Charge & Fuel Preisänderung

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Re: Charge & Fuel Preisänderung

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  • Jogi
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Cerebro hat geschrieben:Könnte ein Moderator die Dikussion um Tarife vielleicht mal in einen separaten Thread auslagern. Das hat alles nichts mehr mit dem Threadtitel zu tun. :back to topic:
Sorry, aber das empfinde ich als Zumutung.
Als unbeteiligter soll sich nun ein Mod die ganzen Beiträge zusammensuchen, die nicht unmittelbar mit dem Threadtitel zu tun haben und dann womöglich auch noch in verschiedene Threads verschieben, wo sie dann ggf hinpassen könnten?
- Nee, Leute, die Zeit habe ICH zumindest nicht...
Als Junge dachte ich, ich werde mal ein alter, weiser Mann.
Jetzt schaut, was aus mir wurde: Ein alter, weißer Mann.
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Re: Charge & Fuel Preisänderung

Schüddi
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isolar hat geschrieben:Vor allem wäre eine zeitnahe Kommunikation seitens VWFS über die Ausgestaltung der kWh Tarife wünschenswert.
Buche ich mir nun als Alternative die EWE Ladekarte, bin ich 12 Monate dran gebunden.

Möglicherweise ziehe ich sogar einen Stromanbieterwechsel dahin in Erwägung.

Wenn VWFS zeitig mit einem guten kWh Angebot um die Ecke kommt, kann ich mir den ganzen Aufwand sparen.
Sind eben auch 35€/Monat. Könnte sich durchaus lohnen. Also ich lade min 20mal im Monat, letzten Monat für 68,29€ mit C&F.
Jetzt muss ich nur noch herausfinden ob ich auch an EnBW Säulen damit laden kann. Da werde ich noch nicht schlau aus der HP

Re: Charge & Fuel Preisänderung

BurkhardRenk
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Die Formantwort von VWFS bekam ich auch und muss sagen, dass sie mich wiederum entsetzt hat. Meine Anregung, für die PHEV einen angemessenen Tarif zu finden, wurde nicht mal beantwortet :evil: . Die Behauptung, das Ladeverhalten von PHEV untersucht zu haben und damit auf die 5,90 zu kommen ist eine so dreiste Lüge dass VW als Marke für mich gestorben ist, und für viele andere Betroffene auch. A3 etron und Golf GTE können maximal 2H 5min laden, und maximal 7,2 KWh laden, alles oberhalb von 3 Euro pro Ladung erfüllt den Straftatbestand der Wucherei.

Denkt bei VW wirklich jemand, dass ein Kunde, der dies erlebt hat, in Zukunft wieder eine E-Auto von VW kauft? Bei uns ist nun die Entscheidung zugunsten des Ioniq Hybrid als Nachfolger des A4 gefallen.

Re: Charge & Fuel Preisänderung

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Ah, Ioniq, da wo es gar nicht erst ne Karte gibt?

Ich bin offenbar zu blöd für die geistige Transferleistung von einem kostenlosen (im Sinne von Anschaffung/Grundgebühr) Angebot der VW Financial Services zu dem Auto ansich.

Ist das Auto jetzt unbenutzbar? Nein. Gibt es alternativen zur C&F? ja.

Lasst da mal die Kirche im Dorf. Klar sind die aufgerufenen Pauschalen zu hoch, nicht nur für euch PHEV Fahrer. Aber niemand zwingt euch die Karte weiter zu verwenden.

Wenn mich etwas abhalten würde nochmal ein VW BEV zu kaufen wäre das eher das leidige Thema CarNet.
Unser Blog zur Elektromobilität, e-Golf und Ioniq: https://1.21-gigawatt.net

Re: Charge & Fuel Preisänderung

fredpfi
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Hallo Zusammen,

Um den Thread mal wieder auf das ursprüngliche Thema zurückzuführen... ich habe VWFS angeschrieben und aus drei fundamentalen Gründen, nochmals inständig darum gebeten von der undurchdachten und absurden Änderung des Abrechnungsmodells Abstand zu nehmen:

1. Zeitmesser sind nicht eichpflichtig: Eine Zeit-basierte Abrechnung, ohne die abgegebene Strommenge zu nennen, - wie bisher erfolgt - sollte weiterhin möglich sein. §1 MessEG regelt klar den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und Zeitgeber sind nicht im Anwendungsbereich, gemäß Anlage 1 MessEV, Nr. 12, Punkt g) Parkuhren und Parkscheinautomaten sogar explizit ausgenommen - weiß jemand mehr darüber warum für eine zeitbasierte Abrechnung ohne Angabe der abgegebenen Strommenge das Eichrecht gelten sollte?

2. Einbrechen der Nutzung: Elektromobile werden zur Langlebigkeit besser kurz und häufig geladen (Ladezustand zwischen 20% und 80%) als ganz entleert vollständig wieder aufgeladen, wie das neue Abrechnungsmodell es unterstützen würde. Ein überwiegender Teil der Elektrofahrzeug-Halter, inklusive meiner selbst, werden den VWFS Dienst nicht mehr nutzen und in Zukunft auf andere Kartenanbieter zurückgreifen.

3. Auswirkung auf die städtische Ladeinfrastruktur / Missbrauch: In Situationen, die eine Langzeitnutzung rechtfertigen werden Sie einen exorbitanten Anstieg des Missbrauchs erfahren. Viele Ladeparkplätze sind als "für Elektrofahrzeuge während des Ladens frei" gekennzeichnet - derzeit beschäftigt ein BMW i8 Besitzer (offensichtlich verreist), der seit mehreren Wochen an einer Ladesäule in Stuttgart angeschlossen ist, das Ordnungsamt, die Polizei, die EnBW als Lädesäulen Anbieter und die Elektrofahrzeug-Besitzer - offensichtlich weil sein Ladekarten-Anbieter ein ebensolches Pauschalmodell anbietet. Es wird durch das Pauschalmodell ein Anreiz geschaffen, ggf. über Wochen hinweg die öffentliche Ladeinfrastruktur zu blockieren und den Ausbau der Elektromobilität durch derartigen Missbrauch zu behindern, anstatt Langzeit-Parkflächen zu nutzen.

Evtl könnt ihr ja ebenfalls mit ähnlichen Punkten an VWFS schreiben aber insbesondere zu Punkt 3 interessiert mich eure Erfahrung - habt ihr so etwas schonmal erlebt?

Re: Charge & Fuel Preisänderung

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Ich war als Fahrer eines GTE über das Schreiben auch sehr enttäuscht/erbost und hatte meine Kündigung schon geschrieben. Ich habe dann, bevor ich die Kündigung abgeschickt habe, doch noch mal bei der im Schreiben angegebenen Telefonnummer angerufen. Ich hatte eine freundliche Dame am Apparat, die (einigermaßen glaubhaft ;)) Verständnis für meine Verärgerung äußerte und beteuerte, VW sei durch das Eichrecht zu der Änderung gezwungen. Der neue Tarif sei nur eine "Übergangslösung" bis ein besserer, eichrechtskonformer Tarif angeboten werden kann. Ich habe mich dann überzeugen lassen, den Vertrag doch nicht zu kündigen, sondern die Karte in der "Übergangszeit" (wie lange auch immer die dauern mag) einfach nicht zu benutzen. Solange VW keine Grundgebühr einführt, kann's mir ja im Prinzip egal sein, dass die Karte ungenutzt verstaubt. :P
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Re: Charge & Fuel Preisänderung

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  • Tetris L
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fredpfi hat geschrieben: 1. Zeitmesser sind nicht eichpflichtig: Eine Zeit-basierte Abrechnung, ohne die abgegebene Strommenge zu nennen, - wie bisher erfolgt - sollte weiterhin möglich sein. §1 MessEG regelt klar den Anwendungsbereich dieses Gesetzes und Zeitgeber sind nicht im Anwendungsbereich, gemäß Anlage 1 MessEV, Nr. 12, Punkt g) Parkuhren und Parkscheinautomaten sogar explizit ausgenommen - weiß jemand mehr darüber warum für eine zeitbasierte Abrechnung ohne Angabe der abgegebenen Strommenge das Eichrecht gelten sollte?
Genau das hab ich mich auch gefragt!

Vielleicht muss der Ladesäulenbetreiber die zeitabhängige Preiskomponente nur als "Parkgebühr" deklarieren - was ja auch plausibel und sinnvoll ist. Es gibt ja bereits vereinzelt Ladesäulen, an denen man zusätzlich auch noch einen Parkschein ziehen muss. Da muss man doch beides in einer Abrechnung kombinieren dürfen?!
Mein e-Auto: VW Golf GTE Plug-in-Hybrid

Re: Charge & Fuel Preisänderung

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Tetris L hat geschrieben: Vielleicht muss der Ladesäulenbetreiber die zeitabhängige Preiskomponente nur als "Parkgebühr" deklarieren
Ich denke, dass die fehlende Authentifizierung des Ladekunden z.B. mittels kryptographischer Signatur das eigentliche Problem der Eichbehörden darstellt, nicht die Diskussion Zeitabrechnung vs. Energieabrechnung. Die Pauschalabrechnung wurde von den Eichbehörden wohl als Ausweg geannt, weil diese nicht im dem Eichrecht zu unterliegen scheint. Dabei ist dann wohl egal ob die Authentifizierung des Ladekunden (also: wer zahlt eigentlich die Rechnung?) abgesichert ist oder nicht.

Dass alle Anbieter auf Pauschalabrechnung umstellen ist seit März bekannt :?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Charge & Fuel Preisänderung

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  • Tetris L
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mweisEl hat geschrieben:Ich denke, dass die fehlende Authentifizierung des Ladekunden z.B. mittels kryptographischer Signatur das eigentliche Problem der Eichbehörden darstellt, nicht die Diskussion Zeitabrechnung vs. Energieabrechnung. Die Pauschalabrechnung wurde von den Eichbehörden wohl als Ausweg geannt, weil diese nicht im dem Eichrecht zu unterliegen scheint.
Wie von fredpfi erklärt unterliegen Zeitmesser für Parkgebühren ebenfalls nicht dem Eichrecht.

Dazu ein Auszug aus diesem Infoblatt des sächsischen Eichamtes:
http://www.eichamt.sachsen.de/download/ ... i_2015.pdf

Dort heißt es in Abschnitt 2.7:
"Wie steht das Eichrecht zur Pauschalabrechnung von Fahrstrom?
Wird Energie verschenkt oder pauschal ohne Mengenbeschränkung („Flatrate“) abgerechnet, gibt es keine Eingriffe des Eichrechts. Jedoch muss bei der Pauschalabrechnung auf jegliche Angaben von Messwerten zu Abrechnungszwecken verzichtet werden. Zu diesen Pauschalabrechnungsverfahren gehört auch der Ansatz, die Ladeenergie ungemessen pauschal mit einer Parkgebühr abzurechnen."
Nach diesem Ansatz könnte der Ladesäulenbetreiber argumentieren, dass die Zeit nicht zur Berechnung der Energie oder der Strommenge verwendet wird, was ja auch tatsächlich nicht der Fall ist, denn wenn der Akku voll ist, läuft die Zeit weiter, aber Energie/Strom nicht. Energie/Strom werden also pauschal abgerechnet bzw. verschenkt. Zeitabhängig wird nur die Parkgebühr berechnet, nicht die Energie-/Strommenge! Mit dieser Argumentation wird auch die in Abschnitt 2.4 beschriebene Eichpflichtigkeit der Zeitmessung ausgehebelt, da die Zeit nicht der Abrechnung des Stromes dient.
Mein e-Auto: VW Golf GTE Plug-in-Hybrid

Re: Charge & Fuel Preisänderung

jhg
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fredpfi hat geschrieben:derzeit beschäftigt ein BMW i8 Besitzer (offensichtlich verreist), der seit mehreren Wochen an einer Ladesäule in Stuttgart angeschlossen ist, das Ordnungsamt, die Polizei, die EnBW als Lädesäulen Anbieter und die Elektrofahrzeug-Besitzer - offensichtlich weil sein Ladekarten-Anbieter ein ebensolches Pauschalmodell anbietet.
Bist du sicher, dass das so ist?
Das würde in Stuttgart keinen Sinn machen, denn dort kann man mit einem Elektroauto überall kostenlos parken.
Das muss nicht angeschlossen sein.
Und die ENBW kann die Säulen abschalten und dann lässt sich auch das Kabel ziehen.

Prinzipiell stimme ich dir zu, das ist alles nicht ideal für die Nutzer der Ladesäulen.
Aber das Beispiel scheint unpassend.
ID.3 1st Max
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