CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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  • Georg
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Hallo,

zum Thema E-Mobilität bin ich noch bei den Anfängen und muss in die Gänge kommen bei einigen Entscheidungen da bald unser EQ Smart kommt.

Hier mal schnell ein paar Basis Info und dann die Fragen.

Eigentumswohnung 6 Einheiten, Bj 94
Eine Wohnung mit 2 Garagen im Haus, (Keller) mein Eigentum,
keine Ringleitung,
Netzbetreiber Pfalzwerke,
Stromanbieter Naturstrom,
vor StromZähler 3x 63Ampere Sichrung für zwei Wohneinheiten

Idee:
Am Stellplatz mit meinem Gartenhaus kleine Wallbox bis zu 3KW. Kein Problem

In einer Garage ein Cee32 Anschluß für Mobile Ladegeräte bis zu 22Kw. Viele offen Fragen.3

Für die nächste Eigentümerversammlung habe ich einen Punkt mit "Zusätzliches Stromkabel in Garage bis zum Stromzähler, kosten übernimmt Eigentümer."
Der Punkt geht durch,
Die Hausverwaltung fragte gleich nach und meinte bei Ladestation muss ich den Netzbetreiber kontaktieren und genehmigen bzw anmelden.

Ab 4,7kw Ladestation verlangen die Pfalzwerke die Anmeldung bzw .....

Jetzt komme ich zum Knaxpunkt,
eine CEE32 Dose ist nicht melde Pflichtig beim Netzbetreiber,
eine fest installierte Ladestation Wallbox mit mehr als 4,7Kw schon.

wenn ich nun eine mobile Ladeeinheit mit bis zu 22kw an die Dose anschliesse ist die dann meldepflichtig oder ist es eine Grauzone.
Wenn ich andere Geräte (Holzspalter, Schweißgerät oder sonstiges) anschliesse geht es ja auch ohne Anmeldung.

Bin ich da gedankenlich auf dem Holzweg?

Die Garage soll nur im Winter mit 3,7KW geladen werden oder wenn es wirklich mal Not mit der Reichweite wäre dann mal mit Power.

Noch paar Schlagworteim meinem Kopf:
§ 14a EnWG,
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen,

Mit euere Hilfe und Erfahrung erhoffe ich etwas gedankenlich klarheit.

VG Georg

"Auf zu neuen Abenteuer!" mein Motto dazu.
Zuletzt geändert von Georg am So 6. Jan 2019, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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  • Tom54
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Hallo Georg,
Herzlichen Glückwunsch zum Smart EQ. Meiner soll im April kommen. Habe schon mal alles vorbereitet. Vom Zählerschrank 5x6qmm bis in die Garage. Dort eine 32A CEE mit einem Go-Charger montiert. Habe die Ladestation bei der Netzgesellschaft angemeldet - war reine Formsache und wurde gleich genehmigt. Der Hausanschluss hat 3x 63A.

Beachte beim Smart EQ mit 22 kW-Lader sind beim Laden mit einer Phase und 3,7 kW deutlich höhere Ladeverluste zu erwarten.
Siehe Smart-Forum

Gruß aus Berlin
Thomas
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Subaru Forester 2,0D Exclusiv EZ 2009
Smart Fortwo Coupé EQ tailermade mit 22 kW-Lader EZ 04.2019 (geleast)
Smart Fortwo Coupe ED Prime EZ 10.2017 (gebraucht gekauft)
6,03 kWp Photovoltaik mit TESLA Powerwall II und 22 kW Wallbox (Go-eCharger)

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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  • Georg
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Genau so ungefähr soll es mal aus sehen,
ist sowas Meldepflichtig oder nicht.

Nur welche Ladeeinheit ist noch offen, da kommt die Ladezeitsteuerung ins Spiel.
Ferngesteuert vom Netzbetreiber und dann noch vom Auto oder der Ladeeinheit.
Da fehlt mir noch das Wissen was der Smart so kann.
Bin da ein Neuling.

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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Georg hat geschrieben:Genau so ungefähr soll es mal aus sehen,
ist sowas Meldepflichtig oder nicht.
kommt auf deine tab an
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
Mitglied bei Electrify-BW e.V. https://electrify-bw.de/

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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  • Tom54
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Hallo Georg,

bezüglich der Anmeldung frag einfach bei deiner Netzgesellschaft an. Ich wollte auf der sicheren Seite sein und hab sie angemeldet. Nun hab ich die offizielle Genehmigung und mir kann keiner mehr einen Vorwurf machen. In Deutschland gilt immer noch nicht Wissen schütz nicht vor Strafen.
Andererseits haben sie mir auch nicht mitgeteilt, dass die Anmeldung nicht nötig gewesen sei.
Der Vorteil der 22 KW - Drehstrom Ladung ist, dass es zu keiner Schieflast kommen kann. Es sei denn man lädt Fahrzeuge, die nur einphasig laden können.

Gruß aus Berlin
Thomas
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Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

AndiH
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Wie die anderen schon geschrieben haben kommt es auf die TAB des Netzbetreibers an. In der Regel wird für CEE Dosen keine Anmeldung nötig sein, was sich mit "Bestandsschutz" erklären lässt. Ladestationen für E-Autos sind neu und wurden von den Netzbetreibern präventiv schon mal in die TAB aufgenommen weil die Sorge besteht das unkontrollierter Zubau die Endnetze überlasten könnte. Liegt leider auch daran das man bei Wohnbauten die kalkulierte Anschlussleistung in den letzten 20 Jahren eher reduziert hat und nun an einigen Stellen das Netz schon ausgereizt ist.
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 1.200 Liter Benzin NICHT verbrannt

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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Frag beim Netzbetreiber aber nur die CEE Steckdose an, welches Gerät du daran anschließt ist deine Sache. Fragst du die Wallbox an, rechne damit das du max. 11kW genehmigt bekommst.
eMobilität: Wer will findet Wege, wer nicht will, der findet Gründe
eFahrzeuge: Zoe Intens perlweiß 125.000km; Zoe Limited Titanium 1.000km

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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Tom54 hat geschrieben:In Deutschland gilt immer noch nicht Wissen schütz nicht vor Strafen.
Was für Strafen ??? Die TAB ist kein Gesetz. Nur wenn Du das Netz störst, kann man von Dir Schadenersatz fordern. Bloß wie soll man mit einer 22 kW Wallbox einen 220 kW Trafo zum Abfackeln o.ä. bringen. Hinzu kommt, dass die Hausanschlüsse meistens mit 63 A = 43 kW abgesichert sind. Also kann man den auch mit 43 W belasten. Bei 50 A sind es eben nur 35 kW und bei 35 A nur 24 kW. Wenn der Hausanschluss überlastet wird, fliegen halt die Sicherungen. Dann stehst Du nur im Dunkeln. Und ????

Mal zum nachdenken. Bei einem Jahresverbrauch von 8700 kWh liegt der mittlere Leistungsbezug bei ca. 1 kW und damit weit weg von möglichen 24 bis 43 kW.

PS: Ein Durchlauferhitzer hat ein Leistung von 18 bis 27 kW. Kannst Dich ja auch eine Stunde oder mehr unter der Dusche stellen. Da fackelt der Trafo auch nicht ab. Das mit den 11 kW ist willkürlich und damit nichtig. Der VNB darf in der TAB nur das verlangen was zum sicheren Betrieb unbedingt notwendig ist. Das ist die Begrenzung auf 11 kW für ein Einzelgerät nicht. s.o. Auch die Sache mit der Schieflast fehlt jegliche Grundlage. Jeder hydraulischer Durchlauferhitzer erzeugt auf Stufe 1 eine Schieflast von 6 bis 9 kW. War noch nie ein Problem.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
http://www.perdok.info Ladeboxe und mehr, KfW-förderfähig
4x Renault ZOE, Ladestation 22kW öffentlich, kostenlos 24/7

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

kmfrank
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Tom54 hat geschrieben: Habe schon mal alles vorbereitet. Vom Zählerschrank 5x6qmm bis in die Garage. Dort eine 32A CEE mit einem Go-Charger montiert.

Gruß aus Berlin
Thomas
Danke Thomas für Deinen hilfreichen Eintrag.
Magst Du uns sagen was Du für die Komponenten bezahlt hast.

Steckt in dem Go-Charger noch Technik drin oder ist es nur eine Steckdose? Wenn da Technik drin ist, braucht man die wirklich?
Lieber Gruß
Michael
i3 rex, 60Ah, Bj. 2015, I001-20-03-530
eGolf 300 Bj. 2020
ID. 3 Pro FL

Re: CEE32 Dose vs Fest installierte Wallbox

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  • Georg
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Hallo,
Danke für die vielen Infos.

Laut TAB Pfalzwerke:
Ladeeinrichtungen sind elektrische Geräte und laut
Technischen Anschlussbedingungen der
Pfalzwerke Netz AG anmelde- bzw. genehmigungspflich
tig.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge werden ab ei
ner Anschlussleistung von größer 12kVA
bei der Pfalzwerke Netz AG beantragt und durch die
Pfalzwerke Netz AG genehmigt.
Ladeeinrichtung, größer 4,6 kVA bis kleiner 12 kVA,
sind anmeldepflichtig.
Weiter Informationen entnehmen Sie unserer Technisc
hen Richtlinie.

Dann mal sehen ob 22KVA genehmigt werden.
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