Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässig

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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Meines Wissens unterligt die Zeitmessung nicht dem Eichrecht.
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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EVduck hat geschrieben:Meines Wissens unterligt die Zeitmessung nicht dem Eichrecht.
Das kommt wohl auf den Zweck an. Wenn damit indirekt Strom gemessen wird, befinden wir uns mindestens in einer Grauzone.

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

flow2702
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Curd hat geschrieben: Soso,

der zuständige "Betrieb" des MEN stellt sich allerdings öffentlich so dar:

Die Ziele des Mess- und Eichwesen Niedersachsen
DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DER EICHVERWALTUNG SORGEN FÜR RICHTIGES MESSEN IM HANDEL, UMWELTSCHUTZ, ARBEITSSCHUTZ UND BEI AMTLICHEN KONTROLLEN.

Den meisten Bürgern ist nicht bewusst, wie häufig sie im täglichen Leben mit dem Eichwesen in Berührung kommen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt sorgen die Mitarbeiter der Eichverwaltungen dafür, dass sich der Bürger beim Einkaufen messbarer Güter auf die richtige Anzeige der Menge verlassen kann.
So sieht es aus, ich sage ja, Betriebsblindheit.

Naja, Zeit, mal einen Brief an die Eichbehörden zu schreiben. CC Verbraucherschutz?

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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EVduck hat geschrieben:Meines Wissens unterligt die Zeitmessung nicht dem Eichrecht.
Doch, auch die Zeit unterliegt dem Eichrecht. Sowohl Leistung als auch Zeit sind eichrechtsrelevante Größen.

Das Messergebnis muß auch unmittelbar nach Abschluß des Ladevorganges sichbar sein und dauerhaft lokal aufgezeichnet werden, sofern keine gesichterte Übertragung auf ein Drittgerät vorhanden ist.
Gruß Ingo

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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USB Stick? ;)
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Spüli hat geschrieben:Doch, auch die Zeit unterliegt dem Eichrecht. Das Messergebnis muß auch unmittelbar nach Abschluß des Ladevorganges sichbar sein und dauerhaft lokal aufgezeichnet werden, sofern keine gesichterte Übertragung auf ein Drittgerät vorhanden ist.
d.H. jeder Parkautomat ist geeicht? Oder müsste es zumindest sein? Die Uhren im Hallen-/Frei-/Spaßbad auch? Im Schwimmbad? Echt jetzt?
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh in D unzulässig

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rolandp hat geschrieben:Das sollten nun mal die Politiker einen Ministererlass an die Eichbehörden loslassen, das beide Standards zulässig sind !
Das kostet dann 0,-€ und Allen ist geholfen !
Der dicke Siggi muss sich aber erst um Tengelmann kümmern (da kriegt er was zu Essen, Strom braucht er nicht) und kriegt das auch nicht durch.
Gerade keine Lust auf GE.
Geht Radfahren, ist schöner.

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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EVduck hat geschrieben:d.H. jeder Parkautomat ist geeicht? Oder müsste es zumindest sein?
Nein,
es geht speziell um Ladesäulen. Dort ist es etwas spezieller.

Wenn der Zeittarif sich zum Beispiel auf den Parkplatz bezieht (Parkplatz plus Lademöglichkeit) wäre es einfacher. Aber da hier nicht die Park- sondern Ladezeit erfasst werden soll, schlägt das Eichamt zu. Bis zum Jahresende soll ja eine Stellungnahme kommen. Warten wir es mal ab.
Gruß Ingo

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Was ist denn an einer Ladesäule spezieller als an jeder anderen Dienstleistung, die zeitbasiert abgerechnet wird?
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Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

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Spüli hat geschrieben:Aber da hier nicht die Park- sondern Ladezeit erfasst werden soll, schlägt das Eichamt zu.
Also kann ich nicht nur alle kWh-basierten Abrechnungen sondern auch alle zeitbasierten Abrechnungen anfechten?
Coooool. :mrgreen: :twisted: :mrgreen: :twisted: :mrgreen: :twisted:
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