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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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  • Alex1
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kub0815 hat geschrieben:
Alex1 hat geschrieben:Wie gesagt, eMusk ist kein Heiliger, aber Manche kramen wirklich den letzten Unsinn raus, um ihm ans Bein zu pinkeln. Und ich wiederhole mich gerne: Ohne ihn hätte keine einzige unserer "Premium"-Marken ein eAuto im Portfolio.
Das tut überhaupt nix zur Sache das die Supercharger nicht der LSV entsprechen!
Warum wird hier dann eMusk dann verleumdet?

Ich wiederhole mich gerne, er ist kein Heiliger, aber wie ihm hier ans Bein gepinkelt wird, ist einfach lächerlich.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Alex1 hat geschrieben:Warum wird hier dann eMusk dann verleumdet?
Wo wird er verleumdet?
Passivhaus Premium, 18kWp PV, Sole WP mit Kühlung über BKA, KNX, 530e 3.2l/100km ~50% Elektrisch, Tested X3 xDrive30e, eTron 50, EQC In Testing ID.4, ENYAK, iX3
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Hier z.B.:
Du kannst dir sicher sein, falls Tesla den Bach runter geht, fährt der nach Hause in seine Villa und hat so viel Geld das er sich bis ans Lebensende an den Pool legen kann.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

wnjwd
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Gibt es diese endlosen LSV und CCS Diskussionen eigentlich auch in den Nachbarländern ?
Oder ist das mal wieder typisch deutsch.

Wenn ich mir die Stromtankstellen Statistik ansehe werden die SC in den Nachbarländern munter ausgebaut.
Haben die die EU Vorgaben noch nicht oder anders umgesetzt ?
Oder ist es denen egal, Hauptsache mehr Stecker und jeder Tesla der am SC hängt lässt einen anderen Ladepunkt frei?
Grüße Andreas ...........................Leaf Acenta 6,6kW-Lader seit 18.3.2016 (EZ 7/14) ................... 222Mm erfahren!

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Die Niederländer haben aber auch keine erpresserische Verpesterindustrie... ;)
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

BernhardLeopold
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Alex1 hat geschrieben:Hier z.B.:
Du kannst dir sicher sein, falls Tesla den Bach runter geht, fährt der nach Hause in seine Villa und hat so viel Geld das er sich bis ans Lebensende an den Pool legen kann.
Elon legt sich sicher nicht an den Pool. Der überlegt sich gerade, was er mit seinem nächsten CEO-Bonus "Verrücktes" anstellen kann. OK das Mars-Projekt ist ja nicht abgeschlossen, aber in 10 Jahren sind E-Mobilität vermutlich keine Herausforderung für ihn mehr.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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wnjwd hat geschrieben:Gibt es diese endlosen LSV und CCS Diskussionen eigentlich auch in den Nachbarländern ?
So wie es aussieht, haben das einige Länder, u.a. die Niederlande, noch nicht umgesetzt.

Eine Pressemitteilung der EU aus 5/2017:

"The Commission has asked Cyprus, Finland, Hungary, Ireland, Latvia, the Netherlands, Portugal and Slovenia to fully transpose EU rules on the deployment of alternative fuels infrastructure (Directive 2014/94/EU).
...
Directive 2014/94/EU sets out minimum requirements for the building-up of alternative fuels infrastructure, including recharging points for electric vehicles and refuelling points for natural gas and hydrogen. It had to be implemented by 18 November 2016 at the latest. However, these Member States have not yet notified the Commission of measures transposing the Directive into national law. The 8 Member States now have two months to notify the Commission of such measures; otherwise, the Commission may decide to refer the case to the Court of Justice of the EU."

Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Du kannst dir sicher sein, falls Tesla den Bach runter geht, fährt der nach Hause in seine Villa und hat so viel Geld das er sich bis ans Lebensende an den Pool legen kann.
Verstehe jetzt nicht, was das mit einer Verleumdung zu tun hat. Geld wird er haben und es ist nur die Rede davon dass er es kann und nicht davon dass er es tut.
Mal davon abgesehen: Auf dieser Ebene kann man ganz anders einstecken, das ist nicht einmal ein Achsel zucken wert.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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kub0815 hat geschrieben:
BrabusBB hat geschrieben: [*]Betrachtet die BNA diese Ladesäulen als öffentlich, muss sie entscheiden, ob sie diese sanktioniert oder nicht.
Wenn die BNA das erlaubt hätten man sich ja die LSV mit dem Ziel eines einheitlichen Steckerstandarts sparen können.
Die Diskussion, was öffentlich ist und was nicht, hatten wir die vorigen Seiten mehrfach :?
Vielleicht bittet man erst um eine Stellungnahme. Manchmal einigt man sich auch in einem Gespräch.
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Re: Beschwerde über Nichtkonformität der Supercharger mit de

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Über die Seite der EU lassen sich auch die Umsetzungen der einzelnen Länder abrufen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32014L0094

Aus sprachlichen Gründen habe ich mir erst einmal die Umsetzung aus England angesehen:

"The Alternative Fuels Infrastructure Regulations 2017"
“recharging point” means an interface which is accessible to the public and is capable of charging one electric vehicle at a time, or exchanging a battery of one electric vehicle at a time;"
"A direct current high power recharging point for electric vehicles must be equipped for interoperability purposes with at least connectors of the combined charging system ‘Combo 2’ as described in standard EN 62196-3(2)."

Inhaltlich keine nennenswerte Abweichung zur deutschen LSV.
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