GroKo und die Elektromobilität

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Re: GroKo und die Elektromobilität

LorE
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Die spannende Frage hier ist, ob der ganze Spaß auch bei einem Gebrauchtfahrzeug funktioniert.

Mein eGolf kommt in der KW 44. Das heißt, dass ich entweder Fahrtenbuch führen muss oder die 1% Regelung in Anspruch nehmen muss. Jetzt müsste ich erst einmal mit meinem Händler reden ob es möglich ist die Auslieferung auf 1.1.2019 zu verzögern. Sollte das nicht möglich sein wäre die letzte Möglichkeit eGolf Kaufen, nach 6 Monaten an befreundeten Händler verkaufen und dann wieder kaufen. Das ist natürlich unschön weil ich dann der 3. Halter wäre. Ob sich dann noch die 0.5% zu 1% rechnen steht auf einem anderen Blatt.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Dafür kannst Du entweder 10.000€ für den Akku abziehen.

Bitte die Gesetzesvorlage nochmal lesen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=4
(kopieren und in einem Dokument zwischenspeichern, falls der Link nicht geht.)
Seite 6 und 43
bei Anschaffung vor dem 1. Januar 2019 oder nach dem 31. Dezember 2021
und vor dem 1. Januar 2023 um die darin enthaltenen Kosten des Batterie-
systems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu min-
dern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um
500 Euro pro Kilowattstunde der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert
sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro
pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug
beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den
Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro, oder

Re: GroKo und die Elektromobilität

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Mittlerweile sind wir bei 7.500€.
(10.000 - 5x500€ seit 2013)
45 kWp PV
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Re: GroKo und die Elektromobilität

LorE
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Weist der Steuerpflichtige den privaten Nutzungsumfang und die auf diese Nutzung entfallenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch das Führen eines ord- nungsgemäßen Fahrtenbuches nach, kann er diese Aufwendungen der Besteuerung zu- grunde legen. Hierbei werden die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug in Form der als Betriebsausgaben abzuziehenden Absetzungen für Abnutzung bei den insgesamt entstandenen Aufwendungen berücksichtigt. Entsprechend der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Listenpreisregelung sind die hier zu berücksichtigenden Aufwendungen (Absetzung für Abnutzung) zu halbieren. Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Verstehe ich das hier so das man entweder die 0.5% Regelung nutzen kann oder ein Fahrtenbuch. Beim Fahrtenbuch wird dann die Abschreibung halbiert. Wir nutzen in der Firma eigentlich immer ein Fahrtenbuch. Das würden wir dann auch gerne beibehalten anstelle der 0.5%.

Re: GroKo und die Elektromobilität

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Die Auswahl hast du weiterhin.
Mir persönlich geht das aber langsam ziemlich auf den Keks. Ich bin nur noch am schreiben, protokollieren, berichten.
Das Fahrtenbuch wäre zwar weiterhin für uns günstiger, aber bei 0,5% lege ich den Rest als Komfort drauf...
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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LorE hat geschrieben:.... Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Woher hast Du das??

das ist ja der Gipfel :roll: Dann bringt die 0,5% Regelung genau gar nichts. Welcher Arbeitgeber least ein E-Auto für z.B. € 500,-im Monat und kann nur € 250,- steuerlich ansetzen??? Der Selbständige überlegt es sich auch zweimal....

Das ist wieder typisch... die Ausarbeitung der Gesetzestexte übernimmt ein konservativer Beamter. Wenn es so kommen sollte ist das Gesetz kontraproduktiv und verhindert die Verbreitung von e-Firmenwagen. Schöner Shice
Model 3 LR RWD
i3 REx 60Ah von 04/16 - 04/19
Kona Premium von 01/19 - 04/19
Cube Reaction Hybrid Race 500

Canceled: Model3, IPace, Polestar 2

https://ts.la/manfred16247

Re: GroKo und die Elektromobilität

LorE
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Man-i3 hat geschrieben:
LorE hat geschrieben:.... Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
Woher hast Du das??

das ist ja der Gipfel :roll: Dann bringt die 0,5% Regelung genau gar nichts. Welcher Arbeitgeber least ein E-Auto für z.B. € 500,-im Monat und kann nur € 250,- steuerlich ansetzen??? Der Selbständige überlegt es sich auch zweimal....

Das ist wieder typisch... die Ausarbeitung der Gesetzestexte übernimmt ein konservativer Beamter. Wenn es so kommen sollte ist das Gesetz kontraproduktiv und verhindert die Verbreitung von e-Firmenwagen. Schöner Shice
Das habe ich aus dem Gesetzestext. (Link hier im Thread, Seite 43)

Was ist den jetzt das Problem an der Sache? Vorher wurden die Leasing- oder Mietkosten doch ganz und nicht nur zur 1/2 berücksichtigt.

Re: GroKo und die Elektromobilität

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LorE hat geschrieben: Das habe ich aus dem Gesetzestext. (Link hier im Thread, Seite 43)

Was ist den jetzt das Problem an der Sache? Vorher wurden die Leasing- oder Mietkosten doch ganz und nicht nur zur 1/2 berücksichtigt.
Problem?

1. Der Leasingnehmer (Arbeitgeber) kann die Rate nur noch zur Hälfte als Betriebsausgabe absetzen. Das E-Mobil kostet den Arbeitgeber somit mehr. Ergo wird er nicht wollen dass der Arbeitnehmer ein E-Mobil nimmt und ihm zum Verbrenner überreden.

2. Ist der Leasingnehmer der Selbständige kann er bisher (oder ab 2019 nur beim Verbrenner) die Leasingrate (Miete) voll absetzen. Da wir beim Leasing derzeit im Bereich Leasingfaktor 1 arbeiten (1% Neuwert = ca. Leasingrate bei 36 Monaten und 15.000 km p.a.) ein Nullsummenspiel und KEIN Anreiz ein E-Mobil zu fahren:

Beispiel für 2.: BMW i3s, Listenpreis 50.000,- / Leasingrate 500,-

bis 2019: Leasingrate voll ansetzbar 500,- dagegen 1% ohne Fahrtenbuch 500,- Privatnutzung = Summe Null

ab 2019: Leasingrate halb ansetzbar 250,- Rest Privatausgabe dagegen 0,5% ohne Fahrtenbuch 250,- Privatnutzung = Summe minus 250,-

Wenn das so kommt hole ich mir einen Porsche MacanS :mrgreen:
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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Ich bin zwar definitiv kein Steuerexperte, aber ich lese das anders.
Für mich bedeutet das, dass ich bei einem gemieteten oder geleasten Auto nur die Hälfte der Raten privat versteuern muss. Als Unternehmer kann ich selbstverständlich die volle Höhe weiterhin als betriebliche Kosten/Aufwendungen geltend machen.
Wir reden hier ja immer nur von der steuerlichen Belastung des privat genutzen Anteiles.
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Re: GroKo und die Elektromobilität

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lies doch mal...
....Nutzt der Steuerpflichtige ein geleastes oder gemietetes Kraftfahrzeug sind entsprechend die Leasing- oder Mietkosten
nur zur Hälfte zu berücksichtigen.
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