Marktstammdatenregisterverordnung

Marktstammdatenregisterverordnung

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Trage ich hier einen zu großen Aluhut,
oder will man mit dieser dreisten

Marktstammdatenregisterverordnung

Z.B.: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... ae741.html

schon im Keim die Kontrolle über etwas wie das Crowdfunding Netz erlangen.

Mich wundert dass hier noch fast nichts darüber zu finden ist.

Man riskiert schon eine hohe Strafe, wenn man so einfach mal einen Freund sein Auto aufladen läßt,
denn ein E-Auto laden dürfte unter eine Bagatellgrenze nicht mehr fallen.
Zumindest mit ein Bisschen Angst säen wirft man dieser guten Sache hier Sand ins Getriebe.

Meint Ihr ich sehe zu schwarz?
2013 - 2017 GEC Stromos :)
2017 - Smart ED 22kW Lader :mrgreen: behält Frau
2018 - Hyundai Ioniq - war sowas von Süchtig
2019 - Hyundai Kona 64 :) - Dabei bleibe ich jetzt.
Bauer des "Frunkenstein Frunk" in ebay-kleinanzeigen.de
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Re: Marktstammdatenregisterverordnung

rolandk
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Waldbaer hat geschrieben: Meint Ihr ich sehe zu schwarz?
Nach meinen bisherigen Erfahrungen siehst Du es wahrscheinlich noch viel zu hell. Schwarz genügt da nicht.

Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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  • Fraenkl
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Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Wenn die wissen wollen wo der Strom hingeht um ihre Netze besser zu planen, können die doch einfach die Daten meines Jahresverbrauchs von meinem Stromlieferanten abholen. Ist doch egal in welche Maschine der Strom fließt und wem die gehört.

Dank der kommenden Smartmeter Pflicht kann dann sogar in Echtzeit gemessen und übermittelt werden.

Oder was soll das Ganze?
e-Golf 300 seit 12/2017, ID.3 First MAX seit 10/2020

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Fraenkl hat geschrieben:IOder was soll das Ganze?
Ernährung des Millionenheers der Juristen, wie die meisten Gesetze.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

malbrecht
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Man könnte ja einfach mal an der Quelle nachlesen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... ?nn=739532

Zitate, die hier relevant sind:
Der zwischenzeitliche und geringfügige Umfang von Stromverbrauch von weiteren Personen, wie z.B. Gästen, Putzhilfen und Handwerkern im Haushalt, in den Geschäftsräumen oder in einem sonstigen Betrieb, führt nicht zu einer Lieferanteneigenschaft des Letztverbrauchers. Man wird hierdurch nicht zum Stromlieferanten.
Sic!
Der Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z.B. einer PV- oder KWK-Anlage oder eines Stromspeichers) verbraucht den Strom teilweise innerhalb der Kundenanlage selbst, nimmt Eigenversorgungsprivilegien nach dem EEG in Anspruch und liefert Strom an Dritte. In diesem Fall ist er als Anlagenbetreiber und als Stromlieferant im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Sic! (Hier geht es vor allem um die Inanspruchnahme von Priviligien)
Der Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z.B. einer PV- oder KWK-Anlage oder eines Stromspeichers) liefert Strom aus der von ihm betriebenen Stromerzeugungsanlage innerhalb der gleichen Kundenanlage an Dritte (beispielsweise als Mieterstrom). Die Voraussetzungen eines reinen Weiterverteilers sind nicht erfüllt. In diesem Fall ist er als Anlagenbetreiber und als Stromlieferant im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Sic! (Verkauf von Strom - hier: An Mieter - ist nicht reines "Weiterleiten")

Insgesamt sind die Seiten der Bundesnetzagentur in sich durchaus schlüssig und stellen an mehreren Stellen klar, dass die Abgabe von Strom an Gäste oder Handwerker KEINEN Stromverkauf darstellt. Weiterhin sind als "Einheiten" auf der Seite Verbraucher bezeichnet, die Strom aus dem HOCHVOLT- und dem HÖCHSTVOLT-Netz beziehen, während Abnehmer aus dem "normalen" Versorgungsnetz im Normalfall nicht darunter fallen.

Die Seiten machen weiterhin klar, dass steuerrechtliche Belange ohnehin von der Verordnung nicht geändert werden. Man kann durchaus daraus ableiten, dass es hilft zu klären, ob man eine steuerrechtlich relevante Abgabe von Strom vorhat oder betreibt um festzustellen, ob man im Sinne der Verordnung überhaupt meldepflichtig ist. Nein, das ist nicht wörtlich so angegeben, aber mit etwas Nachdenken erfassbar.

Wer also einen GESCHÄFTLICHEN Ladepunkt (Abgabe von Ladestrom gegen Entgelt) betreiben will, ist SOWIESO steuerrechtlich interessiert und muss SOWIESO seine Abgabestelle melden. Wer an Gäste oder beauftragte Handwerker o.ä. Strom "mal eben so" abgibt, ist laut der Webseite nicht betroffen.

Sturm. Wasserglas. Und so.

Marc Albrecht
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

SirTwist
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Hm, aber für den Hotellier, der - ohne weitere Berechnung - seinen Gästen das Aufladen von Autos ermöglichen will, wird das Eis dünn, nicht wahr?

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

malbrecht
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> Hm, aber für den Hotellier, der - ohne weitere Berechnung - seinen Gästen das Aufladen von Autos ermöglichen will, wird das Eis dünn, nicht wahr?

So, wie ich den Tenor der Bundesnetzagentur (die da nunmal die zuständige Stelle ist) verstehe: Nein. Solange er keine "Ladestation für jedermann" betreibt ...
Denn Du sprichst ja von "seinen *Gästen*", nicht "dahergefahrenen Schmarotzern und Egomanen, die grundsätzlich nur für sie selbst kostenlose Lademöglichkeiten zu nutzen bereit sind". Also "verteilt" das Person mit Hotelbesitzerfahrung nur den ohnehin von das Person für den Hotel-Betrieb bezogenen Strom an dessen Gäste, die nicht zum Zweck des Ladens gekommen sind, weiter. Er/sie/es/umzu bezieht (wahrscheinlich) auch nicht aus dem Hochvoltnetz, die Ladestation fällt also (wahrscheinlich) nicht unter die von der Bundesnetzagentur definierten Abnahmestellen ("Einheiten").
Davon abgesehen finde ich auch die Hinweise auf "steuerrechtlich relevante Abgabe von Strom" in solchem Zusammenhang, wie schon angedeutet, hilfreich. Als Hotelier/Hotelieriesse/Hostesse hätte ich zudem überhaupt gar keine Probleme, mich entsprechend fragend an die Bundesnetzagentur zu wenden. Und bis zur Freischaltung der Webmeldestelle ist sowieso alles "auf Hold" (siehe ebenfalls besagte Webseite).

Marc Albrecht
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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Was passiert eigentlich wenn man sich registriert? :D

Ich denke mal wir müssen, wir verkaufen als Bürgerenergiegenossenschaft den Strom unserer PV Anlagen auf Gebäuden der Gemeinde an die Gemeinde im Direktverbrauch. :roll:

Geht aber auch noch garnicht:
"ACHTUNG
Das Marktstammdatenregister befindet sich noch im Aufbau. Zurzeit können nur Strom- und Gasnetzbetreiber ihr Unternehmen im MaStR-Webportal registrieren.
Für alle anderen Marktakteure ist die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 4. Dezember 2018 möglich."
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Re: Marktstammdatenregisterverordnung

malbrecht
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Tho hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn man sich registriert?
... nicht wirklich viel: Du hast zusätzliche Arbeit und bei der BNA fallen zusätzliche Daten an, die rein theoretisch irgendwann einmal vielleicht einer Steuerung der Netzlastverteilung zugute kommen könnten.
Ich denke mal wir müssen, wir verkaufen als Bürgerenergiegenossenschaft den Strom unserer PV Anlagen auf Gebäuden der Gemeinde an die Gemeinde im Direktverbrauch. :roll:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... _node.html

... ja und nein. Ja im Sinne von "müssen", Nein im Sinne von "passiert was, wenn nicht sofort" - weil eben noch nichts richtig funktioniert. Ihr könntet euch über das dort downloadbare PDF registrieren. Aber insgesamt deuten mir alle Angaben auf der Webseite daraufhin, dass die erstmal ihre IT zum Laufen bringen wollen. Die drücken sich, so ist mein Eindruck, um die klare Aussage: "Lasst uns gottverdammichnochmal bloß in Ruhe weiterfrickeln hier". Weil ihnen die Tunixgute aus der Pollidick im Nacken sitzen.
Das System wird wahrscheinlich von einem deutschen "großen IT-Entwickler" (Multi-Millionen-Jahres-Umsatz) betreut. Das kann also (so meine einschlägige Erfahrung) noch Jahre dauern und Millionen an Steuergeldern verbraten.

Marc Albrecht

(Mein Eindruck ist, dass es zwei Arten von Gesetzen/Verordnungen gibt: Solche, die von Personen verfasst werden, die nicht den allerleisesten Schimmer vom Thema haben, über das sie einen Text schreiben - und das möglichst dumm verklausulieren. Und solche, die von Lobbyvereinen oder direkt von Unternehmen verfasst werden. Mein Eindruck ist weiter, dass man eine Verordnung oder ein Gesetz nur lesen und zu verstehen versuchen muss um zu erahnen, welche der beiden Quellen dahinter steckt: Gibt es eine Gruppe, die unmittelbar und direkt vom jeweiligen Text profitiert? Wenn ja: Gekauft. Wenn nein: Verfasser hatte keinerlei Ahnung, um was es ging.)
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: Marktstammdatenregisterverordnung

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@Tho:

Eure PV ist bei der BNetzA gemeldet oder?

- Dann sollte sie eigentlich nach Fertigstellung des Web Portals eigentlich automatisch dort auftachen, ihr müsst dann nur noch die Daten überprüfen, ggf korrigieren und/oder bestätigen, fertig.
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.
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