Ladefragen einphasig, dreiphasig 16/32A

Alles rund ums Elektroauto-Laden / Ladeboxen / Ladegeräte

Re: Ladefragen einphasig, dreiphasig 16/32A

winwou
  • Beiträge: 432
  • Registriert: So 8. Apr 2018, 19:32
  • Hat sich bedankt: 5 Mal
  • Danke erhalten: 16 Mal
read
AgV8DdmU hat geschrieben:Berechnet ?
Ganz einfach => Dreisatz anhand der Daten aus den Prospekten
In den Prospekten versucht man es für den Laien so einfach wie möglich darzustellen. Da er Ladezeiten in der Praxis relativ einfach überprüfen kann, kann man nicht einfach geschönte Zahlen verwenden sondern muss realistische Ladezeiten angeben, denn falsche Werte fallen beim ersten Laden sofort negativ auf. Da aber in der Praxis nie ideale Laborbedingen herrschen, ist man gezwungen Ladezeiten anzugeben, die näher an der Realität sind. Die Ladeleistungen sind aber immer die max. möglichen. Das Problem ist, dass die in der Praxis meist aus verschiedensten Gründen (Temperatur, Ladezustand usw.) nicht erreicht werden. Aus den Prospektdaten einen Wirkungsgrad usw. abzuleiten ist einfach nicht möglich.
AgV8DdmU hat geschrieben:Mit welchen Wirkleistungen, Scheinleistungen und Blindleistungen haben wir es in meiner Blackbox zu tun?
Wie sind die Leistungsfaktoren (cos phi) bei den normalen ein- und zweiphasigen Bordladern?
Wer das ohne eine Messung der Geräte sagen kann, hat hellseherische Fähigkeiten. Der Wirkungsgrad der Leistungselektronik liegt bei den aktuellen Geräte bei ca. 98 bis 99 %. Der Ladewirkungsgrad der Batterie hängt von so vielen Parametern ab, sodass man für die Darstellung eine mehrdimensionale Matrix benötigt. Der cos phi kann bei elektronisch getakteten Gleichrichtern in der Software vorgegeben werden und liegen meist im induktiven Bereich.
Anzeige

Re: Ladefragen einphasig, dreiphasig 16/32A

jbo
  • Beiträge: 2
  • Registriert: Di 1. Mai 2018, 17:53
read
winwou hat geschrieben: Auch sind alle Verbraucher im Haushalt 1-phasig. Durch das Zusammenwirken dieser Verbraucher entsteht schnell eine 1-phasige Gesamtlast mit mehr als 4,6 kW bzw. 4,6 kVA. Hat sich noch kein Stromversorger drüber beschwert.
Was ich schon immer mal fragen wollte: ich teile mir einen Hausanschluß mit 6 weiteren Parteien (WEG mit 7 Wohnungen) und habe die Erlaubnis, eine eigene Wallbox mit max 22 kW zu installieren. Unser Hausanschluß (200 A afaik) gibt den parallelen Betrieb von insgesamt 2 Wallboxen mit jeweils 22 kW her (zusätzlich zur eigentlichen "Wohn"-Last, die dann wohl nur max. 2/3 des HA abruft).

Ich dachte, das Laden zuhause wäre in trockenen Tüchern...

Dummerweise unterstützt nun das ins Auge gefasste Elektoauto lediglich 1-phasiges Laden und damit kommt das Schieflast-Thema ins Spiel. Dabei geht es, soweit ich verstanden habe, um die Stabilität des Netzes auf Versorger-Ebene (daher Anmeldepflicht > 11kW, zumindest in Hamburg) und auch um Überlast für den eigenen Hausanschluß?

Egalisiert sich das Thema Schieflast bei 7 angeschlossenen Wohnungen nicht soweit, daß ich diese erste Wallbox durchaus 1-phasig mit 32 A betreiben kann, weil auf den anderen Phasen auch immer andere Verbraucher Strom ziehen? Ggfs. müßte mein Elektriker zumindest dafür sorgen, daß meine Haushaltsgeräte ausschließlich die beiden anderen Phasen nutzen...

Die 7,6 kW wären a) weder anmeldepflichtig noch würden sie b) eine substanzielle Schieflast bedeuten. Richtig?

Bin Elektro-Laie und benötige eine Argumentationshilfe, um meinem Wallbox-installierendem Elektriker eine Einstellung von 7,6 kW statt nur 4,6 kW abzutrotzen. Aber natürlich will ich auf keinen Fall die Stabilität unseres gemeinsamen Hausanschlusses gefährden...

Also sagt mir bitte, wenn ich komplett falsch liege!

LG
jbo

Re: Ladefragen einphasig, dreiphasig 16/32A

UliZE40
  • Beiträge: 3833
  • Registriert: Mi 16. Nov 2016, 20:14
  • Hat sich bedankt: 326 Mal
  • Danke erhalten: 800 Mal
read
Es wird nur der einzelne Verbraucher betrachtet (also hier das Fahrzeug bzw. die einzelne Ladestation) und die muss
1) ggf. dem Netzbetreiber gemeldet werden und darf
2) für gewöhnlich nicht mehr als 20A Unterschied (Schieflast) bei bei der Belastung der einzelnen Phasen zulassen.

Die vor Ort geltenden Bedingungen sind in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) oder ähnlich benannt deines Netzbetreibers nachzulesen. Der zugelassene Elektriker ist zu deren Einhaltung verpflichtet.

Es interessiert auch nicht ob viele Einzelgeräte im Haus zusammen theoretisch eine größe Schieflast produzieren könnten. Statistisch mittelt sich das sehr gut aus und die zu- und abgeschalteten Leistungen sind regulär viel geringer als die bis zu 20A eines ladenden Elektrofahrzeugs.

Davon mal ganz abgesehen gibt es nur sehr wenige Fälle wo diese Leistung nicht für die nächtliche Ladung völlig ausreichend dimensioniert ist. Andernfalls musst du dir ein Fahrzeug mit einer geeigneten Dreiphasen-Ladetechnik kaufen. Damit ist die Kiste dann immer in zwei bis vier Stunden an 22 kW voll.

Re: Ladefragen einphasig, dreiphasig 16/32A

jbo
  • Beiträge: 2
  • Registriert: Di 1. Mai 2018, 17:53
read
Danke für die Aufklärung und das Flausen-Austreiben bzgl. Schieflast bei mehreren Wohnungen! Dann bleibt es also bei maximal 4,6 kW für mein Auto...

Ich hatte mich telefonisch bei dem Quartierverantwortlichen von Stromnetz Hamburg erkundigt und dieser sagte, bis 11 kW sei keine Anmeldung von Geräten notwendig, erst ab 22 kW müssten Geräte genehmigt werden.

Jetzt habe ich mir auf Deinen Rat die "TAB Nord" von deren Webseite heruntergeladen und bin überrascht, daß sich die auch für Laien ganz verständlich liest... :shock: Laut TAB bedarf der "Anschluß einer Ladestationen für Elektrofahrzeuge" (ohne daß auf Leistungsklassen eingegangen wird) sogar der Zustimmung des Netzbetreibers - die Genehmigungspflicht würde dann ja sogar für eine 3,6 kW-Wallbox gelten?!?

Ich werde das Thema meinem vom Wallbox-Hersteller zertifizierten Elektriker überlassen, der wird dann ja hoffentlich wissen, was zu tun ist...

Nochmal Danke und Grüße
jbo
AntwortenAntworten

Zurück zu „Ladeequipment“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag