steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fluencemobil hat geschrieben:Man sollte halt das Finanzamt fragen, wie viel Zeit ins Land gehen muß, das der Rückkauf des Autos nicht als Gestaltungsmißbrauch gesehen wird.
Kannst du machen, in Form einer verbindlichen Auskunft, die Geld kostet ^^.
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steuerliche Fragen rund um das Elektroauto
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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  • Micky65
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Immerhin scheint die 0,5% Regelung auch für Gebrauchtwagen zu gelten. Was man damit erreichen will ist mir allerdings schleierhaft
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

fbitc
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Wieso? Die ursprüngliche 1% Regelung gilt ja auch für Gebrauchtwagen.
Bezieht sich halt immer auf den BLP

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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So, das Bundestagsmitglied meines Landkreises hat geantwortet.
Inhaltlich hat er sich leider nicht pro oder contra meinem Anliegen positioniert. Er hat allerdings geschrieben, dass die parlamentarischen Beratungen zu diesem Thema gerade erst begonnen hätten und er das Thema kennen würde.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Die meisten hier werden es wahrscheinlich wissen. Ich empfehle jedem, sich einmal durchzurechnen, wie hoch die Steuerbelastung bei Führung eines Fahrtenbuches ist. Bei mir sind es Tausende weniger, verglichen mit der Pauschalbesteuerung. Der Unterschied wird dann besonders groß, wenn man einen Gebrauchtwagen fährt, der weit weniger als der BLP gekostet hat.
Alle PNs werden ungelesen gelöscht.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Für mich hatte ich mal durchgerechnet, dass die 1% Regelung etwa so wirkt als würde ich weniger als 40% der Fahrten geschäftlich machen. Da ich aber fast 100% geschäftlich fahre, macht das Fahrtenbuch Sinn.
Übrigens fahre ich ab und zu absichtlich privat, damit ich unter 90% geschäftlicher Anteil bleibe, weil das Finanzamt bei mehr als 90% grundsätzlich das Fahrtenbuch prüft und die Gefahr besteht, dass alles für ungültig erklärt wird, wenn nur ein Eintrag nicht stimmt. Ist aber in letzter Zeit lockerer gehandhabt worden.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Bernd_1967 hat geschrieben:Übrigens fahre ich ab und zu absichtlich privat, damit ich unter 90% geschäftlicher Anteil bleibe, weil das Finanzamt bei mehr als 90% grundsätzlich das Fahrtenbuch prüft und die Gefahr besteht, dass alles für ungültig erklärt wird, wenn nur ein Eintrag nicht stimmt. Ist aber in letzter Zeit lockerer gehandhabt worden.
Das ist grundsätzlich Blödsinn; allerdings zeigt meine Praxiserfahrung, dass so gut wie kein Fahrtenbuch einer ernsten Prüfung standhält. Und dann kommt es auf den Prüfer bzw. weitere Erkenntnisse an, ob man auch das FB 'anfässt'.

Wer's gut machen möchte, kann sich ja mal über Vimcar informieren, da läuft die Erfassung via OBD-Stecker.

Allerdings haben 90% der Autofahrer (mich eingeschlossen) keinen Bock auf FB, weshalb zum weit überwiegenden Anteil die 1% Methode akzeptiert wird.

Wenn man einen Gebrauchten fährt, kann man mal über gewillkürtes Betriebsvermögen nachdenken, dann muss die betriebliche Nutzung zwischen 10-50% liegen, dann kann man seinen privaten Anteil schätzen (in dem man "nur" für drei Monate ein FB führt und daraus einen privaten und betrieblichen Anteil ermittelt) .
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

zoppotrump
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Kann mir jemand in einfachen Worten sagen, was an einem Fahrtenbuch so problematisch ist? Ich habe noch nie eins gesehen.
Danke.

Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Fridgeir hat geschrieben:
Bernd_1967 hat geschrieben:Übrigens fahre ich ab und zu absichtlich privat, damit ich unter 90% geschäftlicher Anteil bleibe, weil das Finanzamt bei mehr als 90% grundsätzlich das Fahrtenbuch prüft und die Gefahr besteht, dass alles für ungültig erklärt wird, wenn nur ein Eintrag nicht stimmt. Ist aber in letzter Zeit lockerer gehandhabt worden.
Das ist grundsätzlich Blödsinn; allerdings zeigt meine Praxiserfahrung, dass so gut wie kein Fahrtenbuch einer ernsten Prüfung standhält. Und dann kommt es auf den Prüfer bzw. weitere Erkenntnisse an, ob man auch das FB 'anfässt'.

Wer's gut machen möchte, kann sich ja mal über Vimcar informieren, da läuft die Erfassung via OBD-Stecker.

Allerdings haben 90% der Autofahrer (mich eingeschlossen) keinen Bock auf FB, weshalb zum weit überwiegenden Anteil die 1% Methode akzeptiert wird.

Wenn man einen Gebrauchten fährt, kann man mal über gewillkürtes Betriebsvermögen nachdenken, dann muss die betriebliche Nutzung zwischen 10-50% liegen, dann kann man seinen privaten Anteil schätzen (in dem man "nur" für drei Monate ein FB führt und daraus einen privaten und betrieblichen Anteil ermittelt) .
Blödsinn?
Wenn mir 2 Steuerberater sagen, dass in Ihrem Bereich die Finanzämter in obigem Falle grundsätzlich prüfen, dann stimmt das wohl.
Es geht hier um Selbständige wie mich, also Unternehmen, wo das Auto auch in der privaten Garage steht, nicht um große Firmen, wo das Auto meist offensichtlich nur gewerblich genutzt wird.

Fahrtenbuch: Schau mal Avery Zweckform Fahrtenbuch 223
Das Fahrtenbuch ist einfach zu führen. Allerdings muss ich zugeben, dass ichmir während der Fahrt nur Notizen auf Zettel mache und dann zu Hause in aller Ruhe die Eintragung ins Fahrtenbuch.

Bis 50% gewerbliche Fahrten ist auch die 30ct/km Methode zulässig, wenn man also sein privates Fahrzeug geschäftlich nutzt.
Dann reicht eine Excel Tabelle.
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Re: steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

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Bernd_1967 hat geschrieben: Blödsinn?


Japp
Bernd_1967 hat geschrieben: Wenn mir 2 Steuerberater sagen, dass in Ihrem Bereich die Finanzämter in obigem Falle grundsätzlich prüfen, dann stimmt das wohl.
Ich habe nicht gesagt, dass FB's nicht gebprüft werden, im Gegenteil, sogar sehr genau weil die Prüfer wissen, das dort ein Mehrergebnis schlummert; mein Blödsinn bezog sich auf die 90 oder 100%. Wenn Dein FB korrekt ist, wirst Du auch 100% durchbekommen, ich bezweifel grundsätzlich, dass FB richtig sind, ist ein Erfahrungswert aus 30 Jahren Berufserfahrung ;-) .

Und wie Deine weiteren Ausführungen zeigen
Bernd_1967 hat geschrieben: Allerdings muss ich zugeben, dass ichmir während der Fahrt nur Notizen auf Zettel mache und dann zu Hause in aller Ruhe die Eintragung ins Fahrtenbuch.

liegt hier schon ein Fehler; allerdings sind die Gerichte in diesen Fällen etwas großzügiger als die Finanzverwaltung. Wenn es nach denen geht, muss man die Aufzeichnungen nach der Fahrt machen und nicht irgendwann später zu Hause.
Bernd_1967 hat geschrieben: Fahrtenbuch: Schau mal Avery Zweckform Fahrtenbuch 223
Das manuell geführte FB ist ein Garant für Fehler. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Bernd_1967 hat geschrieben: Bis 50% gewerbliche Fahrten ist auch die 30ct/km Methode zulässig, wenn man also sein privates Fahrzeug geschäftlich nutzt. Dann reicht eine Excel Tabelle.
Hier verwechselst Du den Pkw im Privatvermögen bzw. Betriebsvermögen. Kennst Du die Bedeutung von gewillkürtem Betriebsvermögen?

Richtig ist, und soweit stimmt Deine Aussage, nutze ich einen Pkw aus dem Privatvermögen, kann ich mit max. 30ct pro Km die Fahrtkosten geltend machen (nur am Rande, der Betrag ist so uralt, dass er meist die tatsächlichen Kosten pro km eines modernen Pkw nicht abdeckt) und dann reicht eine einfache Aufzeichnung.

Richtig, geht nur bis 50% betriebliche Nutzung, darüber ist es notwendiges Betriebsvermögen, zwangsweise.
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