Mietvertrag für Batterie?

Alles zum Energiespeicher eines Elektroautos

Re: Mietvertrag für Batterie?

Brownie
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harlem24 hat geschrieben:Meines Wissens gibt es in Deutschland keine legale Möglichkeit ein Fahrzeug mit Mietakku zu kaufen ohne danach einen entsprechenden Mietvertrag zu unterschreiben.

Nochmal, Du kannst so ein Fahrzeug nicht gutgläubig erwerben, zumindest keinen Zoe, Leaf oder Smart.
Spätestens der Richter des entsprechenden Amtsgerichtes wird Dir das nicht abnehmen und bis es soweit kommt, hat der Akkueigentümer diesen schon lange entfernt oder zumindest aus der Ferne das Laden deaktiviert.

Die Batterie mag im Besitz des Autoverkäufers sein, aber Du kannst daran immer noch keine Eigentumsrechte erwerben, weil sie Dir der Verkäufer nicht übertragen kann...

Eigentlich nicht so schwer...

CHris
Das sagst Du als Laie. Deshalb hatte ich ja um juristisch fundierte Antworten gebeten. Es gibt einen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum. Deshalb kann auch ein Nichteigentümer/Besitzer einem anderen Eigentum verschaffen.

Bei der Zoe gebe ich Dir recht, hier kann der Käufer nicht gutgläubig sein, beim Leaf weiß ich es nicht und beim Smart ist es meiner Meinung nach möglich. Wie Du schreibst, eigentlich nicht so schwer ....
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Re: Mietvertrag für Batterie?

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Wenn Du rechtlich fundierte Antworten haben willst, warum nimmst Du nich einfach Geld in die Hand und fragst einen Anwalt.
Die Wahrscheinlichkeit hier "rechtlich fundierte" Antworten zu bekommen ist doch eher gering, oder?

CHris
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Mietvertrag für Batterie?

Brownie
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Ob die Wahrscheinlichkeit gering ist, kann ich nicht sagen. Bin ja neu hier.

Eigentlich suche ich ja nur nach einer Bestätigung, ob das richtig ist, was ich denke.

Wenn das so wäre, wäre es eine Möglichkeit für alle, ein Auto mit Batterie aber ohne Zwang zum Abschluss eines Mietvertrages zu bekommen.

Re: Mietvertrag für Batterie?

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Hallo Brownie, Du hast mich nicht richtig verstanden:

Der private Verkäufer weiß ja von dem Problem und dieser besorgt sich von Renault den entsprechenden Übernahme / Batteriemietvertrag. Den unterschreibst Du neben dem Kaufvertrag, wenn nicht kannst Du ohne Auto wieder gehen.

Also Du bekommst keine ZOE mit ohne diesen zu unterschreiben!
Model S / EQA 250 / Buzz Cargo / NIU GTS

Re: Mietvertrag für Batterie?

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Du kannst das vergleichen mit einer Leasingübernahme. Hier meldet der aktuelle Leasingnehmer der Leasinggesellschaft die Übergabe. Der neue wird geprüft und der Neue erhält erst nach Unterschrift und Genehmigung das Fahrzeug.

Bei dem Batteriemietvertrag ist es zwar ein wenig einfacher, weil hier nicht eine so gute Bonität vorliegen muss, aber der Ablauf ist schon der Gleiche.
Model S / EQA 250 / Buzz Cargo / NIU GTS

Re: Mietvertrag für Batterie?

Brownie
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Ollinord hat geschrieben:Hallo Brownie, Du hast mich nicht richtig verstanden:

Der private Verkäufer weiß ja von dem Problem und dieser besorgt sich von Renault den entsprechenden Übernahme / Batteriemietvertrag. Den unterschreibst Du neben dem Kaufvertrag, wenn nicht kannst Du ohne Auto wieder gehen.

Also Du bekommst keine ZOE mit ohne diesen zu unterschreiben!
Danke für Deine Antwort, wie es in der Praxis abläuft, weiß ich nicht. Wenn es so ist wie Du schreibst, dann geht mein Weg natürlich ist. Ist es wirklich immer so, dass ich zugleich mit dem Kaufvertrag für das Auto auch einen Mietvertrag für die Batterie unterschreibe?

Bei Renault geht es ohnehin nicht, weil hier ja bekannt ist, dass Renault nur vermietet. Ist es beim Smart auch so?

Re: Mietvertrag für Batterie?

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Moin!
Beim Smart kann man sich wohl auch später noch zum Kauf des Akku entscheiden. Der Preis bleibt aber gleich. Das Geld geht dann auch nicht an den Händler, sondern wird sofort an die Zentrale durchgeleitet. Mit dem Kaufakku hat man dann auch auch die Möglichkeit bei den Inspektionen ein paar Euro zu sparen.
Gruß Ingo

Re: Mietvertrag für Batterie?

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Brownie, du kannst dich noch so sehr auf deine Naivität beim Verkauf des Autos berufen, Verträge gelten nur, wenn Sie erfüllbar sind. Da der Verkäufer des Fahrzeuges Besitz am Akku, aber kein Eigentum daran hat, darf er überhaupt gar nicht den Akku mitverkaufen und den Akku in dein Eigentum überführen. Er verkauft dir das Auto und kann wählen, ob er weiterhin den Akku bezahlt oder die Übertragung der Miete in den Kaufvertrag reinschreibt.
Das wäre ja so, dass du von einem Mieter einer Wohnung diese als Eigentumswohnung verkauft bekommst, das mag zwar erstmal auch gehen, aber der Gebäudeeigentümer wird dich dann schon zeitnah über deinen Irrtum aufklären.#

Da du trotz des Berufens auf deine Naivität immer noch kein Eigentum am Akku hast, wird Renault durch den EOS Field Service den Akku einsammeln, da ja kein Mietvertrag mehr besteht, oder im einfachsten Falle aus der Ferne das aufladen sperren. Dann hast du zwar den Akku, aber du kannst das Fahrzeug noch 200km bewegen und dann ist Schluss. Alternativ wird dir der Akku zum Ersatzteilpreis in Rechnung gestellt, wenn du geschickt verhandelst. Wäre aber wohl das erste Mal, dann bitte hier berichten.

Beim Leaf/eNv200 oder Smart ist das anders, da müsstest du vor dem Kauf klären, ob es Miet- oder Kaufakku ist. Da der Verkäufer gesteigertes Interesse daran haben wird, den Akku nicht den Rest seines Lebens weiterzubezahlen, wird er ebenfalls wieder in deinen Kaufvertrag den Sachverhalt des Mietakkus eintragen, wenn er nicht den Akku gekauft hat.

Es steht dir natürlich frei - du bist ja scheinbar Anwalt - das ganze in der Praxis auszuprobieren und alle erfahrenen hier eines besseren zu belehren....
350 Mm elektrisch ab 2012.
Nicht alles glauben, was irgendeiner bei Whatsapp als News verbreitet.
Niels Bohr sagte schliesslich schon als Student: "Zitaten aus dem Internet sollte man nicht unbesehen glauben!"

Re: Mietvertrag für Batterie?

Drago85
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Die einfachen, logischen und auch richtigen Antworten wurden ja bereits gegeben.

Ich wollte das nun noch etwas "unterfüttern".

Zwischen dem Vermieter R (Renault) und dem ersten Käufer des Renault Zoe A, wurde ein Mietvertrag bezogen auf die Batterie geschlossen. Eigentümer ist in diesem Fall der R. Besitzer ist der A weil er gem. § 854 BGB die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache ausübt. Das stellt dann auch den Kern des Ganzen dar. Kauft der B dem A jetzt den Renault Zoe ab, besteht der Mietvertrag (nach dem Übergang des Mietvertrags) zwischen dem R und dem B. Der R kann dann als Eigentümer grundsätzlich gem. § 985 BGB vom Besitzer (dem B) die Herausgabe der Sache verlangen. Nun muss man zwischen Verpflichtungs (Vertrag mit Renault) und Verfügungsgeschäft (Übergabe der Batterie auf den B) unterscheiden. Eine Anfechtung des Mietvertrags gem § 142 BGB (weil dieser zB einseitig nicht eingehalten wurde) ist daher nicht relevant. Auch wenn eine vertragliche Pflicht des B (zB das Zahlen der Batteriemiete) nicht eingehalten wurde, kann hieraus nicht direkt die Herausgabe der Batterie begründet werden. Gem. § 812 (1) BGB muss hier das Verfügungsgeschäft angegangen werden. Voraussetzung ist hier, dass der B die Batterie ohne rechtlichen Grund erlangt hat, bzw diese in seinem Besitz behält. Bei einer nicht bezahlten Miete ist das grundsätzlich der Fall.

Das ist jetzt die rechtliche Darstellung des Sachverhalts.

Re: Mietvertrag für Batterie?

Brownie
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"Kauft der B dem A jetzt den Renault Zoe ab, besteht der Mietvertrag (nach dem Übergang des Mietvertrags) zwischen dem R und dem B."

Das sehe ich zwar nicht so, weil der B nicht automatisch in den Mietvertrag mit R eintritt, nur weil er von A das Auto kauft, aber lassen wir es einfach. Ich hatte eine Idee, die ist aber wohl in D nicht oder nur sehr schwer unzusetzen. Mit Renault jedenfalls geht es nicht. Aber das hatte ich ja schon in meinem Eingangspost selbst geschrieben. So wie es scheint hat auch noch nie jemand die Praxis von Renault oder anderen Herstellern und die vorgegebenen Preise in Frage gestellt.

Gestern haben wir jedenfalls in D von privat eine gebrauchte Zoe gekauft. Ich freue mich endlich elektrisch zu fahren. Einen Mietvertrag für die Batterie von Renault haben wir aber weder unterschrieben noch wurde uns einer vorgelegt. Ollinord hatte hierzu geschrieben:

"Also in der Praxis bekommst Du nur dann die ZOE wenn Du gleichzeitig den Mietvertrag unterschreibst".

Das kann ich nicht bestätigen. Die Praxis scheint dann doch anders zu sein.

Wie läuft das jetzt weiter? Ich werde mich bei Renault nicht melden, ich habe ja kein großes Interesse einen teuren Mietvertrag zu schließen. Meldet sich Renault bei mir? Welche technischen Möglichkeiten hat Renault, wenn ich einen Vertrag nicht schließen will? Können die tatsächlich das Fahrzeug lahmlegen? Wie soll das technisch gehen?

Falls die Fragen hier nicht an der richtigen Stelle sind, bin ich über einen Hinweis, wo ich Antworten darauf finden kann sehr dankbar.

@Drago85: Angenommen ich fahre 3 Monate ohne Vertrag, schließe dann einen Mietvertrag ab. Dann kann Renault für die ersten 3 Monate möglicherweise Geld verlangen. Keine Miete, sondern allenfalls eine Nutzungsentschädigung. Warum sollte die Nutzungsentschädigung so hoch sein wie die Miete? Man könnte doch argumentieren Renault bekommt nur das was angemessen ist und das mit deutlich weniger beziffern. Wie siehst Du das?
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