0,5 % geldwerter Vorteil

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Re: 0,5 % geldwerter Vorteil

geko
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Es gibt übrigens keine "0,5%-Regel". Vielmehr wird bei Elektroautos der anzusetzende Bruttolistenneupreis ab 1.1.19 halbiert. Also eher eine "50%-Regel".
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Re: 0,5 % geldwerter Vorteil

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Richtig, was sich dann beim geldwerten Vorteil auch auf die 0,03 x Entfernung zur Arbeitsstätte x Bruttolistenpreis auswirkt.
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Re: 0,5 % geldwerter Vorteil

campr
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Jan hat geschrieben:Was spricht gegen ein Fahrtenbuch?
Ok, es macht etwas mehr Arbeit, aber am Ende ist es eine sehr genaue Abrechnung und der Pauschal Regelung oft überlegen.
Mein Verständnis:
Personalgesellschaften, z.B. ein einfacher Selbständiger, muss nachweisen, dass er mehr als 50% geschäftlich sein Fahrzeug nutzt, z.B. durch Fahrtenbuch über einige (3?) Monate. Erst dann kann die 1%-Regelung genutzt werden. Bei Kapitalgesellschaften man muss nicht die >50% geschäftliche Nutzung nachweisen und kann gleich zur 1%-Regelung greifen. Deshalb wird auch gern ein angemessener Firmenwagen bei überwiegend privater Nutzung als Gehaltszusatz genutzt und vom Fiskus akzeptiert. Da würde man mit der Fahrtenbuchregelung wesentlich schlechter fahren.
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