GroKo und die Elektromobilität

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Re: GroKo und die Elektromobilität

Naheris
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In Deinem Artikel steht nichts zur Abschreibung bei der Firma selber, sondern wieder nur, dass der Abschreibungsbetrag, den man für das Fahrtenbuch als Grundlage nimmt, halbiert wird. Es steht eben nicht dort, dass die Abschreibung selber halbiert wird. Sonst würde man im Gesetz nichts von der Bemessungsgrundlage schreiben, sondern direkt die Abschreibung halbieren. Tut man aber nicht.

Bei der 1% Methode steht es genau so. Dort ist die Bemessungsgrundlage "auf die vollen 100€ abgerundete Brutto-Listenneupreis". Und auch hier wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Das der Brutto-Listenneupreis durch das Gesetz nicht halbiert wird dürfte ja allgemein klar sein. Warum soll sich dann aber die identische Halbierung der Bemessungsgrundlage auf den Abschreibungswert auswirken? Das wäre unlogisch.

"Bemessungsgrundlage" ist sozusagen der Name eine steuer-mathematischen Variable, ähnlich einem "x" in einer Gleichung. Diese wird am Anfang mit einem Wert gefüllt (z.B. dem Bruttolistenneupreis oder aber dem Abschreibungsbetrag). Dann wird die Variable halbiert. Über die Grundlage der Variable sagt dies nichts aus, da es sich nicht um einen Pointer handelt. Sondern eben um eine Berechnungsgrundlage.

Das es keine Anpassung der Abschreibung selber gibt kann man auch an den Überschriften erkennen, denn der Artikel beschäftigt sich ja mit allen steuerlichen Anpassungen des Gesetzes. Von "Halbierung der Abschreibung für Firmen" steht da aber nichts.

Das es genau so ist hat hier ja auch schon jemand anderes in Rücksprache mit seinem Steuerberater gesagt. Meiner hat es ebenfalls geklärt. Die Leasing-Konditionen (das Äquivalent der Abschreibung) wird auch nicht plötzlich für die Steuer halbiert. Das Gesetz ändert nur und ausschließlich die Berechnung des Geldwerten Vorteils bei Fahrzeugüberlassung.

Und es steht auch kein "aber aber aber" im Artikel. Es scheint also weiterhin niemandem außer Dir aufgefallen zu sein, dass sich die Abschreibung für Elektrofahrzeuge halbiert und sich somit die Elektromobilität für Firmen massiv verteuern würde. Denn würde sich die Abschreibung tatsächlich halbieren, dann würden Elektrofahrzeuge für die Firmen merklich teurer werden. Aber außer Dir scheint das niemand zu denken oder bemerkt zu haben, nicht einmal die Elektromobilitäts-Verbände.

Und genau darüber würde ich mal ganz genau nachdenken. Warum hat das in den Medien bisher noch niemanden gestört? Warum lesen wir es nicht bei Elektrive? Warum mault niemand rum? :mrgreen:
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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MaXx.Grr hat geschrieben:Wie wär's denn mit einem extra Steuerthread?

Grüazi MaXx
den gibt es schon im Forum, weiß ich genau, weil er von mir ist ;)
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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bevor hier weiter fabuliert wird, empfiehlt sich ein Blick in den Gesetzesentwurf:

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§ 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: 
a)	Nummer 4 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

 „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge 

1. bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2019 oder nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro, oder 

2. bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 nur zur Hälfte anzusetzen. 

Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, sind 

1. bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2019 oder nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2023 die der Berechnung der Entnahme zugrunde zu legenden insgesamt entstandenen Aufwendungen um Aufwendungen für das Batteriesystem zu mindern; dabei ist bei zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehörenden Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen die der Berechnung der Absetzungen für Abnutzung zugrunde zu legende Bemessungsgrundlage um die nach Satz 2 in pauschaler Höhe festgelegten Aufwendungen zu mindern, wenn darin Kosten für ein Batteriesystem enthalten sind, oder

2. bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen
wie man diesem entnehmen kann, unterscheidet der Gesetzgeber darin, wann das Fahrzeug angeschafft wurde. Wird es nach dem 31.12.2018 angeschafft, gilt der halbe Listenpreis, für die Fahrzeuge, die bisher angeschafft wurden, gilt die alte Batteriekostenkürzungsregelung.

Eigentlich ne Frechheit aber passt wieder mit ins Bild, dass die dt. Autokonzerne die Gesetze mitschreiben. Komisch, dass ausgerechnet ab 2019 viele neue E-Autos Deutscher Konzerne auf den Markt kommen.

Egal, bisher ist es ein Gesetzesentwurf!!


EDIT: Im Code fehlten die letzten Wörter aus dem Paste&Copy
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Man-i3 hat geschrieben:@Narr-eris und Schwani

Nachdem Ihr mir nicht glauben wolltet oder auch gar nicht kapiert habt worum es geht. Vielleicht wird dem Haufe-Verlag mehr vertraut:
Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung werden die Anschaffungskosten halbiert - und damit ebenfalls die zu berücksichtigende AfA. Wird ein gemieteter oder geleaster E-Firmenwagen genutzt, sind die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen
https://www.haufe.de/personal/entgelt/l ... 67654.html
Das Zitat ist irreführend und ziemlich schlecht geschrieben. Im Rest des Artikels haben sie es dann besser gemacht. Einfach mal komplett durchlesen und die Quelle beachten.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Fridgeir hat geschrieben: Das Zitat ist irreführend und ziemlich schlecht geschrieben. Im Rest des Artikels haben sie es dann besser gemacht. Einfach mal komplett durchlesen und die Quelle beachten.
Das Zitat ist 1:1 direkt aus dem Gesetzentwurf, der ist wahrlich schlecht ausformuliert. Man kann davon ausgehen dass es sich allein und die lohnsteuerlichen Änderungen handelt (das wäre gut). Zu unternehmenssteuerlichen Änderungen wird explizit nichts erwähnt.

Zwei Steuerberater - drei Meinungen. Hab heute sogar mit pwc Deutschland diesbezüglich telefoniert.

Abwarten... Schließlich ist erst das Gesetz bindend. Unsere Regierung scheint das auch nicht sonderlich dringend zu nehmen.... 4 Monate hat man ja noch...

Die Grünen haben die 50% Sonderabschreibung nochmal ins Spiel gebracht (Link zur PDF öffnen, Punkt 22)
https://www.bundestag.de/presse/hib/-/566672
Model 3 LR RWD
i3 REx 60Ah von 04/16 - 04/19
Kona Premium von 01/19 - 04/19
Cube Reaction Hybrid Race 500

Canceled: Model3, IPace, Polestar 2

https://ts.la/manfred16247

Re: GroKo und die Elektromobilität

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Man-i3 hat geschrieben: Das Zitat ist 1:1 direkt aus dem Gesetzentwurf, der ist wahrlich schlecht ausformuliert.
Kannst Du mir mal bitte die Seite nennen? Denn unter

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Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung werden die Anschaffungskosten halbiert - und damit ebenfalls die zu berücksichtigende AfA.
finde ich im Dokument des Entwurfs nichts.

Unabhängig davon, gilt der Gesetzestextentwurf, und dieser ist eindeutig:

dazu muss man allerdings den Gesetzestext zerstückeln um ihn zu verstehen

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Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 [das wäre die 1%-Methode] mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden
das sagt, "mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen", also alle Kosten, anteilig auf den privaten Anteil gerechnet

aber wird ein E-Auto, welches nach 31.12.2018 angeschafft wurde genutzt, dann

Code: Alles auswählen

sind ....

2. bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen

hier liegt der Hase im Pfeffer begraben: "bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die AHK für das Kfz oder vergleichbare Aufwendungen [wie zB Leasingkosten] nur zur Hälfte berücksichtigt werden"

da steht eindeutig, dass diese Halbierung nur für die Ermittlung des privaten Anteils vorgenommen wird. Ähnlich schräg ist ja mit der USt bei der Batteriekürzung zu verfahren, da müssen mehrere parallel Rechnungen gemacht werden, um den privaten Anteil zu ermitteln. Das habe ich in "meinem" Steuer-thread schon mal dargestellt
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Fridgeir hat geschrieben: Kannst Du mir mal bitte die Seite nennen? ...
Seite 43 Abs 3. letzte 4 Zeilen

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=4
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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haha, ist ja Bombe; das BMF verlinkt eine alte Version, das ist nämlich der Refentenentwurf.

Der Regierungsentwurf enthält nämlich nicht solchen blöden Textteil:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 38517.html und dort dann http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0372-18.pdf


da kannst Du vergeblich nach dem Begriff 'Halbierung' suchen, wie gesagt, der Textteil ist echt schlecht formuliert
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Doch:
siehe die PDF Seite 46 (Dokument Seite 40) Abs 3. letzte 4 Zeilen :roll:
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Man-i3 hat geschrieben:roll:
:lol: :D

ich weiß ja nicht, wie der Bundestag seine PDF-Dateien erstellt, aber das Wort 'Halbierung' findet man nicht über die Suche, weil es dort kein Wort sondern nur irgendwelche Pixel sind. Hab mal ne Texterkennung drüber laufen lassen, nun finde ich auch 'Halbierung'

zur Sache; ich bleib' dabei, die gewählte Formulierung ist gut geeignet, den Trugschluss zu unterliegen, über welchen die letzten Seiten diskutiert wird.

Es wird nicht die Abschreibung (Afa) in den Betriebsausgaben reduziert, sondern in der Kostenzusammenstellung für die private Nutzung wird die Afa nur zur Hälfte berücksichtigt.

Wenn da 2 StB unterschiedliche Meinungen haben, empfehle ich dringend mal den Gesetzestext zu lesen; wie sagte mal ein Dozent zu mir: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ;)
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