1% Regelung - Situation nach der Förderung

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Bin zwar selbständig, würde mir aber nie für mich ein Leasingfahrzeug kaufen.

Wenn ich Mitarbeiter hätte, sähe das anders aus:
Ich bräuchte mich nicht um den Kauf zu kümmern, würde ein Limit vorgeben und der Mitarbeiter dürfte selbst das Auto aussuchen, da er es ja auch privat nutzen darf.
Gehalt und Autonutzen muss man zusammen sehen und das Finanzamt bekommt die Steuern.

Warum soll auch das Firmenauto nach Feierabend auf dem Firmenhof stehen.
Kann doch wirklich von den Mitarbeitern genutzt werden, ist sinnvoll.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt
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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Strombaer hat geschrieben: Wer würde diese Regelung in Anspruch nehmen, wenn es sich nicht rechnen würde? Niemand!

Ich möchte damit keine Neid- oder Grundsatzdiskussion lostreten, aber die gewerblichen Leasingraten inkl. 1% Versteuerung sind immer deutlich besser, als ein Privatkauf bzw. Privatleasing.
Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität einfach unsinnig. Es kann sich rechnen. Ich bin selbständig und bevorzuge z.B. die 30ct/km. Überleg mal, wie kann das wohl sein??
Was heißt da auch "Steuergeschenk"? Der Staat schenkt nichts, sondern er erlaubt allenfalls, das zu versteuernde Einkommen mit belegbaren Ausgaben zu reduzieren wodurch sich die Steuerbelastung reduziert. Unter einem Geschenk verstehe ich etwas anderes.
Strombaer hat geschrieben:Mir war bewußt, das sich bei dieser Aussage Widerstand regt, aber mal im Ernst:
Ich wollte mit meinem Beitrag niemanden ärgern, aber manchmal finde ich es schon lustig hier..........
Hmm, widerspricht sich irgendwie.

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Bernd_1967 hat geschrieben:Gehalt und Autonutzen muss man zusammen sehen und das Finanzamt bekommt die Steuern.
Ja, aber es gibt auch noch Sozialabgaben. Und soweit ich es überblicke, fallen die bei dieser Regelung unter den Tisch.

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

derchris
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Da überblickst Du falsch
Zoe Intens R240
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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Solarstromer hat geschrieben:
Bernd_1967 hat geschrieben:Gehalt und Autonutzen muss man zusammen sehen und das Finanzamt bekommt die Steuern.
Ja, aber es gibt auch noch Sozialabgaben. Und soweit ich es überblicke, fallen die bei dieser Regelung unter den Tisch.
Ja, sehe ich auch so. Außer bei denen, wo der Krankenkassenbeitrag usw. gekappt ist, weil sie so viel verdienen.
Vielelicht kommt es ja noch wie bei den Direktversicherungen damals.
Da musste auch niemand die Sozialversicherung zahlen, weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer, lediglich pauschal 17% versteuern.
Und viele Jahre später kamen die Renten- und Krankenkassen und wollen ihr Geld. Klagen hat nichts genutzt.
Ende der Geschichte:
Wenn die Lenbensversicherung ausgezahlt wird, muss unvorhergesehen ca. 20% Sozialabgaben nachgezahlt werden !!!

Das zur Planungssicherheit...

Na, wäre ja ein Ding, wenn in ein paar Jahrzehnten sowas nachträglich wegen der Dienstwagennutzung passieren würde.
So nach dem Motto:" Sie sind doch damals xxx km privat mit dem Dienstwaten gefahren. Nun fehlen xxx Euro Sozialversicherung. Bitte nachzahlen!"

Hört sich übertrieben an. - Leider aber denkbar, siehe Direktversicherung.
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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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derchris hat geschrieben:
stromer hat geschrieben:Es bleibt beim Bruttolistenpreis.
woher weisst Du das? Also es ist tatsächlich wohl sehr wahrscheinlich, aber hast Du eine Quelle?

Der Bruttolistenpreis als Grundlage für die 1%-Methode ist gesetzlich geregelt und durch diverse Finanzgerichtsurteile bestätigt.

Kaufst Du ein 10 Jahre altes Auto gilt auch der Bruttolistenneupreis; macht sich gut bei Premiumfahrzeugen jenseits der 100k EUR
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Hallo,

Beitrag auf der Startseite.
http://www.goingelectric.de/2016/06/27/ ... ment-94710

was sagt ihr dazu:

-----------------------------ZITAT BEGINN--------------------
Hallo,

bitte nicht äpfel mit birnen vergleichen.

das problem in der masse ist und bleibt der geldwerte vorteil der zu versteuern ist.
sprich Kia Soul EV 30.790-8500(akku)=22.290
vergleich mit Kia Soul UEFA Euro 2016 Edition=19.990
verschlimmert sich durch den Fahrweg Wohnung Arbeit.
das ist eigentlich nicht viel, aber der benziner ist halt ZUSÄTZLICH
für den Arbeitnehmer UND Arbeitgeber leichter zu händeln.
Wäre für ein reines Elektroauto nur die hälfte als geldwerter vorteil zu versteuern,
so würden viele Arbeitnehmer sich die EVs mal genauer anschauen, aber so?
Ich sehe da für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber keinen Handlungsbedarf.

Stefan
-----------------------------ZITAT ENDE--------------------
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Volt hat geschrieben: was sagt ihr dazu:
ganz schön verwirrter Text bzw. Schreibstil; frag' doch einfach konkret, um was es Dir geht.

Und hier

http://www.goingelectric.de/forum/elekt ... 16687.html

habe ich schon einmal versucht, einige Fragen zu erläutern.
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Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

E03
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Leasingfahrzeuge werden schon seit Jahrzehnten von Dem Doofen Rest bezahlt.
Die meisten privaten Arbeitnehmer kommen nicht in den Genuss dieses Steuergeschenkes.
Es gibt kaum eine Möglichkeit, teurer Auto zu fahren. Der Vorteil für den Gewerbetreibenden besteht darin, daß Liqidität im Unternehmen bleibt und das Eigenkapital kaum belastet wird. Im Gegensatz zur Finanzierung erhöhen sich die Verbindlichkeiten nicht, und Fuhrparkkosten sind sehr genau kalkulierbar. Die 1%- Regelung gilt selbstverständlich auch hier.

Daß Leasing oft in Unternehmen genutzt wird, liegt auch daran, daß die Eigenkapitalbildung gerade in inhabergeführten Klein- und Mittelunternehmen vom Staat durch hohe Steuern und andere Zwangsabgaben wirksam verhindert wird, und viele Firmen mangels Eigenkapital und Liquidität die Leasingkröte schlucken müssen.
:) 2014er e-Golf seit Oktober 2015 und mit Model 3 LR RWD seit Juni 2019 Ölbrennerfrei :)

Re: 1% Regelung - Situation nach der Förderung

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Also erst einmal sind das keine Steuergeschenke, das ist im großen und ganzen Bullshit. Denn der Vergleich zwischen Leasingaufwendungen und Anschaffungskosten zeigt, dass es sich nur um eine Verlagerung zwischen den einzelnen Steuerjahren handelt. Wenn man von steuerlichen Vorteilen sprechen kann, dann höchstens in Form von unterschiedlichen Steuerprogressionstarifbereichen. Sollte ich also meine Leasingaufwendungen mittels hoher Sonderzahlung ins erste Jahr vorverlegen, weil ich dort viel Gewinn erwarte, dann liegt sicher ein steuerlicher Vorteil vor, aber hier von einem "Geschenk" zu sprechen ist total überzogen.

"teuerer" Autofahren? Wenn man vielleicht nicht so liquide ist, dass jede Bank einem Geld für ein Auto gibt, dann ist Leasing meist die letzte Möglichkeit; und das dabei entstehende Risiko lässt sich der Leasinggeber entsprechend bezahlen, ich kann daran nichts verwerfliches erkennen. Sicher richtig ist, dass es für einen privaten Leasingnehmer selten lohnt.

Im übrigen, und das ist sicher OT, Inhabergeführte Unternehmen leiden häufig an betriebswirtschaftlichen Mangelkenntnissen, weshalb die Kapital- und Liquiditätstruktur grottenhaft schlecht ist. Das Problem ist in der Regel hausgemacht und hat nichts mit dem Staat zu tun (es sind nicht immer alle anderen Schuld)
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