladen. Je voller die Batterie wird um so geringer wird auch die bezogene Leistung. Daher sehe ich keine Probleme, wenn der Hausanschluss für eine mittlere Leistung von 2 kW bzw. 6 kW in der Spitze je WE ausgelegt wurde.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

romtroe
  • Beiträge: 76
  • Registriert: Mi 29. Mär 2017, 17:29
  • Danke erhalten: 37 Mal
read
In unserer Tiefgarage besteht ein Sonderfall. Seit 2013 hat ein Nachbar die Genehmigung zur Installation einer Wallbox für seinen Opel Ampera erhalten. Nun haben wir und ein weiterer Nachbar ebenfalls angefragt ob wir eine Wallbox installieren können. Nun bekommt die Hausverwaltung kalte Füße, da sie vermutet dass dies bei ca. 80 Stellplätzen zu starken Überlasten führt, wenn mehr und mehr Bewohner eine Wallbox installieren möchten. Dies könnte Laut Hausverwaltung kostenintensive Umbaumaßnahmen erforderlich machen. Das Problem ist, dass ja bereits eine Person von der Eigentümerversammlung die Genehmigung erteilt bekommen hat. Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung wäre nun natürlich die Verweigerung einer Wallbox für andere Tiefgaragennutzer nur schwer begründbar. Sein Urteil die Installation einer Wallbox einem Mieter zu verweigern begründet der Richter ja auch wie folgt:

"Erteile die Gemeinschaft ihre Zustimmung, könnten auch andere Eigentümer im Rahmen der Gleichbehandlung Ähnliches verlangen. Mit der Folge, dass eine Vielzahl von neuen Leitungen zu ziehen sei".

Die Hausverwaltung überlegt nun, dem Besitzer der Wallbox die Genehmigung wieder durch Beschluss der Eigentümerversammlung entziehen zu lassen. Der wird sich natürlich sehr freuen, wenn er sich ein Elektroauto gekauft hat und nun ihm in der Tiefgarage der "Stecker" gezogen werden soll.

Ist soetwas rechtlich überhaupt möglich? Wir denken nun darüber nach, mit dem Händler über die Stornierung unseres Elektroautos zu verhandeln. Soviel zum Thema "Klimawende in Deutschland".

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
read
romtroe hat geschrieben:In unserer Tiefgarage besteht ein Sonderfall. Seit 2013 hat ein Nachbar die Genehmigung zur Installation einer Wallbox für seinen Opel Ampera erhalten.
Ist der Nachbar Mieter oder Eigentümer ?
Wenn er Eigentümer ist müsste er ja gegen sich selbst abstimmen. Das wird er ja nicht machen.
Als Mieter müsste er wohl klagen, falls sie ihm den Strom abstellen.
Da bin ich gespannt wie das ausgeht.
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
read
romtroe hat geschrieben:Wir denken nun darüber nach, mit dem Händler über die Stornierung unseres Elektroautos zu verhandeln.
Das wäre in meinen Augen der größter Fehler. Die E-Mobilität lässt sich nicht aufhalten. Ich sehe auch kein Problem darin den Hausanschluss zu verstärken (hat mit Sicherheit genug Reserven) und noch ein paar Leitungen zu ziehen. Wenn in der Erlaubnis zur Installation keine Einschränkungen bzw. Vorbehalte gemacht wurden, dann kann man diese sowieso nicht mehr entziehen.

Aber die Sache bestätigt mal wieder, dass die Deutschen ein Volk von Bedenkenträger sind. Anstatt was zu machen werden erst mal 1000 Gründe ausgegraben warum es vielleicht nicht funktionieren könnte.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Derpostler
read
Ich habe eine Wohnung in einer großen Wohnanlage mit Tiefgarage, die mehrere Hundert Stellplätze hat. Bis jetzt hat da noch kein einziger eine Ladestation. Es gibt nur einige wenige Parkboxen am Rand, in denen ein Stromanschluss liegt. Wenn diese Tiefgarage "elektrifiziert" werden soll, so dass auf jedem Parkplatz eine (potentielle) Lademöglichkeit eingerichtet wird müssen umfangreiche Arbeiten vorgenommen werden. Der ganze Boden muss aufgerissen werden, Halterungen für Steckdosen oder Ladestationen angebracht werden usw. Deswegen würde es überhaupt keinen Sinn machen, wenn hier einzelne Leute einen Stromanschluss bekämen. Es müsste ein Beschluss her, dass die gesamte Anlage für das (potentielle) Laden von Elektroautos umgerüstet wird.

Ich befürchte hier das Schlimmste. Es wird in einem Kulturkampf enden. Da sind so viele Parkplatzbesitzer, die sich garantiert nicht an den Kosten beteiligen wollen - im Gegenteil, sie werden das Projekt bekämpfen. Bis jetzt kenne ich keinen einzigen EV-Besitzer hier, aber die werden im Laufe der Jahre natürlich kommen, und wenn es nur Hybridautos mit WInzakku sind - und dann geht der Zank los.

Re: kein Anspruch auf Ladestation in Tiefgarage

Benutzeravatar
read
romtroe hat geschrieben:Nun haben wir und ein weiterer Nachbar ebenfalls angefragt ob wir eine Wallbox installieren können. Nun bekommt die Hausverwaltung kalte Füße, da sie vermutet dass dies bei ca. 80 Stellplätzen zu starken Überlasten führt, wenn mehr und mehr Bewohner eine Wallbox installieren möchten. Dies könnte Laut Hausverwaltung kostenintensive Umbaumaßnahmen erforderlich machen.
Da darf man für die Hausverwaltung ja durchaus Verständnis aufbringen, die Prognose ist grundsätzlich nicht zu widerlegen.
Derpostler hat geschrieben:Ich befürchte hier das Schlimmste. Es wird in einem Kulturkampf enden. Da sind so viele Parkplatzbesitzer, die sich garantiert nicht an den Kosten beteiligen wollen - im Gegenteil, sie werden das Projekt bekämpfen.
Deswegen bitte strukturiert und mit Weitblick an die Aufgabe herangehen.
Die Hausanschlüsse sind auf mögliche Leistungsreserven zu prüfen (idealerweise Lastgangmessung) und es bedarf eines individuellen Konzeptes für ein (temporäres) Maximum an Ladeplätzen.
Das geht widerum nur mit Lastmanagement, am besten einphasig. Einzelne "dumme" 22kW Wallboxen sind da kontraproduktiv oder müssen gezielt mit Vorrang ins LM eingeplant werden.

Wenn dann in einigen (hoffentlich wenigen) Jahren die Sättigung erreicht ist, wird dem Investitionsdruck nach umfangreicheren Maßnahmen, wie einer Erweiterung des Hausanschlusses wesentlich leichter stattgegeben. Wenn andererseits bis dahin keine signifikanter Prozentsatz Elektroautos da steht, wird es auch bis St.Nimmerlein keine Mehrheit für diese Maßnahmen geben.

Bitte nicht aufgeben und stornieren. Es bedarf leider auch hier immer noch echter Pionierarbeit.
Auf die Politik braucht man auch nicht warten. Die wird physikalische Restriktionen auch nicht ausser Kraft setzen können.
SmartED - einfach, wie für mich gemacht
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Private Lade-Infrastruktur“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag