NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

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Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

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fbitc hat geschrieben:das ist natürlich nicht gut, das stimmt. Aber es gibt hier im Forum auch schon einige, die Screenshots machen vorm Laden und dies dann den Abrechnern (nicht nur NM) unter die "Nase" halten.
Kundenfreundlich ist das natürlich nicht (und auch nicht transparent, vollkommen klar)
Genau das habe ich getan und habe die oben stehende Antwort bekommen
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Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

fbitc
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dann würde ich nicht lange zögern und die GL anschreiben; notfalls unter zu Hilfenahme eines RAs (je nachdem, um welchen Betrag es geht)

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

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  • Vanellus
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In diesem Fall ist die Preisangabe in der NM-App aber richtig. Ein Recht darauf, dass sie falsch sein muss, gibt es nicht. Will man sich beschweren, dass die Preisangabe stimmte?
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
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Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

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Woher soll man denn wissen, dass diese richtig ist? Wenn newmotion selber schreibt, dass sie nicht garantieren können, dass diese Angaben stimmen
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Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

Gerhard, OA
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mehr bezahlen als angegeben würde ich nicht. Wenn New Motion das Geschäft wegen Irrtum anfechten will, können sie den Strom gern bei mir abholen.
Wenn man lädt, obwohl kein Preis angegeben ist, geht man eben das Risiko ein. Einen Anspruch auf kostenlose Ladung gibt es vermutlich nicht.

Wobei sich immer die Frage stellt, wie sich der Schaden zum Streitwert verhält. Oder in paar Schuhnummern kleiner, wieviel Aufwand man dafür treiben will. Evtl. stellt sich ja auch ein Lerneffekt ein.
Zoe 01.2015

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

malbrecht
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Moin,

mich interessiert, ob schon jemand (juristische) Erfahrung im Bereich Abrechnung gesammelt hat. Grundsätzlich kann man ja erstmal jeder Rechnung widersprechen, im Zweifel muss der Rechnungsteller nachweisen, dass die Rechnung korrekt erstellt wurde und dass das Zahlungspflichtige die Kosten vorab hat einsehen können.
Bei meiner Auto-Abholung hatte ich nun mehrmals das Problem, dass ich keinen Internetempfang hatte, mir die Apps also keine Auskunft gegeben haben - und die "Säule" mir keine Preisinformationen ausgespuckt hat. Ich konnte mich also ÜBERHAUPT NICHT über die anfallenden Kosten informieren, MUSSTE aber kaufen, weil ... keine Restreichweite mehr. Und ich kann ja nicht ein Auto in den Straßenverkehr einbringen, von dem ich weiß, dass es gleich liegenbleibt. Laut meiner Frau kann ich aber auch nicht einfach in der Pampa (also in NRW) stehen bleiben.

Kurz: Dass in Sachen Abrechnung derzeit ein bisschen "in new motion" ist (sorry, couldn't resist), weiß ich. Aber hat jemand eine KLARE Auskunft darüber, ob sich die Service-Anbieter (Newmotion und Co) "alles erlauben" können?

Marc Albrecht
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

fbitc
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malbrecht hat geschrieben:Bei meiner Auto-Abholung hatte ich nun mehrmals das Problem, dass ich keinen Internetempfang hatte, mir die Apps also keine Auskunft gegeben haben - und die "Säule" mir keine Preisinformationen ausgespuckt hat. Ich konnte mich also ÜBERHAUPT NICHT über die anfallenden Kosten informieren,
mal abgesehen von Deiner "Zwangslage"... aber das wäre auch ungefähr so, als wenn ich im Restaurant einen "guten Roten" bestell (nicht den Ober frage, nicht in die Karte schaue usw.) und dann bei der Abrechnung feststelle, ups... Fläschen kostet 100 Euro...

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

malbrecht
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> aber das wäre auch ungefähr so, als wenn ich im Restaurant einen "guten Roten" bestell (nicht den Ober frage, nicht in die Karte schaue usw.) und dann bei der Abrechnung feststelle, ups... Fläschen kostet 100 Euro...

Nein.

Denn in der Nähe der beiden Säulen, die ich benutzt habe, gab es keine Ober, die ich hätte fragen können. Und die Karte (App UND SÄULE) hat keine Preise ausgewiesen. Ich hatte also keine Möglichkeit, den Preis überhaupt in Erfahrung bringen zu können (die Voraussetzung, dass Internet für das Abrufen eines Preises vor Ort notwendig ist, erscheint mir juristisch nicht haltbar zu sein - ich bin aber Laie!)

Marc Albrecht
Ich habe verstanden: Eine persönliche Meinung zu äußern gilt manchen hier als Gotteslästerung, Dummheit, Angriff und Abscheulichkeit. Diese Menschen bitte ich kurzfristig mich zu ignorieren und mittelfristig auszusterben.

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

fbitc
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ob das juristisch haltbar ist oder nicht, kann ich auch nicht beurteilen; Du hättest Dir aber vor Fahrtantritt die Ladesäulen auf Deinem Weg evtl. hier im Verzeichnis anschauen können und dich über evtl. Kosten informieren. Das soll jetzt nicht besserwisserisch klingen, aber zu meinem Vergleich vorhin will ich damit sagen - du hast scheinbar nicht alle Möglichkeiten zur Informationssammlung genutzt (Ober, Karte - App, Internet, Betreiber...)
In wie weit solche Sachen jetzt dem Kunden zumutbar sind und sein dürfen... das ist wohl die Kernfrage.

Re: NewMotion - Vorsicht bei Zeitabrechung!

mifrjoar
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Ich werfe da mal ein paar noch fehlende Begriffe in den Raum:

- markt- und ortsüblicher Preis
- Wucher
- Ausnutzung einer Notlage


Ich sehe das so, dass Du die 100 Euro für den roten zahlen musst, weil vermutlich orts- und marktüblich.

Übersteigt ein geforderter Preis den orts- und marktüblichen Preis erheblich kann das Wucher sein.
Es wäre zu überprüfen ob die extrem hohen Kosten nicht schon den Tatbestand von Wucher erfüllen, zumal ja angeblich fürs Parken extra bezahlt werden musste.

Die Ausnutzung einer Notlage ist unzulässig.

Ich würde den Dialog auf recht hoher Ebene suchen und im Zweifel sogar Klage erheben.
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