Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

drilling
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TMi3 hat geschrieben:Dass in den meisten Hochhäusern die Stromzähler im Keller sind und bis zum Backofen im 15. Stock schon mal 10% Verlusste aufgelaufen sind, hat das Eichamt bisher auch nicht gestört.
Wenn man den selben Unsinn x-mal wiederholt wir er auch nicht wahrer. Man zahlt für den Strom am Übergabepunkt, das ist zu Hause der Zähler und an der Säule ist es an der Ladebuchse bzw. vor dem fest angebrachten Ladekabel.

Das Rumgemotze von Einigen hier deutet für mich darauf hin das ihr für Ladesäulenbetreiber arbeitet, denn für Endverbraucher wie mich sind diese Regeln vom Eichamt als sehr positiv anzusehen.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Das ist eine Frage der Definition. Nur weil es für den Betreiber einfacher ist alle Zähler im Keller zu haben. In anderen Ländern ist das durchaus anders. Da ist der Zähler in der Wohneinheit. Im Übrigen kennt man im gewerblichen Bereich auch die Abrechnung per Leistungsmessung.

Wer hat den festgelegt, dass der Übergabepunkt im Gerät vor dem festen Ladekabel sein soll? Genauso könnte man den Übergabepunkt am Stecker im Ladekabel festlegen. Oder eben auch vor der AC/DC Wandlung.

Der Endverbraucher wird den ganzen Mist zahlen und keinen Vorteil davon haben. Ob an der Säule vor der AC/DC Wandlung gemessen wird und die kWh 0.50 EUR kostet oder ob nach der Wandlung gemessen wird und die kWh dann 0.60 EUR kostet ist doch Jacke wie Hose. Ausser dass die Säulen teurer werden. Wenn die ersten kleinen Anbieter ihre Säulen mit Hinweis auf den Abrechnungswahnsinn abbauen, wird das Gejammer gross sein.

Für mich ist eine Abrechnung pro Minute völlig ok. Da kann ich mir vorher ausrechnen, was mich 20 Minuten kosten und gut. Klar ist dann nicht 100%ig klar, wieviel kWh ich bekomme. Aber das ist eh nicht die Grösse, die mich interessiert. Interessant wäre wieviele km ich damit fahren kann. Das ist die für mich relevante Grösse.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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drilling hat geschrieben:Das Rumgemotze von Einigen hier deutet für mich darauf hin das ihr für Ladesäulenbetreiber arbeitet, denn für Endverbraucher wie mich sind diese Regeln vom Eichamt als sehr positiv anzusehen.
Natürlich sind sie das nicht. Die Kosten für die geeichten Messgeräte und das eventuelle Verbot effizienter Abrechnungsmethoden führt natürlich dazu, dass die Preise steigen. Was ist mir lieber: Eine kWh, welche komplett geeicht abgemessen ist und €0,60 kostet, oder ein Preis, der vielleicht teilweise auf Zeitabrechnung basiert, und dadurch der effektive kWh-Preis vor dem Laden nicht exakt bestimmbar ist, aber vermutlich zwischen €0,40 und €0,50 liegt?

Das ganze mit dem Eichen ist doch bei einem Elektroauto Quatsch. Es muss nur verboten sein, dass absichtlich falsch abgerechnet wird. Im Elektroauto kann man ja recht gut ablesen, was geladen wurde; die Ladeverluste lassen sich auch schätzen; ein schwarzes Schaf würde also früher oder später auffliegen.

Wichtiger ist meiner Meinung nach, dass klar ist, wie der Preis berechnet wird, den man letztendlich bezahlen muss.

Ich schlage den Neuen Europäischen Ladezyklus vor. Hier wird eine Ladestation durch den Hersteller im Labor getestet: einige gängige Elektroautos werden angeschlossen, und es wird gemessen, wieviel von der durch die Ladesäule gemessenen Energiemenge im Akku ankommt. Es wird dann ein Durchschnitt über verschiedene Ladeprofile genommen (mal eine Vollladung, mal nur ein Teil, mal im hohen SOC-Bereich, mal im niedrigen). Die durchschnittliche Effizienz des im Labor ermittelten Wert wird dann auf der Ladesäule als NELZ-Effizienzwert angegeben.

Was dann der tatsächliche Wert genau ist, wenn die Temperaturen sehr kalt (z.B. unter 16°C) oder sehr warm (z.B. über 25°C) sind, oder die Ladestation mehrmals hintereinander ein Fahrzeug vollladen muss und somit über längere Zeit die volle Leistung abgeben muss, ist dann nicht so wichtig.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Vanellus hat geschrieben: 3. Mein Satz bezieht sich auf AC-Ladesäulen. Wenn sich jemand tot stellt und sich bis zum 1.4.2019 nicht rührt, muss er damit rechnen, dass ihm das Eichamt die Säule stilllegt. Keine besonders intelligente Verfahrensweise des Betreibers. Wird aber bestimmt einige geben, die sich dann hier über Behördenwillkür beschweren.
Wenn aber das Eichamt z.B. alle Säulen mit OCCP 1.5 für untauglich erklärt und der Hersteller keine Abhilfe schafft, dann kann ich die Säule/Wallbox auch nur noch abbauen.
Eine Ertrag ist ja in 2-3 Betriebsjahren noch keinem Betreiber gelungen, deshalb würde ich, wenn ich z.B. nicht ein Stadtwerk oder Energieversorger (mit gewissem öffentlichen/politischen Druck) bin, die Säulen Ersatzlos abbauen.

Es ist ja bis heute nicht klar, welche Säulen/Wallboxen Einrechtlich ok sind und es auch über einen Horizont von 8-10 Jahren sein werden.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Die Regierung, die per Gesetz De-Mail zum sicheren Übertragungsweg erklärt hat, obwohl technisch am De-Mail-Server eine Ent- und Neuverschlüsselung stattfindet, sieht sich nicht in der Lage der Eichbehörde passende Vorgaben zu machen. Man könnte meinen man ist in Schilda ...

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Also echt manchmal habe ich den Eindruck ihr könnt nur ans hier und jetzt denken.

Es geht hier doch darum die korrekten Weichen für die Massen-Emobilitat zu stellen, alles was bisher war war doch nur oft sehr kundenunfreundliches Herumexperimentiere was Mess-, Abrechnungs- und Bezahlmethoden angeht, sowohl von den Ladesäulenherstellern wie auch von den Betrieben.

Kein Betreiber kann aktuell mit Ladesäulen Profite machen, egal mit welcher Meß- und Abrechnungsmethode und das wird auch noch einige Jahre so bleiben bis mindestens 10-20% aller Autos E-Autos sein werden.

Ladesäulenbetreiber werden aber, trotz Aussicht auf Verluste für die kommenden Jahre, trotzdem weiterhin Säulen aufstellen, denn es geht ihnen ja darum sich zu positionieren und Standorte zu sichern.
In 5 jahren, wenn man vielleicht anfangen kann Profite zu machen, werden die besten Standorte alle schon vergeben sein.
Zuletzt geändert von drilling am Fr 8. Dez 2017, 18:14, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Das gilt für große Betreiber, kleinere lokale Akteure wenigen Ladepunkten, die eigentlich dafür sorgen, dass ein Wettbewerb entsteht, werden sich zurückziehen. (kleine Unternehmen mit ein paar Säulen, Genossenschaften usw.)
Da kann man natürlich "juhu" schreien, wenn so "benutzerfreundliche" Monopole entstehen, man kann sich aber auch ärger wie ich es als solcher Akteur mit 3 öffentlichen Säulen tue.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Tho hat geschrieben:Das gilt für große Betreiber, kleinere Akteure, die eigentlich dafür sorgen, dass ein Wettbewerb entsteht, werden sich zurückziehen. (kleine Unternehmen mit ein paar Säulen, Genossenschaften usw.)
Das ist leider ein generelles Problem des kapitalistischen Systems in dem wir leben, ist bei Tankstellen ja auch nicht anders, unabhängige Tankstellen sind auch selten und nicht besonders profitabel.

Der Grund ist aber der ungleiche Zugang zum Kapital (ein großer Konzern kann ohne Probleme Säulen finanzieren die erst in 5 Jahren anfangen werden Profite zu machen, während eine Genossenschaft oder kleine Firma nie von einer Bank Geld dafür bekommen würde), nicht die Regeln des Eichamts oder die LSV.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Gegen eine Vorgabe, wie es in Zukunft aussehen soll spricht absolut nichts, darauf können sich auch die Hersteller einstellen.
Aber bitte, bitte liebe Eichämter lasst die Hände vom Bestand. Streich mal im europäischer Raum alle (T)NM lolo, Keba und andere höchstwahrscheinlich eichrechtlich nicht kompattible Ladestationen. Dann macht das Elektroautofahren wieder Spaß als echtes Abenteuer. :lol:
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Die Säulen kann man dann billigst auf ebay kaufen und in den Nachbarländern installieren. Gefällt mir! ;)
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