Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

geko
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Eine Lösung ähnlich dem Mobilfunk bahnt sich doch an. Es gibt zentrale Zugangssysteme wie ChargeNow, Charge&Fuel, NM, PS etc. Diese bieten dann einheitliche Preise (ChargeNow macht das vorbildlich, NM muss nachlegen!).

Ganz ehrlich: Ich würde es mir genau so wünschen. Alle Säulen EU-weit mit einem Partner freischalten inkl. simpler Preisgestaltung In-/Ausland. Fertig. Ich will nicht 5 Cent/kWh sparen, sondern nervenschonend durch die Gegend fahren.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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NM kann da nicht nachlegen, weil sie die Preise der Ladesäulenbetreiber weiterreichen müssen plus den Obolus, den sie behalten.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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  • friedmar
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Also was so zur Zeit läuft ist nicht Akzeptabel. Ich habe vor kurzem von NM eine Rechnung über 54 EUR erhalten für 4 x Tanken an einer Allegro Ladestation. Vorher wurde nichts abgerechnet, also bin ich davon ausgegangen dass an der Säule nichts berechnet wird. Beim Anmelden an der Säule war nichts über nen anfallenden Preis zu sehen. Geschweige denn, dass nach Zeit abgerechnet wird. Ich würde schon gerne wissen was in etwa auf mich zukommt.

Am besten wäre natürlich ein einheitliches System. Mindestens erwarte ich aber einen Anhaltspunkt was mich der Spaß kostet! Wenn ich normal meinen Leaf lade komme ich bei einer Typ 2 auf 9 EUR (30 x 0,3 EUR). Für 45 Min an der Schnellade werden ca. 22 EUR fällig. Das möchte ich schon vorher wissen um zu Entscheiden ob ich bereit bin mehr als das doppelte zu Zahlen. Im Notfall ja, im Normalfall NEIN.
Viele Grüße
Friedmar

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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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Die Gesetze zur Preisauszeichnungspflicht gibt es ja und dort wird genau geregelt wer was auszeichnen muss .

Danach wäre das der Betreiber der Säule . Aus.

Ein Supermarkt-Besitzer kann ja auch nicht auf die teilweise aufgedruckten Preise der Hersteller verweisen.
Und der Hersteller schreibt dann noch klein dazu, " wer 5 Artikel kauft bekommt das 1. 13 Cent billiger, das 3. 33 Cent usw. , muss aber 2 Euro bezahlen wenn der Kauf länger als 22 Minuten dauert." :lol:
Wer würde da noch einkaufen, besonders wenn die Abrechnung erst 6 Monate später kommt.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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prophyta hat geschrieben:Die Gesetze zur Preisauszeichnungspflicht gibt es ja und dort wird genau geregelt wer was auszeichnen muss .

Danach wäre das der Betreiber der Säule . Aus.
Und genau da irrst Du Dich, und da hilft auch keine Großschrift. Hast Du überhaupt gelesen, was Major Tom geschrieben hat? Der Betreiber hat ggf. nichts mit dem Endkunden zu tun (so z.B. Allego in Benelux, die m.W. ausschließlich über Reseller wie TNM Strom verkaufen).

Wenn Du mit einem Mobikfunk-Reseller wie DeutschlandSIM telefonierst, wirst Du Dich auch nicht bei dem Netzbetreiber Vodafone über eine fehlerhafte Preisauszeichnung beschweren. ;)
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

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graefe hat geschrieben: Wenn Du mit einem Mobikfunk-Reseller wie DeutschlandSIM telefonierst, wirst Du Dich auch nicht bei dem Netzbetreiber Vodafone über eine fehlerhafte Preisauszeichnung beschweren. ;)
Ich habe eine Flat, da ist mir das egal wie die untereinander abrechnen. ;)
Und was hat das jetzt mit Benelux zu tun ?
Es geht hier um das deutsche Gesetz zur Preisauszeichnungspflicht.
Lese es dir mal durch.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

geko
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Eine Bitte an alle Nicht-Juristen: Argumentiert nicht juristisch. Es ist wirklich teils schwer erträglich. Halbwissen ohne Ende.

Als Gedankenanregung an euch: Ihr habt einen Vertrag mit einem Dienstleister wie NewMotion. Dieser gibt euch die Preise per Tariftabelle online bekannt bzw. per Live-Abfrage via App. Weshalb genau soll die Säule eines Unternehmens X, die mit der Preisgestaltung von NewMotion nichts zu tun hat, nun den NewMotion-Preis anzeigen? Bei einem Ladevorgang via NewMotion gibt es kein Vertragsverhältnis mit dem Säulenbetreiber X.

Bei Ad-hoc-Ladungen, z.B. bei EnBW, muss natürlich der zu bezahlende Preis angezeigt werden. Jedoch nur eben für diese Ad-hoc-Ladung, die ein Vertragsverhältnis mit dem Säulenbetreiber begründet. Roaming-Preise müssen nicht angezeigt werden. Hier schließt sich der Kreis zur Tariftabelle/App.

Der Vergleich zum Supermarkt ist unsinnig.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

drilling
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geko hat geschrieben: Roaming-Preise müssen nicht angezeigt werden. Hier schließt sich der Kreis zur Tariftabelle/App.
Wenn man mit einer Roaming RFID Karte zahlt muß natürlich der Preis an der Säule angezeigt werden, außer der Preis ist vom Roamingpartner dem Kunden eindeutig bei Abschluß des Vertrags kommuniziert worden (was bei TNM z.B. nicht der Fall ist).
Technisch wäre das kein Problem denn die Säule kann ja anhand der verwendeten Karte den entsprechenden Preis anzeigen.

Ein Verweis auf eine App ist bei einer RFID Karte nicht korrekt denn die Verwendung einer RFID Karte setzt kein Smartphone voraus.

Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

geko
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Deine Ansicht ist, wenn ich es verstanden habe: ChargeNow-Kunden muss nichts angezeigt werden, NewMotion dagegen schon.

Die teile ich nicht.
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Re: Preisauszeichnungspflicht an Ladesäulen

drilling
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geko hat geschrieben:Deine Ansicht ist, wenn ich es verstanden habe: ChargeNow-Kunden muss nichts angezeigt werden, NewMotion dagegen schon.
Ich denke auch ChargeNow-Kunden muß der Preis angezeigt werden, denn die ChargeNow funktioniert ja auch an kostenlosen Säulen oder nicht? Schon allein in dem Fall wo eine Roaming Karte auch kostenlose Säulen freischaltet muß an kostenpflichtigen Säulen immer der Preis angezeigt werden denn sonst kann man ja nicht nachvollziehen ob eine bestimmte Säule mit der eigenen Karte kostenpflichtig ist oder nicht.
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