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Elektromobilitätsgesetz

10 Beiträge

Elektromobilitätsgesetz

twizyfan
07.03.2015 20:52
Das EmoG wurde Donnerstag mit einer Mehrheit im Bundestag befürwortet. Ob das Gesetz nun verpufft oder wirklich was bringt? Eine Förderung von 5000,-€ für reine E-Autos und 2000,-€ für Hybride wäre mit Sicherheit hilfreich gewesen. Ob man mit der aktuellen Entwicklung wirklich zufrieden sein kann?

Was meint Ihr?
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Anonymous
07.03.2015 21:22
Ich weiß eigentlich schon gar nicht mehr, was ich schreiben soll, was nicht schon 1000x geschrieben wurde. Einzige Möglichkeit: alle E-Mobilisten aufrufen zur gemeinsamen Demo vor dem Bundestag gegen solch eine Farce! So was haben die Pioniere der E-Mobilität nicht verdient!!!

Re: Elektromobilitätsgesetz

Leaf-2015-03
07.03.2015 21:27
Das EmoG ist ein Witz. Ich habe in meinem Wohnort die Umweltbeauftragten kontaktiert. Die wollen keine E-Autos fördern und schon gar keine Privilegien vergeben. Auf meine Nachfrage, ob es ggf. geplant / möglich wäre, eine (1 !!) Ladesäule in der Stadt anzubieten/aufzustellen kam locker zurück: "Wir haben 2 Womo Stellplätze und dort können Sie für 50 Cent/KW ihr E-Auto aufladen. Wenn Ihnen das nicht reicht, laden Sie einfach zuhause oder bei bekannten. Sie können sich ansonsten an die BEW wenden (=den örtlichen Energieversorger)."

Ich habe zumindest in der Stadt Bocholt (mit 75000 Einwohnern) aufgegeben

Gibt es außer Stuttgart + Berlin andere Städte, die das EmoG anwenden werden ?
Nissan Leaf Acenta 24 (2015-2022), Hyundai Kona Trend 64 (2019) & MG4 Standard (2022)

Re: Elektromobilitätsgesetz

Anonymous
07.03.2015 21:47
Wenn man bedenkt, dass Bruchsal z.B. ein kleines Kaff dagegen ist, solltest du vielleicht mal auf das Goingelectric-Verzeichnis verweisen und fragen wie es sein kann, dass selbst kleinste "Dörfer" ihre eigene Säule bekommen...
07-03-2015 21-46-15.jpg

Re: Elektromobilitätsgesetz

ev4all
07.03.2015 22:26
Das EMoG wurde hier auch schon diskutiert: http://www.goingelectric.de/forum/viewtopic.php?t=4769
≡ | Kona (2020-)| Zoe Q90 (2017-2020) | Brammo Empulse (2014-) | Zoe Q210 (2016-17) | Nissan Leaf (2013-16) | Flyer X S-Pedelec | 9,5 kWp PV
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Re: Elektromobilitätsgesetz

smart_ninja
07.03.2015 22:27
Also die Handwerkskammer München findet das EmoG Klasse...

Stuttgart, Landeshauptstadt von Baden-Württemberg mit Grünem OB, Grünem MP, Grünem Verkehrsminister und "Feinstaubhauptstadt" schnarcht weiter vor sich hin.

[...] Handwerkskammer begrüßt Bundestagsbeschluss
Schlagbauer: „München muss zur E-Mobilitäts-Stadt werden“

Die Handwerkskammer begrüßt den gestrigen Beschluss des Bundestages, der Städten und Gemeinden erlaubt, kostenlose Parkplätze für E-Fahrzeuge zu reservieren und Busspuren für sie freizugeben. „Wir brauchen solche Maßnahmen, um die Elektromobilität kräftig anzukurbeln. Die Landeshauptstadt muss diese Chance jetzt endlich nutzen. Ich bin sehr froh, dass auch die Stadtspitze dies erkannt hat. Das war ja nicht immer so“, betont Georg Schlagbauer, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Allerdings solle dies lediglich als Anschub dienen, ohne dass sich daraus eine „Dauersubventionierung“ für die E-Mobilität entwickelt.

Wie jetzt vom Bundestag beschlossen, hatte Schlagbauer in seiner Eigenschaft als Münchner Stadtrat 2014 gefordert, dass E-Fahrzeuge Busspuren benutzen und kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen stehen dürfen. Außerdem hatte er beantragt, dass Mittelstandsbetriebe, die ihre Lieferfahrzeuge auf Elektroantrieb umstellen, den Parkausweis für Gewerbebetriebe fünf Jahre kostenlos erhalten und zudem angeregt, die Berufsfeuerwehr München in bestimmten Bereichen mit E-Fahrzeugen auszustatten. „Um bei den Luftreinhaltemaßnahmen voran zu kommen, muss München zu einer E-Mobilitäts-Stadt nach Osloer Vorbild werden“, fordert Schlagbauer.

Die Handwerkskammer und ihre Bildungszentren nutzen bereits E-Mobile im Fuhrpark und verfügen über mehrere E-Tankstellen. Außerdem unterstützt die Handwerkskammer als Kooperationspartner das Forschungsprojekt „Virtuelle Elektromobilität im Taxi- und Gewerbeverkehr München“ (VEM) der TU München. Dabei werden mithilfe von Smartphones, die in konventionelle Taxi- und Gewerbefahrzeuge eingebaut werden, die Anforderungen an Fahrzeug- und Infrastrukturkonzepte in ökonomischer und ökologischer Hinsicht erforscht [...]

Quelle:
http://www.hwk-muenchen.de/artikel/e-mo ... ,7100.html
smart-ed EZ 04/2013

Re: Elektromobilitätsgesetz

Greenhorn
07.03.2015 22:35
Ich bin gespannt wie lange es dauert bis die Verkehrsschilder entworfen und genehmigt sind.
Da alles freiwillig ist, darf ich in A Besseren nutzen, in B gibt es frei Parken, C macht beides und D gar nichts. Was ein Chaos. Riesige Hinweistafeln am Ortseingang für EV Fahrer mit Hinweisen. Vielleicht wird ja an den Plätzen gleich Tripplelader installiert <:o)
Gruß Bernd
Hyundai Kona (64/19er), 60,000 km, Kona (64/21er) 30.000 km
Leaf Tekna: 108.000 km Erfahrung/verkauft
In Planung: Ford Streetka-E-Roadster.

Re: Elektromobilitätsgesetz

i300
10.03.2015 19:16
Ich hab' die Schildbürger immer gemocht und freue mich, dass Sie überlebt haben.

Wenn mich mein subjektiver Eindruck nicht täuscht, befasst sich der Gesetzestext überwiegend mit dem Zeitaufwand und den durch den Wechsel der Kennzeichen (der bereits zugelassenen EV) zu erwartenden Kosten auf Seiten der Halter und der Behörden sowie den dadurch notwendig werdenden Ausgleichsmassnahmen für die Komunen.

Konsequent ist, dass im Text zwar ausdrücklich vermerkt ist, dass der Volt baugleich mit dem Ampera ist, aber für Ersteren ein Einzelgutachten erforderlich wird um das entsprechende Kennzeichen zu bekommen, für Letzteren nicht.
Das Kennzeichen ist Voraussetzung für die 'möglichen' Privilegien...

Eigentlich sollte der Grenzwert von <50gr Kohlendioxid/km maßgeblich sein - da dies aber für große und schwere Nutzfahrzeuge und Pkw der Mittel- und Oberklasse schwer zu erreichen wäre und diese dann von der Priviligierung ausgeschlossen wären, reicht auch ein elektrische Reichweite von 40km, auch wenn der Wert für Kohlendioxid-Ausstoß überschritten wird....

Voraussetzung für das Kennzeichen ist also eine elektrische Reichweite von 40km, wobei es eine bis zum 01.01.2018 geltende Ausnahmeregelung von 30km gibt. Es ist aber nicht so, dass Hybride die keine 40km schaffen, nach diesem Datum die Privilegien verlieren würden.....

Das Kennzeichen unterscheidet nicht zwischen extern aufladbaren und nicht extern aufladbaren Hybriden - folglich kommen auch Letztere in den Genuss der Parkberechtigung an Ladesäulen.........


Anmerkung: Dies ist kein verfrühter Aprilscherz!

Beispiel:
"Eine Differenzierung, um nicht extern aufladbare Fahrzeuge kenntlich zu machen und von der Parkberechtigung an der Ladeinfrastruktur auszunehmen, wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand..."
i3-Rex seit 04.2014 (i300), id.3-1st-Max seit 11.2020 (i301)

Re: Elektromobilitätsgesetz

Anonymous
10.03.2015 19:53
Ob Volt oder Ampera ist doch Banane, weil es de facto keine Veränderungen geben wird! Einzige mögliche Veränderung werden ein paar mehr Parkplätze für Elektroautos...

Re: Elektromobilitätsgesetz

mutle
11.03.2015 11:41
Zum Glück gibt es keine Hybride ohne Plug die auch nur 30km weit rein elektrisch kommen, daher kein Problem.
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