Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

mobafan
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Shoxlover_IBK hat geschrieben:
jonn68 hat geschrieben:Ich bin gespannt wie es umgesetzt wird, fahre regelmäßig die Inntalautobahn 8-)
der Blitzer wird bei uns wohl angehen, aber ohne Konsequenz. Freu mich schon, wieder mit 130 durchs Inntal zu düßen ;-)
Wie denn? Solange die Überholspur nicht für EV-Autos reserviert wird, bringt dir das gar nichts. Gerade die Inntalautobahn ist tagsüber doch so stark befahren, dass du auch mit dem BEV kaum schneller fahren kannst bzw. nur kurze Zeit, bevor der nächste 100-Überholer kommt. Und da die A12 auch keine drei Fahrstreifen/Richtung hat, wird eine entsprechende Reservierung der linken Spur für EV nicht kommen.
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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Shoxlover_IBK
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mobafan hat geschrieben:
Shoxlover_IBK hat geschrieben:
jonn68 hat geschrieben:Ich bin gespannt wie es umgesetzt wird, fahre regelmäßig die Inntalautobahn 8-)
der Blitzer wird bei uns wohl angehen, aber ohne Konsequenz. Freu mich schon, wieder mit 130 durchs Inntal zu düßen ;-)
Wie denn? Solange die Überholspur nicht für EV-Autos reserviert wird, bringt dir das gar nichts. Gerade die Inntalautobahn ist tagsüber doch so stark befahren, dass du auch mit dem BEV kaum schneller fahren kannst bzw. nur kurze Zeit, bevor der nächste 100-Überholer kommt. Und da die A12 auch keine drei Fahrstreifen/Richtung hat, wird eine entsprechende Reservierung der linken Spur für EV nicht kommen.
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man kann alles schlecht reden ;-)

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Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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mobafan hat geschrieben: Wie denn? Solange die Überholspur nicht für EV-Autos reserviert wird, bringt dir das gar nichts. Gerade die Inntalautobahn ist tagsüber doch so stark befahren, dass du auch mit dem BEV kaum schneller fahren kannst bzw. nur kurze Zeit, bevor der nächste 100-Überholer kommt.
Also auf der Tauernautobahn wird 130 km/h definitiv nicht nur nachts möglich sein. Und im Inntal ist es abseits der Stoßzeiten und in der Nacht ebenfalls streckenweise möglich über der Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

Und selbst wenn ned hilft es die eMobilität durch positive Meldungen voran zu bringen, oder?

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

lzrd
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Also ich - und ich nehme an, auch einige andere EV-Fahrer - werde dieses “Recht” auf 130 nicht in Anspruch nehmen.
Erstens finde ich die heuchlerische Klimapolitik dieser Regierung absolut nicht unterstützenswert: da werden andere Autobahnstücke unverständlicherweise auf 140 für alle angehoben, und bei den IG-L-Teilen sucht man auch nach rechtlichen Lücken, um dies zumindest einer Teilgruppe zu ermöglichen. So werden wir die Klimaziele nicht erreichen...
Zweitens genieße ich ab und zu schon das gemütliche Dahingleiten bei 100 und entspannte Überholen von LKWs ohne Gefahr, dass irgendsoein geistig tiefergelegter Prolo mir die Stoßstange küsst...
Schon als stillen Protest gegen diese Regierung werde ich demonstrativ die 100 beibehalten.
Hyundai Ioniq.

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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lzrd hat geschrieben: Schon als stillen Protest gegen diese Regierung werde ich demonstrativ die 100 beibehalten.
Protest lohnt sich nur wenn das auch irgendwer mitbekommt. Willst Du Dir ein Plakat hinten rein hängen?

Grüazi MaXx
#2307 - Mit koordiniertem, gemeinsamen Laden die Strompreise reduzieren und die Welt retten ;-)

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

YxTerWd
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Interessant wird es in Salzburg. Da ist ja auf der "Stadtautobahn" ein Begrenzung auf 100km/h. Wenn aber IG-L aktiviert wird dann gibt es eine 80 km/h IG-L Begrenzung. Darf man da dann mit dem EAuto 130 km/h fahren?

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

Helfried
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Wien bekommt nun doch eine E-Auto-Rennstrecke ("Busspur"):

https://wien.orf.at/news/stories/2947600/

Wenn es hinter den umweltfreundlichen :) Diesel(!)-Bussen nicht so arg stinken würde, wäre das ja eine richtig coole Sache.

Dass aber in dem Artikel das Wiener Zuzugs-Desaster seit 2015 als ökologisches Highlight (möglichst enges Zubetonieren spare Umweltressourcen) dargestellt wird, ist schon ein wenig dreist. Viele Grünflächen gingen bereits verloren in nur drei Jahren!

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

elektronym
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Dörflstromer hat geschrieben: Typisch: Wenn ihnen nichts mehr anderes einfällt, dann holen sie die Feinstaubkeule heraus. Reifenabrieb naja, aber bei den Bremsen lach ich mich kaputt.
Da hier auch immer wieder vom Inntal die Rede ist, hier mal die Fakten zum Feinstaub im Inntal. https://www.tirol.gv.at/fileadmin/_migr ... 2_PM10.pdf Auf S.39 (S. 45 im Pdf) findet sich diese Tabelle (Ortsgebiet + Autobahn):

Code: Alles auswählen

PM10 Emissionen    Verursacher
125 t/a            Emissionen PKW
72 t/a             Emissionen LKW
30 t/a             aus Reifenabrieb
20 t/a             aus Bremsenabrieb
39 t/a             aus Straßenabrieb
130 – 250 t/a      aus Wiederaufwirbelung von Straßenstaub
(max. 500 t/a)
-------------------------------------------------
410 – 520 t/a          Gesamtemissionen Verkehr
Neben der Emission aus dem Auspuff (gesamt 197 Tonnen / Jahr) sind daher auch andere Faktoren wichtig, u.a. auch der Reifenabrieb.
Wesentlich tiefer ins Detail geht diese Doktorarbeit: https://diglib.tugraz.at/download.php?i ... ion=browse

Der riesige Posten "Wiederaufwirbelung von Straßenstaub" ist für PKWs auf Autobahnen weniger wichtig, als in der Tabelle angegeben. Erstens sind Autobahnen dicht befahren, daher kann sich dort weniger Staub absetzen. Zweitens verursachen LKWs wesentlich mehr Aufwirbelung als PKWs.

Dazu kommen aber noch viele andere Faktoren, z.B. führt Gleichförmigkeit des Verkehrs zu weniger Emissionen.

E-Autos produzieren wesentlich weniger Feinstaub als "normale" PKW, aber sie produzieren ihn. Wenn sie 130 fahren, produzieren sie mehr, als wenn sie 100 fahren. Und wie der Einfluss auf die Gesamtemission aus E-Autos und restlichem Verkehr ist, sollte man auch besser abklären bevor man die Beschränkung aufhebt.


Ob die Maßnahme sinnvoll ist und wie das in der Praxis funktioniert (woran erkennt man ein E-Auto?) hat den Infrastrukturminister aber offensichtlich nicht interessiert. Es ging darum eine schöne Pressekonferenz abzuhalten. Um den Sinn des IG-L kehrt sich die FPÖ genauso wenig wie um den Klimawandel (siehe diverse Statements des Vizekanzlers, zuletzt im Interview am 6.12.2018). Das Anheben von Tempolimits ist aber anscheinend eine gute Möglichkeit um Volksnähe zu zeigen (siehe auch Tempo 140, 2006 waren es noch 160 km/h).

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

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elektronym hat geschrieben:Wenn sie 130 fahren, produzieren sie mehr, als wenn sie 100 fahren.
Steile These. Die Aufwirbelung lasse ich außer acht, da diese keine primäre Feinstaubquelle ist. Reifenantrieb dürfte ohnehin sehr gering sein bei konstanter Geschwindigkeit, und da die Rollreibung linear mit der Geschwindigkeit ansteigt (also konstant ist auf der Strecke), dann ist das vermutlich beim Abrieb von Straße und Reifen ebenso. Bremsenabrieb fällt außer im extrem seltenen Fall einer Notbremsung gar nicht an. Dann tatsächlich etwas mehr bei höheren Geschwindigkeiten.

Nein, das Elektroautos von den IG-L-Limits ausgenommen sind, ist sicher richtig.

Die Frage oben zur geltenden Begrenzung in Salzburg bei 80 km/h IG-L wurde noch nicht beantwortet, und fände ich interessant.

Re: Österreich IG-L Beschränkung gefallen

cpeter
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YxTerWd hat geschrieben:Interessant wird es in Salzburg. Da ist ja auf der "Stadtautobahn" ein Begrenzung auf 100km/h. Wenn aber IG-L aktiviert wird dann gibt es eine 80 km/h IG-L Begrenzung. Darf man da dann mit dem EAuto 130 km/h fahren?
Ja, laut Gesetzesänderung ist die IG-L Beschränkung auf Autobahnen und Schnellstraßen auf Elektroautos mit grüner Nummerntafel nicht anzuwenden. Es gilt daher das Geschwindigkeitslimit, dass ohne IG-L dort gelten würde. (Disclaimer: Ich bin kein Jurist, das ist meine private Auslegung der Gesetzeslage - siehe unten.)

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=
IG-L §14, Absatz 2a hat geschrieben:(2a) Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht anzuwenden auf
1. Einsatzfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 25 StVO 1960 und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich sind,
2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die gemäß § 49 Abs. 4 Z 5 KFG 1967, BGBl. Nr. 267, gekennzeichnet sind und auf Autobahnen oder Schnellstraßen betrieben werden, sofern darauf gemäß den Bestimmungen des Abs. 6 mittels Hinweisschildern ausreichend aufmerksam gemacht wird.
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