VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,7kW

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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

SL4E
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Nur wenn man so massive Ladeverluste bei 3,7kW hat wie die Zoe.

Wie gesagt, 11kW sind überhaupt kein Thema für niemanden! Es besteht keine Genehmigungspflicht sondern nur eine formale Meldepflicht des Elektrikers gegenüber des VNB. Nicht mehr und nicht weniger.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Wenn ich um 7 zu Hause bin, bleiben mir, bis ich früh um 6 wieder abfahre ca. 10h Ladezeit.
Ergibt je nach Ladeeffizienz ca. 35kWh.
Nehmen wir 17kWh/100km an, reichts für gut 200km.
Es darf halt nichts anderes dazwischen kommen. Oder man muss auch auf Arbeit laden können. Oder unterwegs Schnellladen.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

SL4E
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Dann kannst du ja immer nocht mit 4,6kW Laden wenn du die Meldung scheust. Das wären dann in 10h 46kWh.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

v@13
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Pol-Pott hat geschrieben: - ich geh' dann zum Nachbarn an den CEE-Dreschflegelanschluß.
50_Jahre_CEE_16.jpg
:applaus:
... dauernd ist die Batterie voll, sie ist einfach viel zu klein, so viel kann ich gar nicht fahren. ;)

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

drilling
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Soweit ich das verstehe betrifft das nur fest installierte Ladestationen.

Also einfach CEE32 Dose in der Garage installieren lassen und dann einen mobilen Lader verwenden.

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

Turbothomas
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Thomas
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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drilling hat geschrieben:Soweit ich das verstehe betrifft das nur fest installierte Ladestationen.

Also einfach CEE32 Dose in der Garage installieren lassen und dann einen mobilen Lader verwenden.
Das ist leider falsch. Es betrifft auch Kabel wie den NRGkick, die an CEE angeschlossen werden können.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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SL4E hat geschrieben:Wie gesagt, 11kW sind überhaupt kein Thema für niemanden! Es besteht keine Genehmigungspflicht sondern nur eine formale Meldepflicht des Elektrikers gegenüber des VNB. Nicht mehr und nicht weniger.
Doch sind sie:

1. Die Frage ist: Kann ich als Privatperson das melden, oder muß ich einen vom EVU anerkannten Elektriker bemühen?
2. Das Anschließen von z.B. NRGkick an CEE16/32 wird dadurch auch meldepflichtig. Also kein spontanes Laden mehr irgendwo.
3. Der Netzbetreiber kann eine Kommunikation mit dem Netz bei >4.7kW vorschreiben um die Blindleistung zu regeln.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

AndiH
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Hachtl hat geschrieben: 1. Die Frage ist: Kann ich als Privatperson das melden, oder muß ich einen vom EVU anerkannten Elektriker bemühen?
2. Das Anschließen von z.B. NRGkick an CEE16/32 wird dadurch auch meldepflichtig. Also kein spontanes Laden mehr irgendwo.
3. Der Netzbetreiber kann eine Kommunikation mit dem Netz bei >4.7kW vorschreiben um die Blindleistung zu regeln.
zu 1. Theoretisch kannst du als Privatperson die <11kW melden, die Frage ist ob du das anschließen darfst. Wenn du dann eh den Elektriker mit Zulassung zum anschließen brauchst kann der das auch melden.

zu 2. Dort entscheidet der Anschluss der Dose. Eine CEE32 kann ja mehr als 11kW, d.h. es werden wohl rückfragen kommen was da angeschlossen wird.

zu 3. Das gilt nach meiner Auffassung nur dann wenn davon auszugehen ist das die angeschlossenen Geräte zu viel Blindleistung erzeugen können.

Für mich heißt das bis <4,6kW ist es völlig wurscht, bis 11kW muss man Bescheid geben, darüber muss man sich genehmigen lassen.

Gruß

Andi
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Hachtl hat geschrieben:
drilling hat geschrieben:Soweit ich das verstehe betrifft das nur fest installierte Ladestationen.
Also einfach CEE32 Dose in der Garage installieren lassen und dann einen mobilen Lader verwenden.
Das ist leider falsch. Es betrifft auch Kabel wie den NRGkick, die an CEE angeschlossen werden können.
Wie soll denn das gehen? Muss ich jedes gekaufte NRGKick melden?
Und bei welchem Netzbetreiber eigentlich? Ich kann das NRGKick ja auf der ganzen Welt nutzen. Also muss ich es einfach per Rundschreiben allen Netzbetreibern in Deutschland melden, dass ich als "Tho" jetzt ein NRGKick besitze und in den nächsten Jahrzehnten ggf. mal an einer CEE in ihrem Netzgebiet damit lade?
Das ist doch Unsinn. :lol:
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