Blafasel über irgendwas

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Blafasel über irgendwas

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  • Elon
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Post gelöscht. - Elon

Posting wurde anderswo rausgelöst und mit einer markigen Überschrift versehen.
Zuletzt geändert von Elon am Sa 14. Apr 2018, 12:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

TeeKay
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Ne, schrecke ich nicht. Die Beschwerde über Beelitz geht heute auch noch raus.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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  • Cerebro
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Find ich gut
+1 Teekay
e-Golf
e-tron
26kW PV+15kWh Speicher

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Heavendenied
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Finde ich auch gut was TeeKay da macht.
Was ich hingegen irgendwie daneben finde ist es, wenn ein User, der sich hier Elon nennt, einen anderen User mit einem Post in einem ganz anderen Forum versucht anzugreifen...
Gruß,
Jürgen
(Hyundai Ioniq 2017, Peugeot iOn 2018, e-Niro 2020 64kWh)

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

Naheris
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Elon hat geschrieben:Ihr solltet alle Teil der gemeinsamen Mission sein!
Ist er doch!

Entweder ist der SuC in Beelitz nicht LSV-Konform - dann ist es Tesla, die nicht Teil der gemeinsamen Mission sein wollen und sich vom Rest abschotten. Oder er ist konform, und die Beschwerde führt dazu, dass diese Konformität schneller festgestellt wird und somit Tesla wieder ungehindert ausbauen kann.

In beiden Fällen ist Teekay der Champion der gemeinsamen Mission die E-Mobilität voran bringen zu können.

Wie ein geschlossener SuC die CCS- und Chademo-Nutzer voran bringen soll erschließt sich mir übrigens jetzt nicht so ganz.

So persönliche Angriffe sollten übrigens im TFF verbleiben. Da kriegen sie dann auch Zustimmung. ;)
Zuletzt geändert von Naheris am Mi 14. Mär 2018, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
Heute: Taycan / Gestern: ID.4, e-Tron 55, Leaf ZE1+, I-Pace, Kona, e-Golf 300, Model S AP1, Passat GTE Mk-1 / Morgen: ?
Antike: V60 PHEV, V60, XC60, LS, IS, A6 / Geschenke: A2, Lupo 3L, Golf II.
Fan von: Volvo, Lexus.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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TeeKay hat geschrieben:Ne, schrecke ich nicht. Die Beschwerde über Beelitz geht heute auch noch raus.
Wo ist denn da der Verstoß? Die machen die Schranke zu und damit ist der Platz nicht mehr befahrbar. :lol:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

eSmart
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Wenn es darum geht diese faule Ladesäulenverordnung zu ändern, ist das OK. Aber der Ansatz ist falsch.
Tesla bietet das was die klassischen Autohersteller verweigern. Das sollte man unterstützen.
Die alten Autobauer sollten statt dessen bestraft werden weil diese keine einzige Ladesäule bauen.
Niemand sonst hat ein richtiges Ladenetz gebaut.

Nein, gerade dieses Ladenetz wird mich dazu bringen einen Tesla zu kaufen, weil man ihn laden kann. Das funktioniert.
Ich kaufe keinen VAG & was auch immer weil man die NICHT laden kann, es gibt keine Ladepunkte von denen.

Also bitte gegen die vorgehen die keine Elektroautos wollen.
Und diese blöde dumme Ladesäulenverordnung betrifft mich persönlich weil sie mir vorschreibt was ich privat freiwillig an Ladepunkten bauen darf. Das geht gar nicht.

Warum soll man nicht VW verpflichten auch BMW und Open zu reparieren. Jede Werkstatt muß alles für jeden anbieten !
Unterstützt Tesla so lange bis die anderen das verstanden haben.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

TeeKay
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Tho hat geschrieben:Wo ist denn da der Verstoß? Die machen die Schranke zu und damit ist der Platz nicht mehr befahrbar. :lol:
Das ist ja die Frage, die am Ende nur Gerichte werden klären können. Ich meine, dass eine Schranke und ein neckisches Schild nicht ausreichen. Denn Tesla kann den berechtigten Personenkreis nicht bennenen. Sie können sagen, wer in Teslas Datenbank als Tesla-Besitzer gespeichert ist. Aber berechtigte Personen sind alle, die Tesla Model S und X fahren und die müssen nichts mit den Tesla-Besitzern zu tun haben. Schlimmer noch: Wer seinen Tesla nicht bei Tesla umgemeldet hat oder bei wem die Ummeldung Monate dauert, der wird von Tesla nichtmal als Besitzer benannt, obwohl er berechtigte Person ist.

Die Einschränkung auf einen berechtigten Personenkreis ist für Betriebsgelände gedacht, bei denen der Standortbesitzer auf Knopfdruck eine exakte Liste mit Namen konkreter Personen vorlegen kann, die Einfahrtsberechtigung haben.

Im Übrigen gibt es derzeit gar keine Schranke und der SuC ist damit unabhängig von obigen Überlegungen in der aktuellen Form nicht LSV-konform.

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

R2-D2
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Tho hat geschrieben:Wo ist denn da der Verstoß? Die machen die Schranke zu und damit ist der Platz nicht mehr befahrbar. :lol:
Oder Tesla Kundenparkplatz... Alle anderen werden kostenpflichtig abgeschleppt..

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Ich wollte diese LSV nie haben, verstehe das hier deshalb nicht.
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !
Vectrix VX1, 2009; BMW i3s, 2022; Tesla M3 LR AWD, 2023
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