Rechtliche Grundlage Falschparker

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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

panoptikum
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geko hat geschrieben:Ein Schild "Hier abgestellte Verbrenner werden abgeschleppt. Abschleppkosten sowie 100 Euro Aufwandspauschale werden in Rechnung gestellt" ist zB ausreichend. Die Vertragsstrafe wird fällig. Ggf. via Klageweg.
Die Rechnung kannst Du knicken, die hat nämlich keine rechtliche Grundlage. Aufwandsentschädigung schon gar nicht. Einzig eine zivilrechtliche Klage würde zum Ziel führen. Nur wer tut sich das ganze Prozedere an?

Bei unseren Firmenparkplatz haben auch immer wieder widerrechtlich Autos geparkt. Die Firma hat aber nichts unternommen, da der Aufwand und die vorzuschießenden Kosten (Personal, Abschleppung, Anwalt) zu groß wären.
Renault Zoe Intens (Q210, BJ 03/2013 F-Import)
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

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Zitat GEKO: Korrekte Beschilderung nach STVO: Zeichen 314 mit Zusatzschild. Zusatzschild kann z.B. 1026-60 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges" sein (dann darf ohne Ladevorgang NICHT geparkt werden) oder "nur Elektrofahrzeuge" (dann darf auch ohne Laden geparkt werden, jedoch kein Verbrenner). Ich meine, dass auch Zeichen 283 mit Zusatzschild zulässig ist.


Gibt es ein Foto dazu ?

Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

panoptikum
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

geko
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panoptikum hat geschrieben:Die Rechnung kannst Du knicken, die hat nämlich keine rechtliche Grundlage. Aufwandsentschädigung schon gar nicht. Einzig eine zivilrechtliche Klage würde zum Ziel führen. Nur wer tut sich das ganze Prozedere an?

Bei unseren Firmenparkplatz haben auch immer wieder widerrechtlich Autos geparkt. Die Firma hat aber nichts unternommen, da der Aufwand und die vorzuschießenden Kosten (Personal, Abschleppung, Anwalt) zu groß wären.
Moment, das sind jetzt zwei unterschiedliche Aussagen. Dass sich jemand entscheidet, nicht gegen Falschparker auf Privatgrund vorzugehen, hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass es keine Rechtsgrundlage gibt. Wobei ich die Lage in Österreich hier nicht kenne.

So verfahren wir auf den klar gekennzeichneten Parkplätzen in der Tiefgarage bei Falschparkern: 10 Minuten warten, Verständigen des Abschleppdienstes, Inrechnungstellen der Abschleppkosten sowie 50 Euro pauschaler Vertragsstrafe. Diese wurde in 2015 einige Male durchgesetzt, teils via Inkassoweg. Unsere Firma hat damit keinen Aufwand, da die Forderung verkauft ("abgetreten") wurde. Das kostet uns 45% der Forderung in diesem Fall, erspart aber sämtlichen Aufwand und erreicht vor allem das Ziel: Falschparker weg. Das spricht sich übrigens so schnell herum, dass die Zahl der Falschparker signifikant gesunken ist nach einem halben Jahr.

Die Parkplätze sind konkreten Mitarbeitern inkl. Kennzeichen zugewiesen, daher die kurze Wartezeit und sofortiges Abschleppen. Streng genommen wären die 50 Euro vermutlich zu hoch, gerichtlich kämen wohl nur 20-30 Euro durch.
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Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

Heidefahrer
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Oeyn@ktiv hat geschrieben:
Heidefahrer hat geschrieben:..... Jemanden anderes zuzuparken fällt unter "Nötigung", und dabei ist es völlig egal, ob der andere richtig oder falsch parkt, und es ist auch völlig egal, wo er parkt......
Das gilt dann aber doch wohl auch anders herum. Sprich, ich komme mit den letzten Elektronen an einer Ladesäule an, die zugeparkt ist. Eine Ausweichmöglichkeit habe ich beispielsweise mangels einer anderen Ladesäule nicht und mir wird also eine Aufladung durch den Falschparker unmöglich gemacht. Mit der Folge ellenlanger Telefonate mit der Ordnungsbehörde, geplatzter Termine, oder ganz einfach Verlust meiner Freizeit. Da fühle ich mich schon erheblich genötigt. Folglich hätte ich da eine Strafanzeige und eventuelle Schadensersatzansprüche im Sinn.
Wie schon ein paar Postings vorher gesagt: dass das Verhalten des Verbrennerfahrers rechtlich nicht in Ordnung ist, bestreite ich gar nicht. Wie das rechtlich gewichtet wird, muss ich mangels Expertise Anwälten und Richtern überlassen. Schadenersatzansprüche wirst du jedoch nicht durchsetzen können, denn dazu müsstest du unter anderem beweisen, dass du exakt diese Ladesäule benötigt hättest und es keine Alternative gegeben hätte - und zwar ausgehend vom Beginn der Fahrt, nicht erst am Zielort. So dünn ist das Netz der Ladestationen dann auch nicht, nicht mal hier in der Lüneburger Heide.

Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

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06/14 - 7/19 Brünette (ZOE Q210) und Gerddää (ZOE Q90)
Seit 03/17 Ohnezahn (Leaf ZE0 30KWh)
Seit 08/19 Sir Quickly (Leaf ZE1 e+ 62KWh)
Gefüttert zumeist mit freilaufenden Strömen aus eigener Dachhaltung: 9,9KWp PV + 12KWh Sonnenbatterie

Re: Rechtliche Grundlage Falschparker

novalek
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Die saure Miene an der Säule kann auch entstehen, wenn alle Ladeplatzdosen für unbekannte Zeit per Ladung belegt sind (Nachweis, ob geladen wird ist ja fast unmöglich - Displays dunkel...).
Deshalb nur so ->
http://www.goingelectric.de/forum/oeffe ... ml#p344502
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