Preisangabenverordnung

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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drilling hat geschrieben:Von kostenfreiem Internetzugang redet niemand, der WLAN Hotspot muß nur kostenfreien Zugriff auf die Zahlungswebseite erlauben, der Rest des Internet kann problemlos gesperrt sein.
Am elegantesten wäre es wenn der WLAN Hotspot gleich automatisch die Zahlungswebseite auf den Browser des Kunden erscheinen läßt sobald sich der Kunde mit dem Hotspot verbindet. Dann muß der Kunde nicht erst umständlich eine URL eingeben oder einen QR Code scannen.
Einen eigenen AP für eine 1000Euro Wallbox für einen Zahlungsdienst, welcher erst recht wieder Public Internet voraussetzt??? Und das nur, um den 0,003% der Deutschen mit Smartphone aber ohne vorhandenen Datentarif das Laden zu ermöglichen??ß? :D
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Re: Preisangabenverordnung

drilling
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enabler hat geschrieben:Einen eigenen AP für eine 1000Euro Wallbox für einen Zahlungsdienst, welcher erst recht wieder Public Internet voraussetzt???
Es geht hier um öffentliche Ladesäulen, nicht um Wallboxen. Ein AP kostet fast nix (wird wohl in Zukunft direkt in den Säulen integriert sein) und wie du selbst sagst die Säule muß eh mit dem Internet verbunden sein (besonders wenn man ein webbasiertes Zahlungssystem verwendet).
Abgesehen davon bringt es dir nichts mit mir darüber zu diskutieren, denn so hat es der Gesetzgeber (bzw. irgendwelche Lobbyisten) nun einmal gewollt.
Und das nur, um den 0,003% der Deutschen mit Smartphone aber ohne vorhandenen Datentarif das Laden zu ermöglichen??ß? :D
Muß kein Smartphone sein, ich würde mir ein billigst Tablet ins Handschuhfach legen. Finde es aber auch blöd das ich so etwas dabei haben muß nur um an solchen Ladesäulen zu zahlen, und nur damit sich der Ladesäulenbetreiber ein Touchdisplay an der Säule spart.
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