Destination-Charging: Verhalten und Definition

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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Majaleia
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Ich finde ja, man sollte diese "Plätze" grundsätzlich nicht als PARKplatz sondern als LADEplatz bezeichnen, dann ist auch jedem "Depp" klar, worum es geht, nämlich um das Laden eines E-Autos. Mehr nicht. Wer parken möchte, soll sein Auto bitte schön auf einem Parkplatz abstellen und wer während des Parkens laden will, lädt einfach und parkt dann nach dem Ladevorgang das Auto um.
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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  • Souldriver
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Tigger hat geschrieben:Nein, ein Stellplatz gehört nach dem Laden mit Sicherheit nicht geräumt... Was nach dem Laden geräumt gehört ist ein spezieller Ladeplatz, bei dem das Parken nur während des Ladevorgangs gestattet ist. ;-)

Grundsätzlich sehe ich das genauso, das nicht nach dem Laden geräumt werden muss. Aber aus leidvoller Erfahrung heraus haben wir einen Zettel in der Windschutzscheibe liegen mit unserer Telefonnummer! Wenn unser Auto mit laden fertig ist brauchen die anderen halt nur anrufen und wir kommen zum Auto. Im Regelfall weis man ja wie lang das laden dauert, doch nur um freizumachen wenn niemand anderes tanken will sehen wir auch nicht ein (teilweise sehr weite Wege). Es ist alles eine Frage der sozialen Einstellung. Asoziale Verbrennerfahrer (E-Fahrer sind noch zu selten) erlebe ich Tag. Auf Parkplätzen in der Fahrspur abgestellte Fahrzeuge, auf behinderten Parkplätze (viele denken das geistige Behinderung auch zählt :mrgreen: ) und in Zufahrten. Das alles weil die Leute kein Bock haben zu laufen oder weil das Auto dann im Schatten steht - ist doch krank! Da die Parkplätze meist Privatgrundstücke sind kann einzig der Eigentümer sein Hausrecht ausüben - auf seine Kosten und dem "Risiko" den potenziellen Kunden zu verärgern :roll:! Die Polizei kann hier nicht viel machen, nur im öffentliche Verkehrsraum sind sie zuständig. Die Idee alle an einem Tag die Tankstellen der Verbrenner zu besetzen find ich lustig........ :twisted:
Kia Soul EV 25 kW (laut Schein) Bj 9/2015
Audi A4 1,6 74 kW Bj 6/1998
Opel Rekord A 1,7l 49 kW Bj 4/1964
Umweltfreundlich heißt auch Ressourcen nutzen, Müll vermeiden! :mrgreen:

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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Und genau mit solchen Forderungen wird es keine E-Mobilität in der Masse geben. Auch ich bin nicht bereit, meine Destination Beschäftigung zu unterbrechen um das Auto umzuparken. Das wird von der restlichen Bevölkerung ebenfalls nicht akzeptiert werden. Lasst euch also etwas Besseres einfallen oder lebt weiter mit 0,5% Marktanteil.
Zuletzt geändert von PowerTower am Mo 17. Apr 2017, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
2012-2015: Think PIV4 || 2016-2018: VW e-up!
2018-2020: Mietfahrzeuge || 2021-2023: Renault Twingo Electric
Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Hausmeister
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Tigger hat geschrieben:Nein, ein Stellplatz gehört nach dem Laden mit Sicherheit nicht geräumt... Was nach dem Laden geräumt gehört ist ein spezieller Ladeplatz, bei dem das Parken nur während des Ladevorgangs gestattet ist. ;-)

Du kommst auf letzter Rille mit deinem E-Auto im Hotel an. Dort stehen seit 3 Tagen ein und die selben Fahrzeuge vollgeladen in der Garage vor der Ladesäule - ohne Kabel, oder mit Kabel aber vollem Akku. Wiederhole in diesem Moment deine Aussage.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

energieingenieur
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Für mich definiert sich Destination-Charging dadurch, dass es tatsächlich PARKEN mit nebenbei Laden ist und hier die eigentliche Tätigkeit Vorrang hat und man den Parkplatz erst räumt, wenn man mit dieser Tätigkeit fertig ist. Wenn es dabei zum Lade-Stau kommt, dann gibt es schlichtweg zu wenig Destination-Charger...

Grundsätzlich obliegt es natürlich immer dem Anbieter, das Verhalten an seinen Destination-Chargern zu reglementieren. Wenn ein Hotel Destination-Charger hat und diese alle belegt sind und ich komme dazu, dann kann ich im Hotel höflich nachfragen, ob vll. einer der anderen bereits fertig mit Laden ist, aber ich kann und werde nicht verlangen, dass deswegen Jemand geweckt oder aus einem Meeting geholt wird. Bei einem Triple-Charger könnte ich das nachvollziehen. Bei Destination-Chargern nicht.

Ich elektrifiziere derzeit meinen Mitarbeiterparkplatz. Dort werden auch Angestellte laden, die morgens kommen und dann den ganzen Tag unterwegs sind und erst am Nachmittag zurückkehren. Selbst wenn deren Fahrzeug nach 1h wieder aufgeladen ist... Die können dann nicht umparken, weil sie nicht vor Ort sind. Und dass sollen sie auch nicht. Genau dafür ist Destination-Charging gedacht. Wenn irgendwann Jemand blöd dasteht, weil er keinen Strom bekommt, muss ich halt noch einen Charger dazubauen oder man spricht sich ab, ob es nicht auch so funktioniert, wenn jeder nur jeden zweiten Tag lädt. Aber die Mitarbeiter vom Laden auszuschließen, nur weil sie nach Beendigung des Ladevorgangs nicht umparken können, kann nicht die Lösung sein. Dann wäre es aus meiner Sicht kein Destination-Charging mehr.

Und ja... wenn ein Fahrzeug seit 3 Tagen in einem Hotel am Dest-Charger hängt, dann darf das Hotel sicherlich verlangen dieses umzuparken, damit auch andere Gäste laden können. Aber wer z.B. ein Flughafenparkhaus aufsucht in dem 50x 1p16A hängen und sein Fahrzeug dort laden will, während er 3 Tage auf Reisen ist, dann ist das in Ordnung und er kann in der Zwischenzeit dann auch nicht umparken. Wenn dann alle 50 Plätze belegt sind und ich komme als Nr. 51, dann habe ich halt Pech gehabt. Das wäre nichts anderes, als wenn irgendwo mal ein Parkhaus randvoll ist und ich komme nicht mehr rein. Dann muss ich mich eben selbst um Alternativen kümmern.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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energieingenieur hat geschrieben:Für mich definiert sich Destination-Charging dadurch, dass es tatsächlich PARKEN mit nebenbei Laden ist und hier die eigentliche Tätigkeit Vorrang hat und man den Parkplatz erst räumt, wenn man mit dieser Tätigkeit fertig ist. Wenn es dabei zum Lade-Stau kommt, dann gibt es schlichtweg zu wenig Destination-Charger...
Dürfen da dann auch Verbrenner die eigentliche Tätigkeit "PARKEN" ausüben?
Was ist mit E-Autos, die nicht fertif mit laden sind, sondern gar nicht erst angeschlossen werden? Ist das OK?

IMHO - NEIN!
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Helfried
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Mit der Logik, dass die Mitarbeiter nur dann im Firmenhof stehen dürfen, wenn sie das Kabel anstecken, kann ich mich nur bedingt anfreunden. Das hieße ja, wer Strom auf Firmenkosten bekommt, bekommt zusätzlich noch einen kostenlosen Parkplatz und die stromsparenden Leute, die nicht laden wollen, egal ob E-Auto oder Verbrenner, dürfen nicht im Hof parken, weil zu wenig Platz ist. Da wird dann ja jeder pseudohalber das Kabel anstecken.

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

Roland81
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Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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energieingenieur hat geschrieben:Für mich definiert sich Destination-Charging dadurch, dass es tatsächlich PARKEN mit nebenbei Laden ist und hier die eigentliche Tätigkeit Vorrang hat und man den Parkplatz erst räumt, wenn man mit dieser Tätigkeit fertig ist. Wenn es dabei zum Lade-Stau kommt, dann gibt es schlichtweg zu wenig Destination-Charger...
Nur so kann das funktionieren, richtig.
Ziel muss einfach sein, bei jeder Destination alle Parkplätze zu elektrifizieren.
i3 seit Feb. 2016

Re: Ladesäulenpranger, Falschparker, sonstige Mißstände mit

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energieingenieur hat geschrieben: Ich elektrifiziere derzeit meinen Mitarbeiterparkplatz. Dort werden auch Angestellte laden, die morgens kommen und dann den ganzen Tag unterwegs sind und erst am Nachmittag zurückkehren. Selbst wenn deren Fahrzeug nach 1h wieder aufgeladen ist... Die können dann nicht umparken, weil sie nicht vor Ort sind.
Genau das ist ja auch mein Problem, nur halt bei Franken+, mein Arbeitgeber hat keine LAdemöglichkeit. Deshalb fand ich auch die Schuko-Säulen so gut. Die letzte verbliebene ist aber seit nem halben Jahr defekt und soll gegen 2x22 kW getauscht werden.
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