Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

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Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

wdsta
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Schreibfehler korrigiert blöde Autokorrektur
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Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

plock
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Bin mal gespannt ob ich das gleiche Problem haben werde. Hier geht es allerdings um einen A3 e-tron von Audi. Mal sehen wie das BAFA reagiert.
Bzgl. des Problems würde ich zu BMW gehen und denen mit einer 3 wöchigen Frist die Pistole auf die Brust setzen. Wenn bis dahin der Wisch nicht da ist, wird er eben nicht gekauft. Alternativ könntest du den Antrag doch bestimmt zurückziehen und mit dem korrekten Schreiben dann neu stellen, oder?

Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

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Na klar. BMW ist Schuld. .....
Es war zu Beginn nicht kommuniziert worden, welche Daten geprüft werden. Weiterhin wurde nicht von Anfang an mit den herstellern die Details besprochen..... Ich hatte wohl "Glück"
Habe meinen Antrag am 05.07. online eingereicht und gestern den positiven Bescheid erhalten. :-)
BMW i3, SW: I001-18-03-530;

Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

BED
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Ich habe auch Probleme mit der Anerkennung meines Leasingvertrags (Daimler) bei der Bafa!

Nach einem 20 Minütigen Gespräch mit dem Verantwortlichen Ersteller der Richtlinie bei der BaFa bin ich vom Glauben an den Rechtsstaat abgefallen. Reinste Beamten/Behördenwillkür! Was mich am allermeisten ärgert, ist die Tatsache, dass man gegen Leute wie diesen Herrn ***** von der Bafa als normaler Bürger überhaupt keine Handhabe hat!
Hier werden Richtlinien ohne jegliche Fachkompetenz und nach Gutsherrenart erlassen.
Mit solchen Pfeifen wird D das Ziel in 2020 nie erreichen.

Der absolute Höhepunkt des Gesprächs: warum ich denn den Wagen lease und nicht kaufen würde...

Die Fakten:
Bei Daimler wird die "Umweltprämie" (Anteil des Herstellers) als Position der Fahrzeugausstattung mit -2.000 EURO netto berechnet. D.h. der Herstelleranteil ist klar auf der Fahrzeugrechnung ersichtlich.
Da beim Leasing das Fahrzeug mit derselben Fahrzeugrechnung an die Leasinggesellschaft verkauft wird, ist hier der Herstelleranteil ebenfalls klar ersichtlich.

Die von der Bafa geforderte Aufstellung ist nicht nur sinnbefreit sondern m.M. auch entgegen der gesetzlichen Fördervorgaben, denn der nicht-staatliche Förderanteil muss immer vom HERSTELLER kommen - und nicht von Dritten, wie z.B. der Leasinggesellschaft.

Unabhängig vom Ausgang meines Förderantrags werde ich mich auf jeden Fall bei der Bafa und beim BMWI beschweren - auch wenn das nicht viel bringen wird :(

Dem Herrn von der Bafa, der mit seinem kruden "Interpretation der Förderung" (Zitat) die Elektromobilität in D kein Stück weiterbringt - wünsche ich eine ********* sowie die ******** an den Hals. Soll er an den Abgasen *******. Dieser Idiot.

Armes Deutschland.

Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

drilling
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BED hat geschrieben: Unabhängig vom Ausgang meines Förderantrags werde ich mich auf jeden Fall bei der Bafa und beim BMWI beschweren - auch wenn das nicht viel bringen wird :(
Ich würde mich an deiner Stelle auch an die Presse wenden, das bringt am ehesten etwas.

Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

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Habe auch Ärger mit der BAFA. Man verlangt den Vergleich der Leasingrate mit und ohne Umweltbonus des Herstellers (woher ich die Nachweise hernehme ist mein Problem) - aus der Differenz und der Laufzeit will man errechnen, wieviel Umweltbonus an den Leasingnehmer (also an mich) weitergegeben wurde. Siehe Foto!

ABENTEUERLICH! Laut Förderrichtlinie wird der Herstellerbonus berücksichtigt und nicht der Leasinggeber-Bonus!

Bild

Ich rufe den SB morgen mal an und frage ihn nach dem Punkt in der Förderrichtlinie der diese Leasingberechnung verlangt / enthält.
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Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

BED
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Micky65 hat geschrieben: ABENTEUERLICH! Laut Förderrichtlinie wird der Herstellerbonus berücksichtigt und nicht der Leasinggeber-Bonus!

Ich rufe den SB morgen mal an und frage ihn nach dem Punkt in der Förderrichtlinie der diese Leasingberechnung verlangt / enthält.
Viel Erfolg :oops:
Lass Dich gleich mit dem Vorgesetzen Herrn O... verbinden. Auf dessen Mist ist diese Anforderung entstanden, weil er die Vorgaben des BMWI entsprechend interpretiert!

Vielleicht erfolgt ja ein Umdenken, wenn täglich mehrere E-Fahrer anrufen und sich bei Ihm oder besser: bei seinen weiteren Vorgesetzen beschwert?

Hier die Telefonnummern und Ansprechpartner (frei Verfügbar über die Website des Bafa)_

Herr oder Frau Wallraff (Präsident) : 061969082663
Herr oder Frau Fuckerer (Pressearbeit): 061969081452
Herr oder Frau Sattler (Abteilung 4 Wirtschaftsförderung): 061969082288
Herr oder Frau Reuter (Unterabteilung 42 Wirtschaftsförderung): 061969082278
Herr oder Frau Pietrowski (Referat 422 Umweltbonus Elektromobilität): 061969082526

Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

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Hab heute morgen beim BAFA angerufen - direkt beim Sachbearbeiter, Herrn N.

Also fürs Leasing bräuchte man eine Bescheinigung, wie hoch die Leasingraten mit und ohne Elektrobonus sind.
Aus der Differenz ermittelt dann BAFA, ob das Auto förderungswürdig ist. Wie hoch die Differenz sein muss, das konnte mir der Herr vom BAFA leider nicht sagen. Ebenso keinen Bezug zur Förderrichtlinie aufzeigen. (Welcher Punkt / Paragraph...)

Da ich Angst davor habe, dass der Antrag abgelehnt wird, weil dem BAFA die Differenz im Leasing nicht hoch genug ist, oder ich die Unterlagen nicht rechtzeitig einreichen kann, werde ich meinen Antrag stornieren und später im Jahr nochmal einreichen, wenn man genaueres weiß. Lieber gar keinen Förderantrag, als einen abgelehnten.
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Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

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Es wurde ja schon mal diskutiert das es beim Leasing Probleme geben könnte.

Hier wäre eine klare Aussage in der Förderrichtlinie hilfreich gewesen.

Es wird spekuliert das nur der Leasinggeber als Besitzer des Fahrzeuges die Prämie beantragen kann.
Wie er dann die Prämie weiter gibt bleibt ihm überlassen.

Mal sehen wie es weiter geht.....

Re: Erfahrungen mit den Kaufprämie-Anträgen der Bafa

Guin
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Ist es nicht so, dass der Besitzer, also der Leasinggeber, die Förderung beantragt? Wenn nun auch der Leasingnehmer die Förderung beantragt, wäre das dann nicht eine doppelte Förderung des Fahrzeugs?
Ansonsten muss der Leasingnehmer darlegen, dass der Leasinggeber keine Förderung beantragen wird. Oder wie soll das ablaufen?
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