Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

dieter294
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Hallo miteinander,
mein Händler hat mich angerufen und mitgeteilt, dass im bestellten Wagen (TOP-Ausstattung, bestellt im November) das Fahrassistenzsystem nicht mehr enthalten ist und Aufpreis von ca. 1.400 Euro kostet. Ist hier etwas bekannt ? Denn dies wäre ja eine versteckte Preiserhöhung.http://www.goingelectric.de/forum/posti ... post&f=109#
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Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

Wizkid
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Laut aktueller Preislist sind die Fahrassistenzsysteme in der TOP Ausstattung beim PHEV Serie.
Ich meine mich zu erinnern, dass das bei meinem Diesel ein Extra war, das aber nur in der TOP Version geordert werden konnte.

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

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  • Kim
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Liegt nicht drin.
Ist ein Rücktrittsgrund.
Vom Vertrag zurücktreten und neu verhandlen.
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Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

dieter294
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Die Mitteilung ist laut Händler ganz neu und noch nicht in die aktuellen Unterlagen eingearbeitet. Dies soll wohl in den nächsten Tagen folgen.
Der Händler will mir auch Einsicht in diese ganz neuen Unterlagen gewähren.
Fakt bleibt wohl: eine deutliche Preiserhöhung !

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

Wizkid
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Aber die Bestellung wurde doch unter Anwendung der gültigen Preisliste getätigt und ein gültiger Vertrag geschlossen, oder.

Das heißt doch auch, dass es ein vom Händler unterschriebenes Dokument gibt.
Der Händler ist an die Bestellung gebunden und muss das Fahrzeug im vereinbarten Zustand ausliefern.

Das ist zumindest mein persönliches Rechtsverständnis.
Ich würde das einfach mal einem RA zur Prüfung vorlegen und dem Händler durchaus mitteilen, dass eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes durchgeführt wird.

Auch der Händler hat ja wohl eine entsprechende Bestellung durchgeführt und unter Kaufleuten hat das noch eine andere Qualität.

Ich erinnere an die letzte Erhöhung der Mehrwertsteuer als viele Bestellungen noch vor Jahresende abgegeben worden sind.
Da wurde dem Endkunden auch nicht mehr in Rechnung gestellt.

Na ja, ich bin gespannt auf das Ergebnis - halte uns doch auf dem Laufenden...

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

Helfried
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Natürlich kann er stornieren. Aber er hat ja gar nicht gesagt, dass er will. Eventuell kann er den Schaden zur Hälfte teilen mit dem schuldigen(!) Händler.

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

Wizkid
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Ich sprach nicht von einer Stornierung, sondern dass sich der Händler an den geschlossenen Vertrag halten muss.

Der Händler ist in der Pflicht, nicht der Käufer kann stornieren, wenn er den Aufpreis nicht zahlen will.

Es gibt derzeit nicht einmal veröffentlichte Preislisten, die das als Extra ausweisen.

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

AchimGeiselhart
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Hey,

also ich habe auch ein Outlander PHEV Basic MJ2016 im September bestellt.
Mein Händler teilte mir mit das ich nun das MJ 2017 bekomme mit 230 V Steckdose usw.
Das Auto soll auch normalerweise mehr kosten aber ich habe sozusagen Preisschutz ich bekomme das alles umsonst,
ich zahle das was ich im September unterschrieben habe.

Gruß

Achim
Nissan E-NV200 bis 26.10.2016 (eine schlechte Erfahrung)
Mitsubishi Outlander PHEV Modell 2017 seit 29.12.2016, verkauft.
Renault ZOE 40 KWH gebraucht gekauft bei 102.000 KM verkauft.
Opel Corsa-e bestellt, warte,warte,warte

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

Wizkid
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AchimGeiselhart hat geschrieben:Hey,

also ich habe auch ein Outlander PHEV Basic MJ2016 im September bestellt.
Mein Händler teilte mir mit das ich nun das MJ 2017 bekomme mit 230 V Steckdose usw.
Das Auto soll auch normalerweise mehr kosten aber ich habe sozusagen Preisschutz ich bekomme das alles umsonst,
ich zahle das was ich im September unterschrieben habe.

Gruß

Achim
Ja, genau so sollte es sein...

Re: Ausstattung verringert bzw. Preiserhöhung

dieter294
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Also es soll definitiv so sein. Das Fahrassistenzsystem soll in der TOP-Ausstattung nicht mehr enthalten sein und 1.400,-€ Aufpreis kosten. Allerdings beruht dies bisher auf einer Mitsubishi>Händerler - Mitteilung. Im Internet bei Mitsubishi ist immer noch der alte Preis und die volle Ausstattung enthalten. Ich habe mich mit dem Händler dahin gehend geeinigt, dass ich 700,- Euro von der Preiserhöhung nur übernehme - wenn der offizielle höhere Preis auch im Internet angegeben ist. Laut Rechtsauskunft vom ADAC bräuchte ich die Preiserhöhung nicht übernehmen.
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