Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

bernd
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Ich such mir grad einen Wolf nach den richtigen Schilder um Verpenner vom Ladeplatz abschleppen zu dürfen.

Kann mir jemand eine rechtlich einwandfrei Kombination aus Absoluten Halteverbot mit Ausnahme für ladende E-Autos zeigen?
Evtl. noch mit Zeitbeschränkung der Ladezeit?

Es wurde beim Ruhrpark Bochum 4 weitere Typ2 Punkte in Betrieb genommen.
Ich wurde heute zum Testen eingeladen und wie soll es anders sein, alle von Verpennern zugestellt.

Dem Centerleiter war das sehr peinlich und bat mich um Hilfe um das rechtlich sicher zu Beschildern.
Da ja noch weitere 8 Ladepunkte auf dem Gelände auf die Inbetriebnahme warten, würde er gern alle direkt kennzeichnen.

Also dann, Danke für Eure Hilfe!

Bernd

Ladesäulen sind schon gemeldet.
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Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

michaell
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bernd hat geschrieben:Ich such mir grad einen Wolf nach den richtigen Schilder um Verpenner vom Ladeplatz abschleppen zu dürfen.

Kann mir jemand eine rechtlich einwandfrei Kombination aus Absoluten Halteverbot mit Ausnahme für ladende E-Autos zeigen?
Evtl. noch mit Zeitbeschränkung der Ladezeit?

Es wurde beim Ruhrpark Bochum 4 weitere Typ2 Punkte in Betrieb genommen.
Ich wurde heute zum Testen eingeladen und wie soll es anders sein, alle von Verpennern zugestellt.

Dem Centerleiter war das sehr peinlich und bat mich um Hilfe um das rechtlich sicher zu Beschildern.
Da ja noch weitere 8 Ladepunkte auf dem Gelände auf die Inbetriebnahme warten, würde er gern alle direkt kennzeichnen.

Also dann, Danke für Eure Hilfe!

Bernd


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Suche mal nach Beschilderung in Hamburg, hier im Forum.
Ich finde gerade den link nicht
ZOE intens seit 11/2014, Peugeot seit 11/2020
KONA seit 12/2018, 7/2021 Ioniq 5 mit P45 Paket, Enyaq 80 01/2022
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Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

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Grüße aus dem tiefen Westen,
Heiko


Opel Ampera ePionier MY2012 (bis 06/19)
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TESLA Model ☰ (seit 06/19)
PV-Anlage mit 7,83 kWp

Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

TeeKay
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Auf Privatgelände kann er beschildern, wie er will, da gelten die bei Einfahrt akzeptierten AGB.

Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

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Korrekte Beschilderung im öffentlichen Raum: Park- oder Halteverbotsschild mit Ausnahmeregelung. Siehe dieser Thread:
http://www.goingelectric.de/forum/renau ... 15-20.html
und diese Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbo ... .A4nkungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Ele ... Berlin.jpg
Es geht wohl auch mit einem Parkplatzschild und zusätzlichem Hinweis „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“:
http://www.elektromobilitaet-praxis.de/ ... es/451046/
Die bei Wikipedia beschriebene Beschilderung ist aber rechtlich wohl eindeutiger.
Ob dann aber "gleich" oder ggfs. nach einer "angemessenen Wartezeit" abgeschleppt werden darf ist mir nicht klar. IANAL ...
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21

Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

bernd
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Also ist die Kombination von der ersten Seite des PDF's,
ausreichend um einen Abschlepper, bzw. Polizei anzurufen?

Muss das ein genormtes Metallschild sein, oder reicht auch ein Aufkleber oder Kunststoffschild,
die könnte ich schnell hier selbst herstellen.

Bernd
Dateianhänge
Datei Verkehrschilder E-Tankstelle.pdf
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Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

Hamburger
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Wie TeeKay schon geschrieben hat.
Ausführung der Beschilderung auf Privatgrund so weit ich weiß eigentlich egal.
Um Missverständnissen vorzubeugen wäre eine Beschilderung in Anlehnung an die offiziellen Schilder,
so wie in deinem Vorschlag, sinnvoll.

Zusätzlich: Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Aber auf Privatgrund wird meines Wissens zunächst der Auftraggeber den Abschlepper bezahlen müssen.
Ob er das vom Verursacher zurück bekommt steht auf einem anderen Blatt.

Die AGB des Parkhauses sollte diesbezüglich überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.
Vielleicht auch noch mit dem Hinweis, das bei Verstoß gegen die Parkordnung neben einer Bearbeitungsgebühr von x EUR auch ein Hausverbot ausgesprochen werden kann.

Du kannst eigentlich nur abschrecken und ein paar Hürden aufbauen.

Zusätzlich zur Beschilderung hat sich auffälliger Wand- und Bodenanstrich bewährt.
Beispiel:
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... rk-3/9782/

Eventuell zusätzliche Schwellen und solche Pylone mit entsprechendem Schild:
http://www.ebay.de/itm/PARKPLATZABSPERR ... 1624581886
http://www.seton.de/D92190000/Sicherhei ... mobil.html
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Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

TeeKay
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Den Abschlepper muss man nur 2-3x bezahlen und eine saftige Vertragsstrafe aufschlagen. Dann spricht sich das schon rum. In UK sind die Säulen auf den privaten Rasthöfen frei - da kostet es aber auch dreistellig, wenn man da falsch parkt.

Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

Gluehbert
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Hamburg ist da KEIN Vorbild! Die Schilder die dort aufgestellt sind, erlauben es dem Cayenne-Hybrid-Fahrer, der dort nur parken und nicht laden will, den Twizy 45, der dort lädt, abschleppen zu lassen.

Re: Korrekte Auszeichnung eines Ladepunktes

Hamburger
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Stimmt die Beschilderung in Hamburg, sofern vorhanden, ist eher verwirrend.
http://www.goingelectric.de/forum/oeffe ... 16-10.html


An der Autobahnraststätte Buddikate bei Hamburg ist das Thema IMHO einfach und sinnvoll gelöst
Schild für E-Ladesäule VZ365-65 und Bodenmarkierung für gesperrte Fläche:
Bild
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... den/11024/

Und hier die Säule Fahrtrichtung Süden
Bild
http://www.goingelectric.de/stromtankst ... den/11029/
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