Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Nordstromer
  • Beiträge: 2265
  • Registriert: Do 4. Aug 2016, 08:14
  • Hat sich bedankt: 13 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Du kannst beschleunigen wie du magst so lange du niemanden gefährdest und du die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Ende des Beschleunigungsprozesses nicht überschreitest.
Deine Beobachtung habe ich mit dem Ioniq auch gemacht. Viele fühlen sich provoziert vielleicht weil BEV vielleicht auch weil Hyundai. Aber sollte ich deshalb langsamer anfahren? Was soll dann ein Fahrer des Model S sagen? Der kann kaum anders. Wenn es den anderen nicht passt steht es ihnen frei auch ein BEV zu kaufen und zu fahren. Wenn nicht Klappe halten! :mrgreen:
:!: Support your local hero!!! Autohaus Bopp & Siems. :!:
Grüße aus dem DC-Paradies HH&Umland :D P.S. 3 Phasen werden überbewertet und verschwinden konsequenterweise bereits aus dem BEV :D
Anzeige

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Helfried
read
mobafan hat geschrieben:Wo man echt aufpassen muss, wenn sich Motorradfahrer neben einem auf die Linksabbiegerspur stellen.
Motorräder musst du in der Stadt nicht als Feinde sehen (höchstens als Lärmerreger), die wissen schon, wie wir ältere Herren mit unseren Bürgerkäfigen reagieren. Sie werden dir auch keine Zeit stehlen, selbst wenn sie sich vordrängeln. Man sollte sie deshalb vorlassen, wenn sie schon in erster Reihe stehen und das im Gesetz sogar so vorgesehen ist.

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Nordstromer
  • Beiträge: 2265
  • Registriert: Do 4. Aug 2016, 08:14
  • Hat sich bedankt: 13 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Helfried hat geschrieben:Das Vorfahren von Motorrädern ist übrigens im Gesetz so vorgesehen.
Das wäre mir zumindest in Deutschland neu. Rechts überholen ist doch verboten und an einer Ampel kann man auch nicht von einem Stau sprechen. Zudem stehen die PKW oft bewusst jeweils versetzt, um so ein vorbeifahren zu verhindern. Prinzipiell ist das auch nicht ungefährlich und oft knapp (Kratzer). Und wenn vorne ein oder mehrere PKW direkt an der Haltelinie stehen müsste das Motorrad diese verkehrswidrig überfahren.
Ein Bekannter der viel Motorrad fährt sagte er mache das vor allem wenn es heiß ist, weil man im Motorrad Anzug schwitzt. Warum er dann trotzdem Motorrad fährt dazu sagte er gar nichts mehr. Entweder es ist ok, oder man lässt es. Ich finde das Vordrängeln alles andere als rücksichtsvoll und angemessen.
Wenn überhaupt geht es nur auf der ganz rechten Spur und dazu müsste der Motorrad-Fahrer auch den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten was im Straßenverkehr praktisch unmöglich sein dürfte.
:!: Support your local hero!!! Autohaus Bopp & Siems. :!:
Grüße aus dem DC-Paradies HH&Umland :D P.S. 3 Phasen werden überbewertet und verschwinden konsequenterweise bereits aus dem BEV :D

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Nordstromer
  • Beiträge: 2265
  • Registriert: Do 4. Aug 2016, 08:14
  • Hat sich bedankt: 13 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Priusfahrer hat geschrieben:Ich denke, so lange man glaubhaft nachweisen kann, dass man nicht die volle Leistung ausgeschöpft hat, kann man dies schwer als illegales Rennen einstufen. Insbesondere, wenn man durch die Wahl eines begrenzenden Fahrmodis freiwillig die Leistung begrenzt. Das Andere trotzdem "verhungern" ist dann eben so. Hätten sich eben ein ordentliches Auto holen sollen.

Schaltet man hingegen bei einem Tesla in den "Wahnsinnsmodus", könnte das schon als Rennen ausgelegt werden.
Nein warum denn? Wenn er bei 50 aufhört ist alles im gesetzlichen Rahmen. Mit 50 fährt man kein Rennen, sondern hält sich an die Geschwindigkeit innerorts!
:!: Support your local hero!!! Autohaus Bopp & Siems. :!:
Grüße aus dem DC-Paradies HH&Umland :D P.S. 3 Phasen werden überbewertet und verschwinden konsequenterweise bereits aus dem BEV :D

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Helfried
read
Das klingt jetzt schon sehr opa-mäßig, was manche da schreiben. Das Vordrängeln wird den Autofahrer keine Zeit kosten. Motorradfahrer sind bei Grün weg, so schnell kann man gar nicht schauen. Sie verursachen auch keine Staus.
Und Kratzer? Jetzt wird es aber kindisch...

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Nordstromer
  • Beiträge: 2265
  • Registriert: Do 4. Aug 2016, 08:14
  • Hat sich bedankt: 13 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Das erlebe ich aber seit dem Ioniq anders. Viele könnte man ohne Probleme "abschießen" und Roller erst Recht. Die stinken zudem noch erbärmlich ist aber ein anderes Thema. Ist schon nervig wenn man vorne steht und flott los will und die Harley oder was auch immer sich erst vordrängelt und dann alle aufhält.
Andersherum gefragt warum sollten Motorräder dieses Privileg haben? Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund der nachvollziehbar dafür spricht? Für mich sind alle gleich und man drängelt sich so nicht vor. Mache ich an der Kasse auch nicht. Auch dann nicht wenn es theoretisch möglich wäre. So wie die Engländer. ;)
:!: Support your local hero!!! Autohaus Bopp & Siems. :!:
Grüße aus dem DC-Paradies HH&Umland :D P.S. 3 Phasen werden überbewertet und verschwinden konsequenterweise bereits aus dem BEV :D

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

USER_AVATAR
  • DeJay58
  • Beiträge: 4705
  • Registriert: Sa 7. Dez 2013, 11:16
  • Wohnort: Voitsberg/Steiermark
  • Hat sich bedankt: 65 Mal
  • Danke erhalten: 62 Mal
read
Nordstromer: ich sage es noch einmal du musst unterscheiden zwischen vorbeifahren und überholen. Vorbeifahren ist prinzipiell immer rechts erlaubt. Jedenfalls in Österreich. Bislang ist mir aber auch in Deutschland kein Gesetz unter gekommen dass dies verbieten würde. Außer auf Autobahnen natürlich, da geht es ja um die Rettungsgasse oder den Standstreifen.
Aber bitte verwechselt nicht immer überholen und vorbeifahren. Schaut doch einmal in eure Straßenverkehrsordnung nach welche Vorbeifahrverbote es gibt. Das ist normal ein einziger Paragraph und das sollte einfach zu finden sein.
Für 40km Strom geschenkt hier ohne Verpflichtung, einfach nur kostenlos registrieren! (&Charge): https://and-charge.com/#/invite-friends?code=BEUKQH

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

USER_AVATAR
  • DeJay58
  • Beiträge: 4705
  • Registriert: Sa 7. Dez 2013, 11:16
  • Wohnort: Voitsberg/Steiermark
  • Hat sich bedankt: 65 Mal
  • Danke erhalten: 62 Mal
read
Das ist doch kein Privileg, die brauchen einfach nicht so viel Platz und können es daher.
Für 40km Strom geschenkt hier ohne Verpflichtung, einfach nur kostenlos registrieren! (&Charge): https://and-charge.com/#/invite-friends?code=BEUKQH

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Nordstromer
  • Beiträge: 2265
  • Registriert: Do 4. Aug 2016, 08:14
  • Hat sich bedankt: 13 Mal
  • Danke erhalten: 18 Mal
read
Ich stehe bei der Ampel immer an der Haltelinie. Zum einen gibt es Ampeln da ist das nötig damit sie schalten und zum anderen schaffe ich nach hinten mehr Platz. 1,50m sind es zwischen mit und meinem Vordermann auch nie um Platz zu schaffen.
Hier ist rechts im Stau vorbeifahren auch erlaubt. Es geht aber meist darum zwischen zwei Spuren sich ohne Sicherheitsabstand durchzuschlängeln nur um nach vorne zu kommen.
:!: Support your local hero!!! Autohaus Bopp & Siems. :!:
Grüße aus dem DC-Paradies HH&Umland :D P.S. 3 Phasen werden überbewertet und verschwinden konsequenterweise bereits aus dem BEV :D

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

USER_AVATAR
  • DeJay58
  • Beiträge: 4705
  • Registriert: Sa 7. Dez 2013, 11:16
  • Wohnort: Voitsberg/Steiermark
  • Hat sich bedankt: 65 Mal
  • Danke erhalten: 62 Mal
read
Also in Österreich ist auch das linke vorbeifahren in dem Fall erlaubt. Somit auch zwischen den Auto rein. Sicherheitsabstand wird dafür keiner benötigt. Vorbeifahren kann Man ja rechts oder links. Was ist denn eigentlich so schwierig daran sich 20 Minuten hinzusetzen und das deutsche Verkehrsrecht in diesem Rahmen durch zu studieren? Ich würde es ja gerne machen, aber ich hab wirklich nicht die Zeit weil ich genau damit Ohnehin täglich beschäftigt bin, also Leute aufzuklären wie das Autofahren rechtlich funktioniert.
Es mag ja tatsächlich sein dass das in Deutschland nicht erlaubt ist. Aber es wäre schön, wenn hier nicht der Glaube im Vordergrund stehen würde, sondern von dir das Wissen mit Quellenangaben. Dann würde man sich nämlich viel Zeit sinnlose Diskussion ersparen
Für 40km Strom geschenkt hier ohne Verpflichtung, einfach nur kostenlos registrieren! (&Charge): https://and-charge.com/#/invite-friends?code=BEUKQH
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile