Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

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zoppotrump hat geschrieben: Das lasse ich nicht gelten. Überall in der Innenstadt braucht man einen Parkschein und ausgerechnet dort, wo Elektrofahrzeuge laden könnten, braucht man dann keinen als normaler Verbrennerfahrer? Wenn Du diesen Gedanken zulässt, dann wären diese Parkplätze die einzigen kostenfreien und somit die begehrtesten. Spätestens jetzt fält jedem auf, dass das keinen Sinn ergibt.
Dann müsste man ja nachdenken. Jede Woche fragt mich jemand, ob er bei mir vor der Tür parken darf. Verkehrsberuhigte Zone, 20m vor den Schildern der Fußgängerzone die man schon sehen kann. Wenn parken ohne Einschränkungen gratis erlaubt wäre, wäre ja nicht frei, würde der gesunde Menschenverstand sagen. ;)
Selbst die 2 behindertenparkplätze werden häufig beparkt, obwohl davor oder dahinter es weniger kosten würde, wenn eine Politesse kommt.
Zusatzschilder werden nicht gesehen oder verstanden.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.
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Re: der korrekte Schilderwald

zoppotrump
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Fluencemobil hat geschrieben:
Dann müsste man ja nachdenken.
Ja eben. Das ist eine Voraussetzung um in Deutschland ein Fahrzeug führen zu dürfen. Es heißt:
„Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Fluencemobil hat geschrieben:Zusatzschilder werden nicht gesehen oder verstanden.
Also dazu hätte ich ein brandaktuelles Beispiel aus Erfurt zu bieten:

Bild

Wer hier links vom Schild ohne Bewohnerparkausweis parkt, bekommt ein Knöllchen - mit der Begründung "Bewohnerparkplatz".

Re: der korrekte Schilderwald

Naheris
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Dann dürfte da aber nicht "frei" bei stehen. Denn das befreit ja nur von irgendwelchen anderen Einschränkungen. Hier gibt es aber dank des Durchstrichs keine mehr. Oder sehe ich da etwas falsch?
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Fan von: Volvo, Lexus.

Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Genau so.
Problem: Das ist schon die neue Beschilderung, wenn in Erfurt das neue Parkraumkonzept ab Januar umgesetzt wird. Da aber erst dann die Parkscheinautomaten aktiv sind, bzw. aufgestellt werden, hat man das Parkschein-ZZ durchgestrichen. Und die Verkehrsüberwacher denken nun, es ist ein reiner Bewohnerparkplatz.

Verkehrszeichenlegasthenie ist also nicht nur ein Phänomen bei den Verkehrsteilnehmern. ;)

Re: der korrekte Schilderwald

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  • Martin206
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ecopowerprofi hat geschrieben:
zoppotrump hat geschrieben:Das lasse ich nicht gelten.
Genau da steckt das Problem. Wenn man mehr überlegen würde, wie reagiert der einfache Bürger und versteht der es auch ohne groß jedes Jahr die Neuerungen sich einzuverleiben, dann würde 90% der Probleme sich in Luft auflösen. Oder einfach ausgedrückt dort wo man eine Fläche als Ladeplatz nutzen will darf kein "P"-Schild stehen sondern ein "absolutes Halteverbot" mit der Ausnahmeregelung "Elektrofahrzeuge während des Ladvorganges frei".

Aber viele Beamte und auch andere in D halten sich an dem Motto: Hauptsache juristisch einwandfrei egal ob der Bürger es versteht oder nicht.
Also folge müsste man dann für Behinderte nicht das P mit Zusatzschild für (Geh-)Behinderte nehmen, sondern ein absolutes Halteverbot mit "Ausnahme: Gehbehinderte mit Ausweiß "G" " - oder?
Für Kurzparkzonen dann auch kein P, sondern das absolute Halteverbot + "Ausnahme: Die ersten 30 Min."

Dann würde ein P mit einem Symbol für "Elektroauto" darunter nätürlich auch nicht mehr passen, müsste eben das P + "für Elektroautos während des Ladevorgangs frei" herhalten.

Oder soll man da mit zweierlei Maß messen, nur da einer hier (bzw. im Parallel-Faden Ladesäulenprankger) vehement etwas verdeitigt das er wohl einmal gesagt hat und niiiiie mehr zurücknehmen will?

(Mit solcher Korinthenk....ei beschäftigen sich unsere Gerichte und kommen nicht zu den wesentlich wichtigern Dingen.)
-Maddin-
seit 23.6.17: rote Zo(e)ra Z.E.40 Intens, SH, DAB+, Gar. 72M/100Tkm, RH-ZO41E ;-)
2x CEE 32A, NRGkick-Mobillader, laden nach Rücksprache (max. 1x22kW + 1x11kW zeitgleich).
KfW40-Haus m. Erdwärme/Ökostrom; PV in Überlegung.

Re: der korrekte Schilderwald

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Martin206 hat geschrieben:Also folge müsste man dann für Behinderte nicht das P mit Zusatzschild für (Geh-)Behinderte nehmen, sondern ein absolutes Halteverbot mit "Ausnahme: Gehbehinderte mit Ausweiß "G" " - oder?
Nee, Du vergleichst wieder Äppel mit Birnen. Ein Ladeplatz ist kein Parkplatz. Ein Parkplatz für Geh-Behinderte bleibt ein Parkplatz. Punkt. Aber das scheinst Du nicht verstehen zu wollen.
Martin206 hat geschrieben:Oder soll man da mit zweierlei Maß messen, nur da einer hier (bzw. im Parallel-Faden Ladesäulenprankger) vehement etwas verdeitigt das er wohl einmal gesagt hat und niiiiie mehr zurücknehmen will?
Nachfolgendes Zitat aus dem Ladesäulenpranger:
Berndte hat geschrieben:Die Schilder müssen selbsterklärend und sofort ersichtlich und von fast gleich aussehenden Schildern unterscheidbar sein.
Sehr zweckmässig habe ich, seit meinen mittlerweile fast 4 Jahren Elektromobilität, die Kombination "absolutes Halteverbot" mit Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" gefunden.
Deswegen werde ich meine Meinung "niiiiie" zurücknehmen.

PS: Es ist auch noch Niemand auf die Idee gekommen an einer Zapfzäule für Verbrenner ein "P"-Schild auf zu stellen mit dem Zusatz "nur für Verbrenner während des Tankvorganges". Ich glaube derjenige würde sofort in eine geschlossene Anstallt eingeliefert.

@ StVO
Vielleicht kann man mit diesem Vergleich uneinsichtige Verwaltungsbeamte überzeugen.
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: der korrekte Schilderwald

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ecopowerprofi hat geschrieben:Es ist auch noch Niemand auf die Idee gekommen an einer Zapfzäule für Verbrenner ein "P"-Schild auf zu stellen mit dem Zusatz "nur für Verbrenner während des Tankvorganges". Ich glaube derjenige würde sofort in eine geschlossene Anstallt eingeliefert.
Das ist jetzt aber auch Äpfel - Birnen. Die Tankstelle ist (fast immer) Privatgelände.

Sinnvoll fände ich es, grundsätzlich den Hinweis auf Abschleppen hinzuzufügen. Dass das wirkt, kann man ja in Flensburg sehen.
Edit: ladesaeulen-status/ladesaeulenpranger-f ... ml#p599071
Zuletzt geändert von iOnier am Sa 23. Dez 2017, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Werner
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Re: der korrekte Schilderwald

Fidel
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Zapfsäulen stehen auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Parkplätzen...

Re: der korrekte Schilderwald

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Ich hab kein Foto zur Verfügung aber in abgelegene Gegenden ist das durchaus üblich, dass die Säule direkt am Straßenrand steht. Aber auf Rastplätze stehen die Säulen immer auf öffentlichen Grundstücken als Teil der BAB.
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