Der korrekte Schilderwald

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Re: der korrekte Schilderwald

electic going
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Dieses Gemälde gibt nur an, wie geparkt werden soll. Vermutlich weil keine Markierung da ist. Auch passen die Zeiten nur so zusammen, dass eben vormittags Endladezone ist. Warum sollte ansonsten der Parkzettelbereich erst ab 11 Uhr gelten? Und welches Schild und welcher Schildbürgerstreich würde eine Ladezone vor einen Parkplatz legen um damit dessen Zufahrt zu blockieren? Hinzu kommt: weshalb ein Halteverbotsschild (mit Ausnahmeregelung) VOR einem Parkplatz? Ist doch ohnehin in der Stvo verboten sich in 2. Reihe zu stellen.
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Re: der korrekte Schilderwald

StVO
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Major Tom hat geschrieben:Ich kann doch nicht 'absolute Halteverbot' ausweisen und gleichzeitig be- und entladen zulassen. Das ist doch dann eher ein Parkverbot.
Das ist eine Berliner Spezialität, die es in dieser Form inzwischen auch in anderen Städten gibt.
Der Berliner versteht nämlich kein eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot). :mrgreen:

Re: der korrekte Schilderwald

electic going
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StVO hat geschrieben:
Major Tom hat geschrieben:Ich kann doch nicht 'absolute Halteverbot' ausweisen und gleichzeitig be- und entladen zulassen. Das ist doch dann eher ein Parkverbot.
Das ist eine Berliner Spezialität, die es in dieser Form inzwischen auch in anderen Städten gibt.
Der Berliner versteht nämlich kein eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot). :mrgreen:
Parkverbot und dieses bedingte Halteverbot sind aber auch etwas völlig anderes. Parkverbot bedeutet auch klar, dass nur wenige Minuten gestanden werden darf, eben kein Parken. Man darf sich nicht allzuweit vom Fahrzeug entfernen. Wohingegen Be- und Entladen sicherlich länger dauern und der Fahrer wohl auch etliche Minuten nicht am Fahrzeug ist.

Re: der korrekte Schilderwald

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München will neu ausschildern, komisch nur, dass mir die Zusatzschilder irgendwie neu vorkommen
Beschilderung Ladepunkte.png
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

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Re: der korrekte Schilderwald

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Wie ist "im Ladezustand" rechtlich definiert? Reicht da ein angeschlossenes Kabel oder muss tatsächlich Strom in den Akku fließen? Und wie kontrolliert man das rechtssicher?
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: der korrekte Schilderwald

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Und was wollen sie damit aussagen?
Von 20-8 Uhr darf man dort also mit E-Kennzeichen stehen ohne zu laden!

Das macht die Sache doch viel zu kompliziert.

Ich habe mir dazu viele Gedanken gemacht und bin immer noch der Meinung, dass an meinen Stationen (=Stationen meiner Firma) die einfachste Regelung gilt. Dort dürfen e-Fahrzeuge stehen so lange sie wollen, müssen aber angeschlossen sein und zahlen ca. 1 Cent/Minute (+Strom während des Ladevorgangs).
Stelle ich fest, dass die Auslastung entsprechend steigt und Bedarf nach mehr Ladepunkten besteht (weil die vorhandenen nicht ausreichen), dann wird ein zusätzlicher Ladepunkt gebaut.
Dateianhänge
Dickhäuter_markiert.jpg
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: der korrekte Schilderwald

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Erstmal ist zu sagen, dass ich kein Jurist bin.

Zum "Ladezustand". Das Amtsgericht Charlottenburg hat darüber schon ein Urteil gesprochen.
Allerdings ging es um eine Privatstraße. Und ja, man muss laden. Ich gehe davon aus, dass ein Protokoll der Ladesäule ausreicht.
https://www.berlin.de/gerichte/presse/p ... 546630.php

Zu der Anmerkung "Von 20-8 Uhr darf man dort also mit E-Kennzeichen stehen ohne zu laden!".
Ja, man darf dann sein E-Auto dort parken ohne zu laden. Macht in meinen Augen auch Sinn. Welcher Anwohner würde denn mitten in der Nacht sein E-Auto umstellen wollen, wenn das Auto fertiggeladen hat.

Re: der korrekte Schilderwald

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Welcher Anwohner würde denn mitten in der Nacht sein E-Auto umstellen wollen, wenn das Auto fertiggeladen hat.
Schon klar. Mit der Beschilderung müsste er das Fahrzeug aber gar nicht anschliessen und könnte einfach dort stehen (und die Ladesäule blockieren).

Bei uns im Ort interpretiert das Ordnungsamt angeschlossen=Ladevorgang. Ob jetzt tatsächlich noch Strom fließt wird nicht geprüft. Abhängig von der Ladesäule und/oder Fahrzeug ist das auch gar nicht möglich.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: der korrekte Schilderwald

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Anmar hat geschrieben: Zum "Ladezustand".
Ladezustand ist nicht Ladevorgang
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Re: der korrekte Schilderwald

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Major Tom hat geschrieben:Ob jetzt tatsächlich noch Strom fließt wird nicht geprüft. Abhängig von der Ladesäule und/oder Fahrzeug ist das auch gar nicht möglich.
Ja genau das ist der Punkt. Aus meiner Sicht gibt es keinen rechtlich belastbaren "ich habe Fertig" Hinweis von Ladesäule oder Fahrzeug. Es wird sicher nicht als zumutbar angesehen werden können, dass man regelmäßig vor Ort prüft, ob der Ladevorgang abgeschlossen ist oder nicht. Außerdem kann da ja noch ein vorzeitiger Ladeabbruch, aus welchem Grund auch immer, die Ladung vorzeitig beenden. Je nach Temperatur und Ladesäule kann das rechnerische Ladeende auch sehr stark variieren. Mangels Glaskugel wird man oft nicht zu 100% genau vorher wissen, bis wann die Ladung abgeschlossen ist.

Oft lässt man lieber etwas länger dran als für rechnerisch 100% Ladung nötig ist. Das ist in einem gewissen Rahmen auch nicht zu beanstanden, so lange die vorgegebene Parkzeit nicht überschritten wird. Stichwort Balancing, Vorheizen oder -kühlen.

Ich denke die 4h sind schon ein guter Kompromiss aus Ladesäulenverfügbarkeit und Lademenge. Auch wenn ein 3,7KW ladendes Fahrzeug in 4h nicht voll wird, reicht es doch für die meisten Strecken aus. Auf Langstrecke wird man ja eher den DC aufsuchen.

Nur halte ich 20 Uhr als Startzeit für längere Standzeit als zu früh. Dann könnte man ja ab 15:31 Uhr bis zum nächsten Morgen stehen. Besser wäre ab 22 Uhr. Denn bis 18 Uhr wäre ein Umparken für die 16-17 Uhr Feierabendhaber durchaus zumutbar.
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